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Händler aufgepasst – Starke Kontrollen von Ergänzungsmittel


Der Online-Handel von Lebensmitteln bietet großes Potenzial und neue vielfältige Möglichkeiten die sowohl Verbrauchern als auch Händlern entgegenkommen. So hatte die Produktgruppe 2020 einen Onlineanteil von über 30 Prozent. Doch die Kehrseite des florierenden Markts bringt große Herausforderungen für Kontroll- und Aufsichtsbehörden in Bezug auf gefährliche oder unzulässige Produkte mit sich.

EU-weite Kontrollen im Internet zeigen, dass 80 Prozent der überprüften Webseiten gegen das Wettbewerbs- und Lebensmittelrecht verstoßen. Neben schädlichen und falsch deklarierten Inhaltsstoffen fiel fast jeder dritte Shop in der EU mit manipulativen Techniken auf.

Händler aufgepasst – Europäische Kommission fordert weitgehende Kontrollen 

Nun heißt es Händler aufgepasst: die Europäische Kommission fordert weitgehende starke Kontrollen von Ergänzungsmittel und präventive Maßnahmen. Denn durch die neuen technischen Möglichkeiten und Entwicklungen, die die Digitalisierung mit sich bringt, muss der rechtliche Rahmen des Online-Handels im Blick behalten werden. Denn 55 Prozent der untersuchten Produktangebote enthielten nicht zugelassene Lebensmittel, darunter das gefährliche DNP.

Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln – Worauf Sie achten müssen

Wer Nahrungsergänzungsmittel online vertreiben will, sollte besonders auf die geltenden Regelungen achten, um Verstöße und Abmahnungen zu vermeiden. Ein zentraler Aspekt ist die klare Abgrenzung zu Arzneimitteln: Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht mit präventiven, lindernden oder heilenden Wirkungen beworben werden. Gesundheitsversprechen sind verboten, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Denn bereits die Darreichungsformen wie Pillen, Kapseln oder Pulver heben die Ergänzungsmittel von ihrer Gruppe der Lebensmittel ab. Sie sollen die normale Ernährung ergänzen. Heilungs- oder Linderungsversprechen verstärken lediglich den Eindruck eines Arzneimittels und sind daher unzulässig.

EU geht gegen an: amtliche Kontrolle des e-Foods

Bereits im September 2017 fand europaweit die erste koordinierte amtliche Kontrolle von Lebensmittelangeboten im Internet (e-Foods) statt. 25 EU-Mitgliedstaaten, die Schweiz und Norwegen überprüften zusammen fast 1.100 Webseiten.

Der Fokus wurde dabei auf nicht zugelassene neuartige Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel gelegt, die die Anbieter mit unzulässigen Angaben zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Erkrankung beworben wurden.

In 428 Fällen wurden nicht zugelassene neuartige Lebensmittel entdeckt und 351 Nahrungsergänzungsmittel mit unzulässigen Gesundheitsversprechen zu Knochen und Gelenken.

Europäische Kommission: Online-Handel mit Lebensmitteln muss stärker kontrolliert werden

Angesichts der Ergebnisse der amtlichen Kontrolle will die Europäische Kommission den Online-Handel mit Lebensmitteln verstärkt kontrollieren. Bereits im Rahmen der Überprüfung wurden Maßnahmen zur verstärkten Kontrolle umgesetzt. So wurden Mitarbeiter der amtlichen Überwachung in Online-Untersuchungen geschult.

Trotz einer Gesetzesänderung können die deutschen Behörden jedoch bis heute (Stand Januar 2023) immer noch keine verdeckten Internetproben ziehen, was den Verbraucherschutz weiterhin erschwert.

Um vermehrt Kontrollen durchführen zu können fehlen jedoch die Mittel. Es sind mehr gut geschultes und technisch optimal ausgestattetes Kontrollpersonal notwendig.

Die Finanzierung soll durch die Unrechtsgewinnabschöpfung gewährleistet werden.

Als nächster Schritt sollen auch Verkaufsplattformen und Marktplätze zur Verantwortung gezogen werden können.

Schlankheitsmittel mit hochgefährlichen Inhaltsstoffen vom Markt genommen

10 europäische Länder haben durch eine Aktion zusammen mit Europol dafür gesorgt, dass 75 Online-Verkaufsangebote für Schlankheitsmittel mit dem hochgefährlichen Inhaltsstoff 2,4-Dinitrophenol-DNP vom Markt genommen wurde. Mehr als 50.000 DNP-Kapseln wurden am Markteintritt in die EU gehindert.

Bereits im Vorjahr sind Nahrungsergänzungsmittel negativ aufgefallen. Und der Trend steigt. Neue Warnmeldungen führten zu weiteren Recherchen im Onlinehandler zu Sportler-Nahrungsergänzungsmittel. Dabei gab es unter anderem viele Proben mit potenziell gesundheitsgefährdenden Stoffen wie DMAA.

Manipulation auf Webseiten – diese Praktiken sind unzulässig

2022 haben die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden die Webseiten von 399 Einzelhändlern auf Manipulation überprüft. 148 davon nutzten sogenannte dark patterns:

Manipulative Praktiken im Überblick

Falsche Countdown-Zähler

42 Webseiten verwendeten falsche Countdown-Zähler, um Fristen für den Kauf bestimmter Produkte anzuzeigen und den Verbraucher zum Kauf zu drängen.

Manipulative Ansprache

54 Webseiten versuchten Verbraucher durch die Gestaltung oder die Art der Ansprache zu drängen, sich für Abonnements, teure Produkte oder Lieferoptionen zu entscheiden.

Verbergen von Informationen

70 der getesteten Webseiten verbargen oder versteckten wichtige Informationen. So werden die Angaben zu Lieferkosten oder zur Zusammensetzung von Produkten für den Verbraucher schwer erkennbar dargestellt, um den Verbraucher zum Abschluss eines Abonnements zu bewegen.


Influencer aufgepasst – Werbung muss gekennzeichnet werden

Vor allem im Social Media werden viele Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht verzeichnet. Denn Influencer kennzeichnen ihre Werbung nur selten.

Bei einer Untersuchung von insgesamt 576 Influencern auf den Plattformen Instagram, TikTok, YouTube, Facebook und Co wurden folgende Verstöße festgestellt:

97 % der untersuchten Influencer posten regelmäßig kommerziellen Content, aber nur 20 % kennzeichnen ihn konsequent als Werbung. Dies gilt laut RL 2005/29/EG als Irreführung und unlautere Geschäftspraktik. Zudem sind 78 % der Influencer gewerblich tätig, jedoch nur 36 % davon als Händler registriert. Die EU-Kommission berichtet, dass 40 % der Influencer eigene Produkte bewerben, wobei 60 % diese Werbung nicht ausreichend offenlegen.

Verstärkte amtliche Kontrollen reichen nicht

Die Verbraucherzentralen fordern, dass zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für Nahrungsergänzungsmittel eingeführt werden, darunter:

- Vor dem Inverkehrbringen sollen Nahrungsergänzungsmittel auf Sicherheit, Kennzeichnung und Werbeaussagen überprüft werden.

- Ein öffentlich zugängliches Verzeichnis aller angezeigten Nahrungsergänzungsmittel soll geschaffen werden.

- Eine Meldestelle für unerwartete (Neben-)Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln soll eingerichtet werden.

- Für Vitamine und Mineralstoffe sollen Höchstmengenregelungen sowie eine Positivliste für „sonstige Stoffe“ wie Pflanzenzubereitungen in Nahrungsergänzungsmitteln angestrebt werden.

Nahrungsergänzungsmittel werden falsch deklariert

Doch Nahrungsergänzungsmittel fallen weiter schlecht auf, denn mehr als ein Drittel der online zu kaufenden Nahrungsergänzungsmittel für Sportler enthalten nicht die auf dem Etikett angegebenen Inhaltsstoffe.

Illegale Zusatzstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln für Sportler

57 geprüfte Nahrungsergänzungsmittel für Sportler sollen laut Etikett eine von fünf pflanzlichen Verbindungen mit leistungssteigernden Eigenschaften enthalten.

Nur 11 % der Produkte hielten ihr Versprechen. Bei rund 40 % wurden keine nachweisbaren Mengen der angegebenen Inhaltsstoffe gefunden, bei der Hälfte waren die Mengenangaben falsch, und 12 % enthielten illegale Zusatzstoffe.

Die Harvard Medical School entdeckte zudem fünf Inhaltsstoffe, die von der FDA verboten sind, darunter ein in Russland nicht zugelassener Wirkstoff, drei ehemals in Europa erhältliche Substanzen und ein Stoff, der nirgendwo zugelassen ist.


SBS LEGAL - Ihr Anwalt für Lebensmittelrecht 

Nahrungsergänzungsmittel werden zwar ähnlich wie Arzneimittel verpackt und vertrieben, gelten rechtlich jedoch als Lebensmittel. Amtliche Kontrollen haben vor allem Falschdeklarationen und Manipulationen im Vertrieb aufgedeckt.

Wir überprüfen Ihre Pflichten!

Da Nahrungsergänzungsmittel rechtlich als Lebensmittel eingestuft werden, sind die Anforderungen zwar geringer als bei Arzneimitteln, dennoch gibt es wichtige Vorschriften zu beachten. Unsere fachversierten Anwälte im Lebensmittelrecht prüfen für Sie, welche Regelungen wirklich relevant sind und vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht!

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