SBS Firmengruppe Logos

| Compliance, Datenschutzrecht

„Hallo, Whistleblower am Apparat!“


Einrichtung einer Whistleblower-Hotline bis zum 17.12.2021

Bereits am 17.12.2019 wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 beschlossen. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 17.12.2021 Zeit die Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln. Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern haben überdies bis zum 17.12.2023 Zeit für entsprechende Kanäle zu sorgen, die die Meldung von Straftaten gegen europäisches sowie nationales Recht in schriftlichenr, persönlicher oder mündlicher Art ermöglichen. Dabei fordert die Richtlinie unternehmensinterne und darüber hinaus externe Meldewege bei sog. "zuständigen Behörden" zu schaffen. Die oberste Priorität der beiden Meldesysteme ist hierbei die Identität der Hinweisgeber geheim zu halten. Die Richtlinie sieht drei Formen der Umsetzung vor: Die Einrichtung einer Hotline, die rund um die Uhr erreichbar ist, eines IT-gestützten Hinweisgebersystems oder die Ermöglichung einer persönlichen Zusammenkunft mit einem Anprechpartner.

Richtet sich der Hinweisgeber trotz dieser Meldewege dennoch direkt an die Öffentlichkeit, erhält er nur noch in Ausnahmefällen den Schutz über die Richtlinie. Die Richtlinie verfolgt nämlich nicht nur das Ziel Verstöße aufzudecken und zu unterbinden, sondern auch die Whistleblower vor negativen Konsequenzen bezüglich ihrer Meldung zu schützen. Die vorsätzliche oder grob fahrlässige Meldung falscher Informationen fällt nicht unter diesen Schutz.  whistleblower

Welchen Schutz bietet die Richtlinie  den Whistleblowern?

Whistleblower, die in diesem Rahmen vermeintliche Missstände aufdecken, werden vor einer Suspendierung, Kündigung oder vergleichbaren Maßnahmen geschützt. So müssen Arbeitgeber zukünftig angeben, dass eine Kündigung nicht aufgrund einer Meldung ergeht (Kündigung Beweislastumkehr). Ebenso unzulässig sind beispielsweise Beförderungsverweigerungen, Gehaltsminderungen, Mobbing, Suspendierungen oder negative Leistungsbeurteilungen. Aber auch die Nichtumwandlung, Nichtverlängerung oder vorzeitige Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses, obwohl der Arbeitgeber erwarten durfte einen unbefristeten Arbeitsvertrag angeboten zu bekommen, fallen unter den Schutz der Richtlinie. Sowie eine Schädigung (einschließlich Rufschädigung), insbesondere in den sozialen Medien oder die Herbeiführung finanzieller Verluste (einschließlich Auftrags- oder Einnahmeverluste). Des Weiteren verbietet die Richtlinie die Erfassung des Hinweisgebers auf einer schwarzen Listeauf Basis einer informellen oder formellen sektor- oder branchenspezifischen Vereinbarung mit der Folge, dass der Hinweisgeber sektor- oder branchenweit keine Beschäftigung mehr findet.

Um sich gegen diese Repressalien zu wehren und den Hinweisgebern die Furcht vor der Meldung zu nehmen, erhält der Whistleblower Prozesskostenhilfe. Dafür  wird vermutet, dass eine Repression vorliegt und er ist in keiner Weise haftbar ist. Denn solange die Aufdeckung eines Verstoßes trotz z.B. einer Geheimhaltungklausel essenziell war, kann dies nicht zu einer Haftbarkeit des Hinweisgebers führen. In Folge dessen erhält ervollständige Wiedergutmachung. 

Wer mit der Compliance und Whistleblower-Hotline bis 2023 wartet, geht die Gefahr ein, dass ein Whistleblower sich an eine externe Stelle wendet und die Sache außer Kontrolle gerät.

 


SBS Legal juristische Expertise rund um das Thema Compliance

Da es bei Compliance um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und selbstauferlegter Regeln geht, umfasst es nahezu jedes Rechtsgebiet: u.a. das Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Datenschutzrecht und das Handelsrecht. Entsprechende Expertise benötigt man, um eine umfassende Compliance-Strategie zu gestalten.

Die fachkundigen Anwälte von SBS Legal begleiten Sie kompetent beim Etablieren eines lückenlosen Compliance Systems. Zudem beraten wir Sie zur bestmöglichen Vorgehensweise bei einem Compliance-Verstoß. So können Strafen sowohl präventiv verhindert als auch rückwirkend möglichst gering gehalten werden.

Suchen Sie für Ihr Unternehmen rechtlichen Rat zum Thema Compliance?  Kontaktieren Sie uns gern bei Fragen oder Wünschen jeglicher Art wir freuen uns auf Sie! Es ist uns ein persönliches Anliegen, Ihre Compliance-Strategie in juristischer Hinsicht zum Erfolg zu führen.

Ihr SBS Legal Team

 

Ihre Ansprechpartner zum Thema Compliance in unserem Hause sind:

André Schenk, LL.M.Eur. (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz)

Florian Hayko (Rechtsanwalt & Spezialist für Handels- und Gesellschaftsrecht)

Knut Stenert (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV))

 

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten der SBS LEGAL?


SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.

Zurück zur Blog-Übersicht