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Wie weit darf Meinungsfreiheit im Internet gehen, bevor sie zur rechtswidrigen Persönlichkeitsverletzung wird? Ein aktuelles Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zum Thema Hassprofile bei Facebook setzt hierzu ein deutliches Zeichen. Das Gericht entschied, dass das Social-Media-Unternehmen nicht nur einzelne beleidigende oder herabwürdigende Beiträge löschen muss, sondern auch verpflichtet ist, ganze Konten zu entfernen, wenn diese ausschließlich dem Zweck dienen, eine bestimmte Person mit rechtsverletzenden Inhalten anzugreifen. Was war zuvor geschehen und was bedeutet das Urteil?
Auslöser des Rechtsstreits im Juni 2025 waren zwei Facebook-Profile, die eine Frau über längere Zeit erheblich herabsetzten. Die Profile verbreiteten Inhalte, deren einziger Zweck darin lag, die Betroffene persönlich zu verletzen und öffentlich zu diskreditieren.
Auf einem der Konten erschienen grob beleidigende Formulierungen wie „Du dumme Sau“ oder „frigide menopausierende Schnepfe“. Dazu wurden Fotos eingestellt, auf denen die Frau eindeutig zu erkennen war. Für ihr persönliches Umfeld war damit ohne Weiteres ersichtlich, dass die Angriffe auf sie zielten.
Das zweite Konto verwendete einen verfremdeten Namen, der klanglich und bildlich dennoch auf die Identität der Frau verwies. Auch dort wurden abwertende Aussagen wie „Wer nichts vorzuweisen hat, labert Scheiße“ veröffentlicht. Die Beiträge standen ohne nachvollziehbaren Anlass im Raum und verfolgten keinen sachlichen Zweck.
Sie verlangte vom Plattformbetreiber die Entfernung beider Konten sowie die Unterlassung mehrerer besonders verletzender Aussagen. Das Landgericht hatte die Klage der Frau zunächst zurückgewiesen.
Hassprofile gehören zu den schwerwiegendsten Formen digitaler Gewalt. Sie werden geschaffen, um einzelne Personen oder Gruppen anzugreifen, herabzusetzen oder öffentlich bloßzustellen. Dabei nutzen Täter oft anonyme oder verfremdete Accounts, um ungestört beleidigende Inhalte, gezielte Unwahrheiten oder manipulierte Darstellungen zu verbreiten. Der Zweck solcher Profile ist kein sozialer Austausch, sondern die fortlaufende Schädigung der betroffenen Person. Für Opfer können die Folgen erheblich sein. Viele erleben psychische Belastungen wie Angst oder Schlafstörungen, ziehen sich sozial zurück oder erleiden Reputationsschäden, die sich auf Beruf oder Schule auswirken. In manchen Fällen geht die digitale Gewalt sogar in reale Bedrohungen über.
Merkmale von Hassprofilen
Unterschiede zu anderen Fakeprofilen
Fakeprofile verfolgen unterschiedliche Ziele wie Betrug, Identitätsmissbrauch oder Spam, während Hassprofile primär für persönliche Angriffe genutzt werden. Eine Überschneidung besteht einzig beim Cybermobbing, jedoch stehen bei Hassprofilen persönliche Diffamierung und Entwürdigung im Vordergrund.
Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. sah in diesem Fall eine klare Verletzung des Persönlichkeitsrechts und ordnete an, dass Facebook für diese Rechtsverletzungen als mittelbare Störerin einsteht. Die Betroffene hatte die Plattform bereits vorab präzise über die beleidigenden Inhalte informiert und damit die Grundlage für ein Tätigwerden geschaffen.
Der Fall gelangte im Berufungsverfahren vor das OLG, nachdem das Landgericht die Klage zunächst abgewiesen hatte. Die Berufung hatte jedoch Erfolg. Das Gericht stellte klar, dass Betroffene nicht auf das bloße Löschen einzelner Posts verwiesen werden, wenn ein Konto gezielt oder überwiegend dazu genutzt wird, sie herabzuwürdigen.
Nach der Bewertung des Gerichts war es in dieser besonderen Konstellation unzureichend, lediglich einzelne Beiträge zu entfernen. Entscheidend war, dass die betreffenden Konten allein geschaffen und genutzt wurden, um die Frau herabzusetzen und persönlich anzugreifen.
In einer solchen Situation wiegt das Schutzinteresse der betroffenen Person stärker als das Interesse des Unternehmens an der Aufrechterhaltung des Kontos. Da die Profile ausschließlich auf die Veröffentlichung persönlichkeitsverletzender Inhalte ausgerichtet waren und zahlreiche Angriffe dokumentiert wurden, wertete der Senat die vollständige Löschung der Konten als verhältnismäßiges und wirksames Mittel. Nur so lasse sich verhindern, dass weitere rechtsverletzende Beiträge erscheinen.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bestätigte nach Veröffentlichung des Urteils, dass damit klargestellt sei: Wer Opfer von Cybermobbing wird, kann die Löschung ganzer Konten verlangen, wenn diese erkennbar zu reinen Angriffszwecken angelegt wurden.
Das Urteil des OLG Frankfurt a.M. zeigt, wie wichtig klare rechtliche Grenzen im digitalen Raum sind. Die Vorinstanz hatte die Klage der betroffenen Frau noch abgewiesen, doch im Berufungsverfahren korrigierte das Oberlandesgericht die Entscheidung. Opfer von Beleidigungen im Netz sollten immer neben der Meldung bei der Plattform auch den Weg zu den staatlichen Stellen wählen. Ein Strafantrag bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhöht die Chancen, dass die Verantwortlichen ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden. Die Behörden haben die Möglichkeit, über gespeicherte Daten der Plattformen die handelnden Personen zu identifizieren. Dadurch lassen sich strafbare Beleidigungen leichter verfolgen und sanktionieren.
Was können Sie sonst noch tun, um sich zu schützen?
Konsequent eingesetzte Privatsphäre- und Sicherheitseinstellungen
Strenge Privatsphäre-Einstellungen reduzieren die Menge öffentlich zugänglicher Informationen. Dazu gehört, Profile auf „privat“ zu stellen, die Sichtbarkeit von Beiträgen einzuschränken und die Liste der Kontakte regelmäßig zu prüfen. Auch das Entfernen älterer, sensibler Inhalte und das Vermeiden von Ortsangaben oder personenbezogenen Details erschwert es Hassprofilen, verwertbares Material zu sammeln.
Sorgfältige Dokumentation aller Vorfälle
Beleidigende Kommentare, Falschbehauptungen oder manipulierte Inhalte sollten unmittelbar archiviert werden. Screenshots, gespeicherte Links und Zeitstempel können später wichtig sein, insbesondere wenn Plattformen Beiträge rasch entfernen. Eine geordnete Sammlung der Beweise – etwa in einem gesicherten Ordner – erleichtert die spätere Meldung oder rechtliche Bewertung.
Konsequente Nutzung von Melde- und Blockierfunktionen
Soziale Netzwerke stellen Werkzeuge bereit, um Hassinhalte oder Fake-Profile zu melden. Die Funktion „Profil melden“ oder „Belästigung/Hate Speech melden“ ermöglicht es, Moderationsteams auf Verstöße aufmerksam zu machen. Blockierungen verhindern direkte Kontaktversuche und reduzieren die Sichtbarkeit der Angriffe. Mehrfache Meldungen durch verschiedene Nutzende beschleunigen häufig die Reaktion der Plattform.
Einbindung externer Unterstützungssysteme
Beratungsstellen, medienpädagogische Initiativen oder spezialisierte Organisationen können fachliche und emotionale Unterstützung leisten. Sie informieren über rechtliche Schritte, helfen bei der Einschätzung der Vorfälle und vermitteln bei Bedarf psychologische Beratung. In schweren Fällen ist eine Anzeige wegen Beleidigung, Verleumdung oder Identitätsmissbrauch sinnvoll, wobei rechtliche Beratung eine wichtige Orientierung bietet.
Stärkung der eigenen digitalen Resilienz
Eine robuste Sicherheitsbasis erschwert Manipulationen und Missbrauch. Dazu gehören starke, einzigartige Passwörter, regelmäßige Passwortwechsel und aktivierte Zwei-Faktor-Authentifizierung. Ebenso hilfreich ist die regelmäßige Selbstrecherche über Suchmaschinen, um frühzeitig auf auftauchende Falschprofile oder diffamierende Inhalte zu stoßen. Eine informierte, unterstützende Community, etwa Freundeskreis, Kolleg*innen oder Moderationsteams in Online-Foren, kann zusätzlich dabei helfen, problematische Inhalte zu melden und solidarisch gegenzusteuern.
Anwaltschaftliche Hilfe lohnt sich besonders dann, wenn Hassprofile wiederholt diffamierende Inhalte verbreiten, die eigene Identität missbrauchen oder trotz Meldungen nicht von den Plattformen entfernt werden. Auch bei klaren Rechtsverstößen, wie Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung, Bedrohung oder Veröffentlichung privater Daten, kann eine juristische Einschätzung wichtig sein, um die passenden Schritte einzuleiten. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten von Unterlassungsansprüchen prüfen, einstweilige Verfügungen veranlassen oder die Durchsetzung von Löschungen und Auskunftsersuchen gegenüber Plattformbetreibenden übernehmen. Zusätzlich schafft eine professionelle rechtliche Begleitung Orientierung in belastenden Situationen und verhindert, dass Betroffene durch Fehleinschätzungen Zeit oder Beweise verlieren.
Wie können Sie sich gegen Angriffe in sozialen Netzwerken zur Wehr setzen? Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Ihnen offen, wenn verletzende Inhalte verbreitet werden oder ganze Profile dazu dienen, Ihre Person herabzuwürdigen? Und wie stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen Social-Media-Plattformen nutzt, ohne rechtliche Risiken einzugehen?
Da Social Media heute ein zentraler Bestandteil der Unternehmenskommunikation ist, entwickeln wir mit Ihnen rechtssichere Strategien, prüfen und erstellen Nutzungsbedingungen und achten auf die Einhaltung von Datenschutz- und Urheberrechtsvorgaben. Zudem helfen wir Ihnen dabei, Ihre Marken- und Schutzrechte zu sichern und auf diffamierende Inhalte oder rechtswidrige Angriffe professionell zu reagieren. So setzen Sie soziale Netzwerke wirksam, effizient und rechtlich einwandfrei ein und stärken Ihre Position im digitalen Umfeld.
Benötigen Sie Unterstützung im Bereich Internetrecht? Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung. Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten von SBS LEGAL?