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Als Rechtsanwälte für Kryptowährungen haben wir Ihnen bereits viel über Kryptowährungen wie Ethereum oder Bitcoin berichtet. Diese werden auf der Blockchain generiert. Einzelpersonen können an diesem Prozess teilhaben, indem sie ihre Rechenleistung nutzen, um Währungen zu "minen". Das bietet allerdings auch einige Nachteile, weshalb sich Krypto-Anbieter auch nach alternativen Mining-Möglichkeiten umsehen. Helium mit ihrem HNT-Coin ermöglicht so ein alternatives Mining-System. Hier kann man durch das bloße Aufstellen eines Funkgeräts Teil des Mining-Netzwerks werden.
Als klassisches Beispiel für den Mining-Prozess gilt Bitcoin (BTC). Dieser wird, wie die meisten anderen Kryptowährungen auch, dezentral auf einer Blockchain generiert. Sog. Miner bekommen für das digitale Schürfen nach der Währung Bruchstücke eines Bitcoins ausgezahlt. Hierfür müssen sie mit Computertechnik komplexe technische Aufgaben lösen, wofür man sowohl entsprechendes Wissen als auch die richtige Hardware benötigt.
Die Beschaffung der entsprechenden Hardware stellt sich ebenfalls als Problem dar. Grafikkarten, die speziell für Mining geeignet sind, sind schon seit Jahren schwer zu finden und im Preis extrem gestiegen. Die gut geeignete MSI GeForce RTX 3090 Ti GAMING X TRIO Aktiv PCIe 4.0 x16 mit 24GB von Nvidia wird bspw. für rund 1.300,- EUR gehandelt. Des Weiteren konkurriert man auch mit anderen Minern. So wird geschätzt, dass weltweit gerade ca. 1 mio. Bitcoin-Miner existieren.
Schließlich ist da noch der Umwelt-Aspekt. Durch den Krypto-Hype wurde überall auf der Welt Hardware aufgebaut, um Kryptowährungen zu Minen. Das verbraucht eine enorme Menge an Energie. Allein das Minen von BTC soll jährlich mehr Energie verbrauchen als zahlreiche Länder, bspw. Norwegen. Das hinterlässt spürbare Folgen für die Umwelt, welche auch schwieriger zu rechtfertigen sind als das Aufrechterhalten der Infrastruktur eines Landes.
Genau in diese Problematik bringt sich Helium ein. Ihr Helium-Krypto HNT kann ebenfalls durch Mining erworben werden, allerdings gestaltet es sich radikal anders. Statt energiefressende Hardware komplexe Rechenaufgaben lösen zu lassen, braucht man lediglich eine besondere Art von Funkgerät. Richtet man es ein, erschafft man damit einen Hotspot. Ähnlich wie man es vom Wifi kennt, deckt solch ein Hotspot einen bestimmten Bereich ein. Wird er von anderen Systemnutzern verwendet, erhält der Aufsteller des Hotspots HNT automatisch auf seiner Helium-App. Das kann also praktisch Jedermann.
Es gibt hierfür mehrere Anbieter, deren Geräte mit dem Helium-Netzwerk offiziell kompatibel sind. Innerhalb der EU sollte man allerdings darauf achten, dass nicht jedes auf der Website aufgeführte Gerät hier funktioniert. Auch hier konkurriert man mit anderen Minern, allerdings ermöglicht die offizielle Website eine gute Übersicht über die Konkurrenz. Auf der offiziellen Karte lässt sich genau beobachten, wo in Deutschland Geräte aufgestellt sind. Helium betreibt hierfür einen Algorithmus, der fortlaufend überprüft, welche Geräte tatsächlich im Netzwerk sind.
Die Helium-Sender sind dabei weitaus energieschonender als Rechensysteme fürs BTC-Mining. Der Prozess selbst ist auch greifbarer. Man stellt einen Sender an einem möglichst beliebten Ort auf und wird belohnt, je nachdem wie häufig der Hotspot genutzt wird.
Das Helium-Netzwerk ist nicht als klassisches Wifi gedacht. Man soll damit also nicht im Internet surfen. Stattdessen ist es eher ein spezielles Funknetzwerk für Unternehmer, deren Dienstleistungen solche Funkverbindungen benötigen.
Ein gutes Beispiel sind Anbieter von E-Rollern. Diese Produkte haben sich in den Innenstädten weit verbreitet und werden regelmäßig genutzt. Dabei müssen sie stets getrackt werden, um die Strecke und Position verfolgen zu können. Mit dem Helium-Netzwerk können die Anbieter genau das tun. Und Nutzer, durch deren Hotspots die Roller getrackt werden, verdienen Geld in Form von HNT.
Auch traditionelle GPS-Tracker können über das Helium-Netzwerk laufen. Man denke an das eigene Haustier oder Fahrrad, über dessen Position man gern Bescheid wissen würde. Helium bietet also eine doppelte Dienstleistung an, durch die international ein solches Netzwerk aufgebaut werden soll. Und schaut man auf die Karte, sind die meisten deutschen Städte bereits dicht besiedelt. Miner, die hier früh und richtig eingestiegen sind konnten mit ihren Sendern monatlich vierstellige Beträge verdienen.
Bevor man in Deutschland mit dem Mining beginnt, sollte man sich allerdings auch über die steuerrechtliche Lage informieren. Lange Zeit war es völlig unklar, wie das Minen von Kryptowährungen besteuert werden sollte. Auch heute noch ist das Thema umstritten, da es keine entsprechenden Urteile gibt. Es hat also noch kein Gericht diese Frage beantworten müssen.
Generell kommen zwei verschiedene Besteuerungsmöglichkeiten in Betracht, die erhebliche Unterschiede bedeuten können. Einnahmen aus Krypto-Mining könnten unter die sonstigen Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EstG) fallen. Das hätte den großen Vorteil, dass bloß der Zuflusswert der generierten Kryptowährung versteuert werden muss. Die anschließende Veräußerng bleibt steuerlich dann unberücksichtigt.
Die Alternative wäre eine Einordnung in gewerbliche Einkünfte gemäß § 15 EstG. Hier gibt es für Krypto-Investoren mehrere Nachteile. Unter anderem muss die Veräußerung zusätzlich versteuert werden und man kann sich nicht auf die Haltefrist berufen. Über die Einordnung sollte man informiert sein, um mögliche Probleme im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung zu vermeiden.
Leider sieht es so aus, als wäre die ungünstige Alternative der vorliegende Fall. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10. Mai 2022 in einem Schreiben die Aussage vertreten, dass Erträge durch Krypto-Mining grundsätzlich als gewerblich eingestuft werden sollen. Diese Vermutung ist zwar im Einzelfall widerlegbar, hierfür braucht man dann aber auch entsprechende Argumente.
Eine Ausnahme liegt bspw. bei dem sog. Cloud Mining vor. Hier hat der Nutzer gar keine Hardware, sondern zahlt der Minern Geld. Im Gegenzug wird er an den Gewinnen beteiligt. Da er hier nur indirekt beteiligt ist, lässt sich eine Einordnung als sonstige Einkünfte vertreten.
Beim Helium-Mining sieht es jedoch anders aus. Die Miner stellen ihre Geräte selbst physisch auf und beziehen dann regelmäßig Einkünfte. Sie betreiben also Technologie für das Mining. Dieser Fall ist (trotz der oben genannten Unterschiede) eher dem klassischen Mining zuzuordnen als dem Cloud Mining.
Anknüpfend an die Blockchain-Technologie entstanden in den letzten Jahren vollkommen neue wirtschaftliche Ansätze wie Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, Bitcoin Cash, Ripple, Dash oder Litecoin), Initial Coin Offerings (ICO), Mining Unternehmen, Exchanges ebenso wie Bitcoin Handels- und Trading-Unternehmen. Den rechtlichen Rahmen für diesen neuen Wirtschaftsbereich bildet das Kryptorecht. Bei uns finden Sie Experten im Bereich des Kryptorechts, auch hinsichtlich der wirtschaftlichen- und rechtlichen Einordnung von NFTs.
Sie brauchen eine Beratung im Kryptorecht oder einen Kryptorechtsanwalt, etwa für die rechtliche Bewertung des Helium-Minings? Dann sind Sie bei uns richtig.