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Hermès gegen Metabirkins: Rothschild verurteilt


Wir haben bereits über den Fall Hermès gegen Rothschild in einem vorherigen Beitrag zum Markenrecht und Markenschutz im NFT-Recht berichtet. Kurz zusammengefasst geht es um den speziellen Markenstreit zwischen dem Luxusmode-Hersteller und einem 28 jährigen NFT-Künstler. Letzterer hat über die NFT Handelsplattform „OpenSea“ eine Kollektion von digitalen Handtaschen erstellt, welche den Birkin Bags der Modemarke Hermès sehr ähneln. Er verkaufte diese digitalen Handtaschen, auch „Metabirkins“ genannt, und erzielte dadurch Einnahmen von über eine Million US Dollar (USD). Dieses Vorgehen greift stark in die Urheber- und Nutzungsrechte von NFTs ein. Nach über einem Jahr Gerichtsstreit kam nun endlich das NFT-Urteil. Es wurde folgendes entschieden:

  • Hermès gewinnt den NFT-Rechtsstreit
  • Der Beklagte (Rothschild) wird verurteilt, Schadensersatz in Höhe von über 100.000 USD zu zahlen. 
  • Die Begründung: Der NFT-Ersteller profitierte durch das Modehaus, indem er NFT’s erstellte, die den Birkin Bags von Hermès zu ähnlich waren.

Metabirkins: Markenrecht und Verbraucherschutz

Bereits im Dezember 2021 reichte Hermès wohl eine Unterlassungserklärung bei Rothschild ein, der das NFT-Projekt zu dem Zeitpunkt schon zum Laufen gebracht hatte. Er erzielte Umsätze von über eine Million USD. Auf die Klage im Januar 2022 von Hermès antwortete der 28 Jährige über den Twitter Account der Metabirkins, dass er keine gefälschte Birkin-Bags verkaufe, sondern „Kunstwerke“, die von Pelz bedeckte Luxustaschen im digitalen Raum darstellen.

Der Fall erlangte deshalb so viel Aufmerksamkeit, weil der Markenschutz in Verbindung mit den NFT’s grundsätzlich in Frage gestellt wurde. Außerdem sei der Wettbewerb beeinträchtigt, da Verbraucher und Verbraucherinnen über die Marke "Hermès" getäuscht werden könnten. Schließlich würde durch dieses Vorgehen die Marke „Hermès“ mit Projekten in Verbindung gebracht, welche nichts damit zu tun hat. Der NFT-Künstler stützte sich auf seine Kunstfreiheit. In der Bundesrepublik wäre das der Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes. Die Jury (= die Geschworenen) spricht infolge dessen dem Luxus-Modehaus einen Schadensersatz in Höhe von ca. 130.000 USD zu. Birkin Bags von Hermès kosten in etwa zwischen 12.000 und 200.000 USD. Die MetaBirkins wurden für je 450 USD in Form von ETH (Ethereum) verkauft.


Artikel 5 Absatz 1 und 3 GG

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Eine Zensur findet nicht statt. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.


Rothschild: Antwort auf Metabirkins-Urteil

Der NFT-Künstler teilte auf Twitter seinen Unmut mit und verkündete, dass der Fall in Zukunft eine negative Vorlage für Künstler in Bezug auf die Kreativität und das geistige Eigentum schaffe. Er teilte mit, dass bei neun Leuten, die man auf der Straße fragt, was Kunst bedeutet, jede Antwort zur unbestrittenen Wahrheit werde. Das sei heute (am Tag des Metabirkin-Urteils) passiert. Er führte aus, dass das milliardenschwere Luxusmodehaus, das sich angeblich um Künstler kümmere, heute etwas anderes bewiesen habe. Er möchte damit zum Ausdruck bringen, dass Kunst undefinierbar ist. Das bedeutet, dass auch seine Kunst, also die Birkin Bags als NFT-Version, von der Kunstfreiheit gedeckt werden müssten. Da diese aber mit dem Markenrecht kollidieren, stimmte die Jury in diesem Fall für Hermès. Andere NFT-Ersteller und zukünftige NFT-Interessenten sollten nun bedacht an die Sache rangehen. Man kann sich grundsätzlich nicht mehr voll auf die Kunstfreiheit verlassen, wenn man bestehende und bekannte Mode-Marken in die digitale Welt „kopiert“.

In Deutschland könnte sich der Fall anders abspielen, aber hierfür müsste es zunächst einen Markenstreit in der Bundesrepublik geben, aus welchem wir mehr Schlüsse ziehen könnten. Unsere Anwälte und Anwältinnen kennen sich aber nicht nur im deutschen-, sondern auch im internationalen Rechtsraum aus und helfen Ihnen bei der Durchsetzung oder bei der Verteidigung ihrer Markenrechte.


SBS Legal - Kanzlei für Krypto- und Markenrecht

Der Fall MetaBirkins gegen Hermès ein sehr prominenter Rechtsstreit, der die Feinheiten im Markenrecht und die Grenzen der Kunstfreiheit aufzeigt. NFT-Interessierte sollten sich dieses Urteil daher genau ansehen und daraus lernen. Unsere Anwälte für Kryptorecht helfen Ihnen bei der Durchsetzung und der Sicherung Ihrer Rechte, egal ob Markenschutz oder NFT-Schutz. Das MetaBirkins-Urteil stellt einen Präzedenzfall dar, der für das Markenrecht und für das Metaverse-Recht eine große Rolle spielt. NFT-Ersteller und digitale Schöpfer sollten im Rahmen des geistigen Eigentums nicht zögern. 

Als Kanzlei für Kryptorecht betreuen unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater seit mehreren Jahren IT-Projekte auf Basis der Blockchain-Technologie, diverse Exchanges, Kryptowährungen akzeptierende Handelsplattformen, ebenso wie neu entstehende Kryptowährungen. In gerichtlichen Streitigkeiten vertreten wir Sie sowohl bei der Auseinandersetzung mit Aufsichtsbehörden, als auch bei Angriffen und Verteidigungen von Privatpersonen. Diese Betreuung erfolgt auch auf internationaler Basis.

Für Anfragen für eine Rechtsberatung im Markenrecht stehen wir Ihnen mit unserem erfahrenen Fachanwälten und Anwälten für Markenrecht sehr gerne zur Verfügung. Unser Team berät Sie fachlich versiert und kaufmännisch zielorientiert in allen Belangen des Markenrechts.

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