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Herstellergarantie: Was ist bei einer Verkürzung zu beachten?


Garantie und Gewährleistung sind unterschiedlich 

Was ist zu beachten? Erwirbt man eine Sache, wie beispielsweise ein Fahrzeug, und treten im Anschluss an den Kauf Mängel auf, könnte eine Herstellergarantie greifen. Die Garantie ist von der Gewährleistung zu unterscheiden. Während der Verkäufer dem Käufer die Garantie auf freiwilliger Basis anbieten kann, ist die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben. Beim Kauf von neuen Sachen, darf der Kunde erwarten, dass diese frei von Mängeln sind. Für die Sachmängelhaftung wurde vom Gesetzgeber die Gewährleistung geschaffen, die über 2 Jahre geht. Bei einem vorliegenden Mangel greift dann ein Gewährleistungsfall. Der Käufer kann vom Verkäufer eine Nachbesserung verlangen. Wird der Mangel allerdings erst nach 12 Monaten erkenntlich, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf vorlag. Eine Herstellergarantie ist da um einiges verbraucherfreundlicher, da sie meist länger geht. Auch wenn der Inhalt der gesetzlichen Gewährleistungsrechte dafür umfassender ist.


Was ist eine Herstellergarantie?

Wenn beim Kaufvertrag eine Garantie durch den Hersteller besteht, spricht man von einem Garantievertrag mit dem Hersteller der erworbenen Sache. Dies ist häufig bei Haushaltsprodukten, Elektro, Technik sowie bei Fahrzeugen der Fall. Der Verkäufer verspricht mit seiner Herstellergarantie, dass die Sache für eine gewisse Zeit fehlerfrei bestehend bleibt.
Eine Herstellergarantie ist für den Käufer erkenntlich, wenn er beim Kauf die entsprechenden Unterlagen erhält. Bei wertvolleren Sachen wie Computern oder Fahrzeugen wird die Herstellergarantie durch beiliegende Papiere deutlich, bei kleineren Sachen wiederum durch eine Garantiekarte in der Verpackung. Die Garantieerklärung bestimmt den Inhalt der Herstellergarantie. Der Umfang der Garantie wird vom Hersteller festgesetzt. Er entscheidet, welche Mängel ausscheiden. So wie es beispielsweise bei verschleißträchtigen Teilen der Fall ist. Ein typisches Zugeständnis ist, wenn der Käufer verlangen kann, dass eine erworbene mangelhafte Sache kostenlos repariert oder umgetauscht wird. Nicht vorgesehen ist jedoch eine Rückabwicklung oder Minderung des Preises. Oft sind die Versandkosten ebenfalls Inhalt der Garantieerklärung. So übernimmt der Hersteller zum Teil die Versandkosten. Wenn es sich um eine leichte und kleine Sache handelt, werden hingegen dem Käufer die Versandkosten aufgebürdet.

Die Verkürzung einer Garantiefrist muss angekündigt werden

Wie lange die Garantie andauert ist vom Hersteller abhängig. Es gibt Fälle, wo eine Garantie nur auf wenige Monate beschränkt ist. Am verbraucherfreundlichsten ist aber eine Frist von mehreren Jahren bis lebenslang. Im Bereich des Neuwagengeschäfts sind in Deutschland mehrjährige Garantien zum Standard geworden, da sie mehr Sicherheit beim Kauf bieten und langfristig dafür sorgen, dass das Unterhaltskostenrisiko minimiert wird. Im Neuwagengeschäft ist derzeit eine Garantiedauer von zwei bis fünf Jahren vorherrschend. Verbrennermodelle haben aber durchaus weniger umfassendere Garantien als Elektrofahrzeuge.

Möchte der Hersteller eine kürzere Frist ansetzen, muss der Kunde darauf hingewiesen werden, da die Länge der Herstellergarantie häufig ein Kaufkriterium ist. Gerade wenn es um Tageszulassungen geht, geben die Händler in ihren Angeboten meist ungenügend Informationen an. Normalerweise fängt die Herstellergarantie ab dem Tag der Zulassung an zu laufen. Im Fall der Tageszulassungen läuft die Garantie bereits, obwohl der Kunde das Fahrzeug noch gar nicht erhalten hat. Folglich hat er eine verkürzte Garantie mit dem Erwerb des Autos erhalten, was problematisch sein kann. Der Käufer könnte dies als Mangel ansehen und in der Folge zurücktreten. Zudem könnte solch eine verkürzte Garantie als irreführend verstanden werden, was zu einer Abmahnung führen könnte.

Sollten Sie eine Garantie verkürzen wollten, weisen Sie stets mehr als zwei Wochen vorher darauf hin, so der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 15.7.1999 - Az. I ZR 44/97 und vom 19.8.1999 - Az. I ZR 225/09 (EU-Neuwagen I&II). Des Weiteren sollte der Hinweis klar und deutlich formuliert werden. Dafür muss das genaue Datum genannt werden, ab wann die Herstellergarantie bereits anfängt zu laufen und nicht bloß, dass sie bereits aktiv ist.

Grundsätzlich gilt, dass man bei zeitlich begrenzten Garantien stets den Kaufvertrag bzw. die Quittung aufheben sollte, um im Streitfall beweisen zu können, das die Herstellergarantie noch anhält.


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Das Wettbewerbsrecht regelt das Miteinander von Konkurrenten in einem Markt und wird auch als Lauterkeitsrecht, Werberecht oder gewerblicher Rechtsschutz bezeichnet. Das Wettbewerbsrecht soll einen fairen Wettbewerb aufrechterhalten und ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und seinen Nebengesetzen geregelt. Es gibt den Wettbewerbern bei einem Verstoß gegen die Spielregeln des fairen Miteinanders eine Reihe von Instrumenten an die Hand, um Wettbewerbsverstöße des Konkurrenten zu unterbinden. 

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