SBS Firmengruppe Logos

| Steuerrecht

Hohe Steuerlast für Unternehmen in Deutschland


Wenn man darüber nachdenkt, wo man einen Unternehmensstandort ansiedeln kann, gehören Steuern zu einem wesentlichen Faktor der Entscheidungsfindung. Unternehmen, die in Deutschland operieren und hier ansässig Ausbildungs- und Arbeitsplätze schaffen, erkennen im internationalen Wettbewerb zunehmend eine Benachteiligung, da finanzielle und personelle Ressourcen durch Steuern und Bürokratie deutlich stärker beansprucht werden als anderswo.

Während im Ausland in Staaten wie den USA oder Österreich zunehmend Verbesserungen hinsichtlich der steuerlichen Rahmenbedingungen zu erkennen sind, besteht in Deutschland seit geraumer Zeit ein erheblicher Reformbedarf.

Betrachtet man die wirtschaftliche Perspektive, so sollte die Steuerbelastung auf Gewinne von derzeit etwa 30 Prozent auf einen Wert von 25 Prozent absinken, um ein international wettbewerbsfähiges Niveau zu erreichen.

Dementsprechend liegt die Steuerbelastung der Unternehmen im Durchschnitt der OECD-Länder bei 23,6 Prozent, während es in den EU-Staaten sogar nur 21,1 Prozent sind. 

Änderung - aber wie?

Zunächst wäre anzudenken, den Solidaritätszuschlag (=Soli) gänzlich abzuschaffen. Das derzeit gewonnene Soli-Aufkommen von etwa 12 Milliarden Euro wird zu großen Teilen über die Einkommens- und Körperschaftssteuer von Unternehmen getragen.

Solidaritätszuschlag - was ist das?

Der Solidaritätszuschlag (kurz Soli) ist eine Zusatzsteuer in Deutschland, die ursprünglich eingeführt wurde, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren. Er wurde 1991 eingeführt und beträgt 5,5 % der Einkommensteuer (nicht des Einkommens!).


Demgemäß würde ein solches Vorgehen die deutsche Wirtschaft nicht unbeträchtlich entlasten. Überdies sollte der Körperschaftssteuersatz schrittweise auf 10 Prozent verringert werden. 

Ebenso wäre eine Anrechnung der Gewerbesteuer im Rahmen der Körperschaftssteuer ein positives Element.

Bei der Einkommenssteuer, der zentralen Steuer für die Erträge von Personengesellschaften, Einzelunternehmen und Selbstständigen, ist eine Anpassung des Tarifs angezeigt.

Nimmt man dies zusammen mit der Senkung des Steuersatzes für einbehaltene Gewinne von derzeit 28,25 auf 25 Prozent hätte dies eine erhebliche Entlastung der Personengesellschaften zur Folge. Eine konsequentere Anrechnung der Gewerbesteuer wäre ein weiteres wichtiges Element.

Letztere sollte mittelfristig durch ein alternatives kommunales Steuersystem ersetzt werden, das auch eine mit Hebesatzrecht für die Gemeinden ausgestattete kommunale Unternehmenssteuer beinhaltet. 

Arten der Einkommenssteuer

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Steuern, die je nach Art der Einkünfte, Konsum oder Besitz erhoben werden. Hier eine Übersicht der wichtigsten Einkommenssteuern:

Einkommensteuern

Diese betreffen das Einkommen von Privatpersonen und Unternehmen:

  • Einkommensteuer: Wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben.
  • Lohnsteuer: Eine Form der Einkommensteuer, die direkt vom Arbeitgeber vom Gehalt einbehalten und ans Finanzamt abgeführt wird.
  • Körperschaftsteuer: Besteuert das Einkommen von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG).
  • Solidaritätszuschlag: Ein Zusatzbetrag zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, der seit 2021 nur noch für hohe Einkommen erhoben wird.


Liquiditätserhöhung durch schnellere Abschreibungen und verbesserte Verlustrechnung 

Bei einer Verbesserung der steuerlichen Abschreibungen treten nach einer Studie des ifo-Instituts besonders positive Wirkungen auf Investitionen und Beschäftigung auf. 

Dabei gilt es mehrere Stellschrauben zu bennennen:

Die degressive Abschreibung für Abnutzung (=AfA), welche Ende 2025 ihren Abschluss findet, sollte auf Dauer eine Einführung erlangen und des Weiteren die Wertgrenzen für Anschaffungen von sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern deutlich von derzeit 800 Euro auf mindestens 5.000 Euro angehoben werden. 

Mittelfristig wäre es von Relevanz, die vom Bundesfinanzministerium geführten AfA-Tabellen wesentlich zu vereinfachen, oder besser noch durch simplere Verfahren zu ersetzen. 

Zuletzt sollte genauso konsequent wie Gewinne besteuert werden, der Fiskus Verluste bei der steuerlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigen. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, bestehende Beschränkungen bei einem Vor- oder Rücktrag von Verlusten vollständig zu beseitigen. 

Wie investitionen im Ausland Arbeitsplätze im Inland sichern

Eine aktive Tätiglkeit im Ausland und eine dortige Investition ist für deutsche Unternehmen, Konzerne wie den breiten Mittelstand selbstverständlich. Das deutsche Steuerrechtssystem sorgt jedoch für eine Behinderung an vielen Stellen des Engagements in ausländischen Märkten. 

Aus diesem Grunde ist es angebracht, insbesondere die deutsche Wegzugbesteuerung zu reformieren.

Sinn und Zweck dieser Besteuerung ist es, den in Deutschland erwirtschafteten Wertzuwachs von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Falle eines Wegzugs des Anteilseigners zu besteuern.

Wegzugbesteuerung - was ist das?

Die Wegzugsbesteuerung (auch Exit Tax) ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die greift, wenn eine Person mit wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ins Ausland zieht. Sie dient dazu, die in Deutschland entstandenen stillen Reserven zu besteuern, bevor diese dem deutschen Besteuerungsrecht entzogen werden.


Eine Verbesserung wäre darin zu sehen, dass eine unmittelbare Besteuerung von stillen Reserven erst dann erfolgt, wenn die Steuerbasis tatsächlich das Land verlässt und eine Situation droht, in der Deutschland dauerhaft Steuereinnahmen entgehen.

Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass eine Reihe von zuletzt eingeführten steuerlichen Belastungen Überschneidungen erzeugen, in deren Folge Unternehmensgewinne doppelt besteuert werden.

Beispielhaft zu nennen sind die aus dem internationalen BEPS-Prozess (=Base Erosion and Profit Shifting) zur Verhinderung von Steuervermeidung hervorgegangenen Anti-Missbrauchsvorschriften zusammen mit den zuletzt eingeführten Regeln zur Mindestbesteuerung. 

Bürokratieabbau und Taten nach der Ankündigung

Über dem steht eine weitere Hürde: Das deutsche Steuerrecht beinhaltet vielfältige Mitteils-, Melde- und Dokumentationsanforderungen für Unternehmen. Durch eine erhebliche Verrringerung hätten Betriebe mehr Zeit und Ressourcen für das eigentliche operative Geschäft. Mit den auf EU-Recht basierenden Verpflichtungen, wie beispielsweise den verschiedenen Richtlinien über die Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten oder den erwähnten Anit-Missbrauchsvorschriften, sollte in erster Linie ein harmonisierter europäischer Rechtsrahmen geschaffen werden. 

Ziel ist es, den Bedürfnissen der EU-Länder nach gegenseitiger Amtshilfe im Steuerbereich und nach einer sicheren Verwaltungszusammenarbeit zwischen ihren nationalen Steuerbehördn Rechnung zu tragen. Hierfür sollte die Bundesregierung in Brüssel aktiv werden und sich mit der neuen EU-Kommission dafür einsetzen, alle EU-Richtlinien zu evaluieren und die bürokratischen Belastungen auf ein praxistaugliches Maß zu senken. 

Fasst man die nationalen Steuererhebungsverfahren in den Blick, so gilt es deutlich zu entrümpeln. Beste Beispiele dafür, sind die Anforderungen an elektronische Kassensysteme und die in den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (=GoBD) geregelten Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.

Zudem bestehen zahlreiche Möglichkeiten, die Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen zu erhöhen: wie etwa durch mehr Tempo bei verbindlichen Auskünften der Finanzverwaltungen oder durch eine zügigere Erledigung von Betriebsprüfungen. Zuvorderst der zunehmende Einsatz von IT-Technologien und Risikomanagementsystem müsste hier Vereinfachungen für Finanzverwaltung ebenso wie für Unternehmen mit sich bringen.

Abschließend ist festzuhalten, dass ein wettbewerbsfähiges Steuersystem eine der wichtigsten Elemente guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ist und damit Voraussetzung für zukünftiges Wachstum. 

Dieses aber ist die sichere Basis für Steuereinnahmen des Staates.


SBS Legal - Rechtsanwälte für Steuerrecht

Das deutsche Steuersystem weist im Vergleich zu anderen Ländern eine über dem Durchschnittsniveau liegende Steuerlast auf. Um den Standort Deutschland in wirtschaftlicher Hinsicht wettbewerbsfähig zu halten, muss das Steuersystem eine Anpassung erhalten.

Mit und ohne Anpassung der Steuerlast ist das deutsche Steuersystem in derzeitiger Form von Komplexität in nicht unerheblichem Maße durchdrungen. Ein versierter Anwalt im Bereich des Steuerrechts ist im Stande, Ihnen die steuerlichen Gangwege darin im Detail aufzuzeigen, und diese im konkreten Fall dem Recht entsprechend geltend zu machen.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Steuer und deren wirtschaftlicher Bedeutung?

Unsere Anwälte sind erfahrene Spezialisten im Bereich des Steuerrechts. Eine kompetente Beratung und Durchsetzungsstärke können Sie sowohl im Bereich der einfachen Rechtsnachgehung, der strategischen Betrachtung wie auch in einem etwaigen Prozess erwarten. Zögern Sie deswegen nicht, noch heute in Kontakt zu uns zu treten und sichern Sie sich unsere kompetente und professionelle Unterstützung.

Der Erstkontakt zu SBS Legal ist immer kostenlos.

SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

Zurück zur Blog-Übersicht