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Rechtliche Konsequenzen, weil Kylie Jenner Follower kauft?


Influencer*innen, die ihre Followerzahlen fälschen, müssen mit Schadensersatzansprüchen rechnen

Im Augenblick berichten die Yello-Press-Magazine und Co. vervielfacht darüber, dass bekannte Influencer verdächtig hohe Anstiegszahlen ihrer Follower haben. Aktuell rückt besonders der Fall von Kylie Jenner in den Fokus. Innerhalb eines Jahres hat sie mehr als 41 Millionen neue Anhänger dazugewonnen – und verzeichnet so nach heutigem Stand 180 Millionen Abonnenten auf Instagram. Dabei liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass zumindest einige ihrer Millionen Abonnenten keine echten Menschen sind, sondern bloß Bot-Lösungen oder Fake-Accounts. Die Zahlen sind also womöglich künstlich hoch. Sollte sich dies bewahrheiten, könnte das für Kylie Jenner und andere Influencer, die sich Follower kaufen, erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.

Warum faken Influencer ihre Followerzahl?

Ob 140 oder 180 – in diesem Millionenbereich spielen 40 mehr oder weniger doch keine große Rolle, könnte man vielleicht meinen. Aber: Bei den Followerzahlen auf Instagram geht es längst nicht mehr nur um die Fans an für sich.

influencer handy instagram

Mittlerweile ist es wohl kein Geheimnis mehr, dass Influencer mit Werbung und Produktplatzierungen ihr Geld verdienen. Häufig ist dabei die Anzahl der Abonnenten Vertragsgrundlage für einen Werbevertrag mit einer Marke: Die Vergütung des Instagram-Stars wird durch einen Werbebudgetschlüssel errechnet. Je mehr Follower ein Influencer hat, desto mehr Geld erhält er auch vom Vertragspartner. Wer sich also Fake-Accounts und Bots kauft, tätigt damit sogar eine Investition: Mit jedem gekauften Abonnenten erhöht sich auch der Faktor im Budgetschlüssel – und damit letztlich der Geldbetrag auf dem Konto.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat der Betrug?

Wenn ein Influencer seine (durch Bots und Fake-Accounts gefälschte) Follower-Zahl angibt und auf Maßgabe dieser Zahl (z.B. 180 Mio. im Falle von Kylie Jenner) ein Werbebudgetschlüssel für die Vergütung im Rahmen der Produktwerbung festgesetzt wird, so hat er hier eine falsche Vertragsgrundlage gelegt. Bei entsprechender vertraglicher Verankerung führt dies für die Influencer dazu, dass die Auftraggeber aus der Branche, nämlich die Produktgeber, den Vertrag außerordentlich kündigen können. Vergütungen können zurückgefordert werden und noch dazu drohen Schadensersatzansprüche.

Häufig sind in solchen Werbeverträgen zudem Vertragsstrafenregelungen enthalten, sodass ebenfalls Vertragsstrafen gezahlt werden müssten.

Außerdem könnte auch strafrechtliches Ungemach drohen – falls die betreffenden Influencer wissentlich daran beteiligt waren, dass die Zahlen manipuliert werden. Ist aufgrund dieser falschen Zahlen als Vertragsgrundlage eine Kooperation mit einem Unternhemen zustande gekommen, könnte hier der Anfangsverdacht für einen Eingehungsbetrug vorliegen. Da Influencer mit hoher Followerzahl in Millionenhöhe häufig Verträge für Werbung abschließen, die sicherlich im fünfstelligen, teilweise auch im sechsstelligen Bereich liegen, ist dies ein Betrug in einem erheblichen Umfang. Man kann also davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaften dann sicherlich ihre Ermittlungen aufnehmen.

Last but not least würde zudem ein regelrechter Shitstorm auf solche Influencer zukommen. Dies könnte dazu führen, dass ihre „echten“ Fans sich abwenden und so die Karriere als Instagramer im schlimmsten Fall beendet wird.

Vor diesem Hintergrund bleibt es mit Spannung abzuwarten, ob die betreffenden Influencer tatsächlich unredlich gehandelt haben, und welche rechtlichen Konsequenzen auf sie zuzukommen drohen.

SBS LEGAL - Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Hamburg

Im Falle von gefälschten Follower-Zahlen auf Instagram ist der damit einhergehende Betrug durch eine falsche Vertragsgrundlage gelegt worden. Somit ist der Sachverhalt insbesondere vertragsrechtlich relevant.Das Vertragsrecht bietet den rechtlichen Rahmen für jede Form von Verträgen,  d.h. von mehrseitigen Rechtsgeschäften. Dabei ist das Vertragsrecht kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern findet sich in vielen anderen Gebieten wieder – überall dort, wo Verträge geschlossen werden; ob zwischen Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen oder Behörden.

Das Team der SBS Legal ist in vielen wirtschaftlichen Rechtsgebieten, wie z. B. dem Wirtschaftsrecht, Vertriebsrecht, Handelsrecht oder dem gewerblichen Rechtsschutz tätig, in denen die verschiedensten Vertragsformen vorkommen. Unsere Rechtsanwälte beraten und begleiten mit ihrer Expertise seit Jahren kompetent Mandanten in allen Belangen des Vertragsrechts. Wir stehen auch Ihnen gern als fachkundiger Partner darin zur Seite.

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