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Influencer und Steuern: Wann aus Content ein Geschäft wird


Ab wann wird aus dem Teilen von Fotos und Videos sowie Reichweitenaufbau ein steuerlich relevantes Business? Influencer sowie Content Creator bauen auf Social Media wie Instagram, YouTube, TikTok, X, Facebook, über Podcasts oder auf eigenen Blogs eine Community auf und beeinflussen damit Kaufentscheidungen, Trends und Meinungen. Die Monetarisierung ist dabei oft vielschichtig. Neben klassischer Produktwerbung kommen Kooperationen, Affiliate-Links, Provisionen, digitale Produkte oder bezahlte Formate hinzu. Auch Blogger gehören dazu, wenn Inhalte regelmäßig veröffentlicht und Reichweite wirtschaftlich genutzt wird.

Sobald Influencer und Content Creator ihre Reichweite durch verschiedene Einnahmequellen wie Werbung, Kooperationen oder digitale Produkte monetarisieren, wird aus dem bloßen Teilen von Inhalten ein steuerlich relevantes Business mit entsprechenden Pflichten in Bezug auf Steuern.


Reichweite schützt nicht vor Nachzahlung

Wer Influencer-Einnahmen als „Hobby“ behandelt, riskiert schnell teure Korrekturen. Die Finanzverwaltung schaut inzwischen genau hin, da Monetarisierung häufig nicht nur über Geldzahlungen läuft, sondern auch über Sachleistungen wie Produkte, Reisen oder Eventeinladungen. Steuerlich zählt dabei nicht die Plattform, sondern der wirtschaftliche Gehalt.

Kooperationen, Affiliate-Modelle und „gratis gegen Posting“ können Betriebseinnahmen oft im Rahmen gewerblicher Einkünfte auslösen, mit möglichen Folgen bei der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Parallel zieht die Rechtsprechung klare Grenzen, etwa bei der Frage, welche Kosten tatsächlich betrieblich abziehbar sind. Besonders deutlich wird das bei Mode, Kleidung und Accessoires, die selbst dann als privat veranlasst gelten können, wenn sie inhaltlich für den Kanal genutzt werden.

  • FG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2023, Az. 3 K 11195/21: Bürgerliche Kleidung und Modeaccessoires bleiben regelmäßig nicht als Betriebsausgaben abziehbar, abziehbar ist typische Berufskleidung mit Uniformcharakter, Schutzfunktion oder festem Firmenlogo.
  • BFH, Urteil vom 24.08.2022, Az. XI R 3/22: Grundsätze zum Abzug bürgerlicher Kleidung wirken auch auf den Vorsteuerabzug und prägen die Linie, die auf Influencer-Konstellationen übertragen wird.

Was bedeutet das genau?


Was sind Influencer-Einnahmen?

Influencer-Einnahmen kommen selten nur aus klassischen Werbedeals. In der Praxis gibt es mehrere typische Einnahmequellen, die steuerlich je nach Ausgestaltung als Geldleistung oder Sachleistung relevant werden können:

  • Markenkooperationen und Werbung: Vergütung für Posts, Storys, Videos oder Kampagnen, als Honorar, Provision oder in Form kostenloser Produkte
  • Affiliate Marketing: Provisionen, wenn Käufe oder Klicks über personalisierte Links oder Codes erfolgen
  • Eigene Produkte und Leistungen: Verkauf von Merchandise, digitalen Produkten, Online-Kursen oder Beratungen
  • Sponsoring: Unterstützung für Events, Tests oder Reisen mit Geld, Produkten oder Erlebnissen, oft mit Image- und Reichweitenfokus
  • Donations: Freiwillige Zahlungen von Followern oder Zuschauern, etwa über Live-Streams oder Plattformfunktionen
  • Plattformwerbung: Einnahmen aus eingeblendeten Anzeigen, etwa in Videos, Podcasts oder Blogbeiträgen über Monetarisierungsprogramme


Ab wann wird Influencing steuerlich zum Beruf?

Stellt sich etwa nach den ersten bezahlten Storys oder einem kostenlosen Produktpaket gegen Posting die Frage, ob das noch Freizeit ist oder schon Business, lohnt ein kurzer Realitätscheck. Steuerlich kippt die Einordnung meist dann, wenn Content planbar und wiederkehrend veröffentlicht wird und dabei Geld oder geldwerte Vorteile zufließen. Entscheidend ist also die Ausrichtung auf Einnahmen und damit die Gewinnerzielungsabsicht.

Dafür braucht es keine großen Summen. Es reicht, dass die Tätigkeit auf wirtschaftlichen Erfolg angelegt ist, etwa durch regelmäßige Kooperationen, Affiliate-Provisionen oder andere Monetarisierungsmodelle.

In solchen Konstellationen wird die Tätigkeit häufig als gewerblich eingeordnet. Das führt typischerweise zur Pflicht, beim zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe anzumelden, regelmäßig am Wohnsitz. Eine unterlassene Anmeldung kann ordnungsrechtliche Folgen haben und unnötig Konfliktpotenzial schaffen.

Tipp: Statt erst bei der ersten Steuererklärung zu reagieren, sollte früh ein einfaches System für Einnahmen und Sachleistungen eingerichtet werden, mit Belegen, Bewertungen und Trennung privater und beruflicher Ausgaben. So lässt sich die Einordnung und spätere Kommunikation mit dem Finanzamt deutlich entspannter steuern.


Welche Steuern betreffen Influencer in Deutschland?

Für Influencer gilt kein Sondersteuerrecht. Wichtig sind damit die allgemeinen Regeln, die an Wohnsitz, Einkunftsart und unternehmerisches Handeln anknüpfen. In der Praxis führt das häufig zu einer Kombination aus Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, abhängig davon, wie Content monetarisiert wird und wie die Tätigkeit steuerlich eingeordnet ist.

Steuerart

Wann typischerweise relevant

Wichtige Anknüpfungspunkte

Praxisbezug für Influencer

Einkommensteuer

Sobald steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden

Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland; Einordnung der Einkünfte nach EStG

Einnahmen aus Kooperationen, Affiliate, eigenen Produkten und sonstigen Monetarisierungen fließen in die Einkommensteuer ein

Gewerbesteuer

Bei gewerblichen Einkünften

Abgrenzung Gewerbebetrieb zu freiberuflicher Tätigkeit; Freibeträge und kommunaler Hebesatz

Influencing wird häufig als gewerblich eingeordnet, Ausnahmen sind möglich, aber selten

Umsatzsteuer

Bei unternehmerischer Tätigkeit

Unternehmerbegriff; Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG; Voranmeldungen je nach Umfang

Geldzahlungen und häufig auch Sachleistungen können umsatzsteuerlich relevant sein; bei Regelbesteuerung wird Vorsteuerabzug möglich


Eine solche Einordnung spart später Aufwand und Risiko, vor allem bei Mischmodellen aus Werbung, Affiliate, eigenen Produkten und Sachleistungen. Hier lohnt sich früh die steuerliche Strukturierung durch einen spezialisierten Experten, etwa über unseren Kooperationspartner SBS Tax der sich professionell um Einkunftsart, Umsatzsteuerstatus, Dokumentation und Erklärungspflichten kümmert.


Sind Gratisprodukte und Einladungen steuerpflichtig?

Eine Mode-Influencerin erhält von einem Label mehrere Outfits zugesandt. Zusätzlich lädt ein Hotel sie zu einem kostenlosen Wochenende ein. Als Gegenleistung postet sie Fotos, markiert das Unternehmen und verlinkt auf das Hotel. Tolle Geschenke, oder? Aber Achtung: Tatsächlich behandelt das Finanzamt solche Vorteile regelmäßig als Einnahmen.

Im deutschen Steuerrecht zählt nicht nur Geld zum Einkommen. Auch sogenannte geldwerte Vorteile gehören dazu. Alles, was im Rahmen der Influencer-Tätigkeit zufließt und einen wirtschaftlichen Wert hat, gilt als steuerpflichtige Betriebseinnahme. Das betrifft insbesondere Gratisprodukte, Gutscheine, Einladungen zu Events sowie kostenlose Hotel- oder Restaurantaufenthalte. Entscheidend ist der Zusammenhang mit der Tätigkeit als Content Creator, nicht die Bezeichnung als „Geschenk“.

Der Unterschied liegt in der Gegenleistung. Erfolgt die Überlassung eines Produkts oder einer Leistung mit der Erwartung eines Posts, einer Story, einer Verlinkung oder sonstiger Sichtbarkeit, liegt ein Entgelt vor. Das Outfit, das im Beitrag getragen wird, die Kosmetik, die getestet wird, oder das Hotel, über das berichtet wird, sind dann mit ihrem Marktwert als Einnahmen zu erfassen. Das gilt unabhängig davon, ob der Influencer dafür zusätzlich Geld erhält oder nicht.

Nur wenn ein Produkt ohne jede Verpflichtung überlassen wird und keine Veröffentlichung erwartet oder vereinbart ist, kann ausnahmsweise von einem echten Geschenk gesprochen werden. Solche Fälle sind in der Praxis selten und im Zweifel nachweisbedürftig.


Wann bleibt ein Produkt steuerlich ohne Ansatz?

Ausnahmen kommen vor allem dann in Betracht, wenn beim Influencer kein dauerhafter wirtschaftlicher Vorteil verbleibt oder es sich um geringwertige Streuartikel handelt. Dazu zählen Fälle, in denen Testprodukte nur leihweise überlassen und anschließend zurückgegeben oder Werbeprodukte ungenutzt zurückgesendet werden. Auch typische Streuartikel mit sehr geringem Wert können außen vor bleiben. In bestimmten Konstellationen kann außerdem eine Pauschalversteuerung durch das werbende Unternehmen möglich sein, wobei hierfür Wertgrenzen zu beachten sind.


Steuerstrafrecht für Influencer: Sichtbarkeit wird schnell zum Risiko

Werden Einnahmen oder geldwerte Vorteile nicht vollständig erklärt, drohen neben Nachzahlungen auch Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen. Steuerhinterziehung kommt insbesondere in Betracht, wenn Steuererklärungen ausbleiben oder Einnahmen, Sachleistungen oder Plattformumsätze nicht vollständig angegeben werden. Irrtümer helfen nur in seltenen Ausnahmefällen, wenn sie unvermeidbar sind.

Auch Minderjährige können in den Fokus geraten, sobald relevante Einnahmen fließen. Steuerstraftaten richten sich nach den allgemeinen Regeln des Strafrechts. Strafmündigkeit beginnt grundsätzlich mit 14 Jahren, bei Jugendlichen und Heranwachsenden hängt die Verantwortlichkeit zusätzlich von Reife und Einsichtsfähigkeit ab.

Für die Ermittlung ist Influencer-Marketing ein dankbares Feld. Inhalte sind öffentlich dokumentiert, Kooperationen häufig erkennbar und Zahlungsströme lassen sich über Geschäftspartner, Agenturen und Plattformdaten nachvollziehen. Hinzu kommen Hinweise aus dem Umfeld, Stichproben sowie Erkenntnisse aus Prüfungen von Werbepartnern. Bei Auffälligkeiten sind Außenprüfungen, Betriebsprüfungen oder eine Umsatzsteuer-Nachschau typische Instrumente der Finanzverwaltung.

Relevante Vorschriften

  • § 369 Abs. 2 AO
  • § 19 StGB
  • § 1 Abs. 2 JGG
  • § 3 Satz 1 JGG

Tipps für die Praxis

Eine lückenlose Dokumentation senkt das Risiko erheblich. Einnahmen sollten konsequent erfasst werden, inklusive Sachleistungen und Einladungen, mit Datum, Gegenleistung und Wertansatz.

  • Frühzeitig eine klare Trennung zwischen privat und Business schaffen, auch bei Konten, Geräten und Verträgen.
  • Kooperationsverträge, Rechnungen, Screenshots und Preisnachweise strukturiert ablegen, idealerweise revisionsfest.
  • Umsatzsteuerstatus prüfen und laufend überwachen, insbesondere bei Plattformumsätzen und Sachleistungen,
  • Bei Unklarheiten früh steuerliche Beratung nutzen, zum Beispiel über einen spezialisierten Partner wie SBS Tax.
  • Bei bereits entstandenen Lücken zeitnah prüfen lassen, ob eine strafbefreiende Korrektur oder Selbstanzeige in Betracht kommt.

Fazit: Das steuerliche Worst-Case-Szenario für Influencer

Stellen wir uns einen Influencer vor, der jahrelang Kooperationen eingeht, Gratisreisen postet und Produkte präsentiert, ohne alles zu erklären. Followerzahlen steigen, Umsätze auch – und irgendwann klingelt nicht mehr das nächste Sponsoring, sondern das Finanzamt. Was als „vergessene Rechnung“ beginnt, endet schnell als existenzielles Szenario.

Plötzlich stehen Steuernachzahlungen im Raum, dazu Zinsen und Säumniszuschläge über viele Jahre. Parallel droht ein Steuerstrafverfahren. Bei Steuerhinterziehung sieht das Gesetz Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vor, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Schon hohe fünfstellige Beträge können dafür ausreichen. Selbst grobe Fahrlässigkeit bleibt nicht folgenlos und kann als Ordnungswidrigkeit empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.

Hinterzogene Steuern können bis zu zehn Jahre rückwirkend nachgefordert werden, in schweren Fällen läuft die strafrechtliche Verfolgung sogar bis zu fünfzehn Jahre. Was viele unterschätzen: Die Uhr für das Strafverfahren beginnt oft erst mit dem Steuerbescheid. Das bedeutet jahrelange Unsicherheit, auch wenn die Posts längst gelöscht sind.

Manche versuchen dann den radikalen Schritt und verlagern ihren Wohnsitz ins Ausland. Doch ein „Wegzug auf dem Papier“ reicht nicht. Bleiben wirtschaftliche oder persönliche Anknüpfungspunkte in Deutschland bestehen, kann die Steuerpflicht fortbestehen. Im schlimmsten Fall entsteht zusätzlich der Vorwurf einer weiteren Steuerverkürzung.

Solange das Finanzamt noch nichts weiß, kann eine korrekt vorbereitete Selbstanzeige die Strafbarkeit verhindern. Sind Ermittlungen bereits angelaufen, geht es nur noch um Schadensbegrenzung. Genau hier zählt professionelle Begleitung.

Wenn es bereits kritisch geworden ist: Frühzeitige Beratung im Steuerstrafrecht ist kein Luxus, sondern Schutz. Holen Sie sich Hilfe durch einen Fachanwalt im Steuerrecht und Steuerberaung, der Sie dabei unterstützt, Risiken realistisch einzuordnen, rechtssicher zu reagieren und die Weichen für eine kontrollierte Lösung zu stellen, bevor aus Reichweite ein Strafverfahren wird.


SBS LEGAL - Ihre Kanzlei für Steuerrecht

Haben Sie Fragen, ob Ihre Einnahmen und Sachleistungen korrekt erfasst sind, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist oder ob Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung zu Ihnen passen? Geht es um einen belastenden Steuerbescheid, eine laufende Prüfung oder sogar bereits um den Vorwurf einer Steuerverkürzung, bei dem schnelle und koordinierte Schritte entscheidend sind?

Gerne sind wir von SBS LEGAL für Sie als Influencer im Rahmen der Steuerpflicht für da!

SBS LEGAL arbeitet im Steuerrecht eng mit SBS TAX zusammen, damit anwaltliche Beratung und Steuerberatung nahtlos ineinandergreifen. Wir unterstützen bei steuerstrategischer Beratung, Einsprüchen und Klagen gegen Steuerbescheide, der strafrechtlichen Verteidigung bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung oder anderen Steuerstraftaten sowie bei der rechtssicheren Vorbereitung von Selbstanzeigen. Hinzu kommen laufende Beratung im Steuerrecht, Begleitung im Umsatzsteuerrecht, Beratung zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, steuerrechtliche Unterstützung bei Unternehmensnachfolgen, Immobilien- und Unternehmensverkäufen sowie die steuerrechtliche Begleitung und Steuerberatung für Start-ups. Gerade im Zusammenspiel aus komplexem deutschem und internationalem Steuerrecht ist die Kombination aus anwaltlicher Einordnung und steuerlicher Umsetzung häufig der Schlüssel, um Risiken zu beherrschen und Gestaltungsspielräume zu nutzen.

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