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Mode-Influencer können die von ihnen gekaufte Kleidung nicht als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Dies hatte das Fachgericht Hannover mit Urteil von 13.11.2023 – Az. 3 K 111195/21 entschieden. Das Gericht hat die Kleidung nicht als Berufskleidung anerkannt.
Die Klägerin war eine Mode-Influencerin. Sie wollte die Kosten für ihre gekaufte Kleidung als Betriebsausgabe steuerlich berücksichtigen. Diese Anfrage lehnte das Finanzamt ab. Das FG Hannover gab dem Finanzgericht recht.
Grund dafür ist, dass die gekaufte Kleidung auch privat genutzt werden kann. Ausgaben für normale Kleidung können nicht als Betriebsausgabe oder Werbungskosten angesetzt werden. Sie sind von dieser Möglichkeit der Ansetzung ausgeschlossen.
Denkbar wäre vielleicht eine Aufteilung der Kosten der Kleidung für die Arbeitszeit und Freizeit. Allerdings ist eine doppelte Berücksichtigung in einerseits Betriebsausgaben und andererseits Ausgaben für die private Lebensführung nicht möglich, sodass auch eine Aufteilung der Kosten ausscheidet. Ein teilweiser Abzug der Ausgaben ist nicht möglich.
Die Kosten für Kleidung wird als Kostenpunkt für die private Lebensführung angesehen. Aufwendungen für die private Lebensführung sind nach dem Einkommenssteuergesetz nicht abzugsfähig. Sie fallen unter § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG. Darin ist außerdem geregelt, dass diese Kosten auch dann nicht abzugsfähig sind, wenn sie gleichzeitig zur Förderung des Berufs erfolgen. Es kann somit nicht damit argumentiert werden, dass die Mode-Influencerin die Kleidung neben der privaten Nutzung auch für ihren Beruf genutzt hat.
Soweit in (…) nichts anderes bestimmt ist, dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden
1. die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. Dazu gehören auch die Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen.
In einigen Fällen besteht eine Ausnahme, wenn es sich um Berufskleidung handelt. Sollte es sich um Berufskleidungs handeln, sind die Kosten für diese Kleidung als Betriebskosten anzusetzen. In dem Fall mit der Influencerin hingegen wurde diese Ausnahme abgelehnt. Es ist schon zweifelhaft welche die typische Berufskleidung einer Influencerin ist. Davon abgesehen hat schon die Liste der Kleidungsstücke, die die Influencerin vorgelegt hat, dafür gesprochen, dass es sich nicht um Berufskleidung handeln kann.
Über einen Zeitraum von vier Jahren hatte die Influencerin Kleidungstücke, überwiegend von großen Modemarken, als Betriebsausgabe bei der Steuer ansetzen wollen. Zwar handelt es sich bei der Kleidung um eine luxuriösere Ausstattung, allerdings sind diese Kosten noch im Rahmen gewesen. Das Gericht war der Ansicht, dass viele Steuerpflichtige ebenfalls bereit sind solche Summen für Kleidung für ihre private Lebensführung auszugeben. Die Kleidungsstücke der Influencerin weisen laut Gericht keine Besonderheiten und keine Einzigartigkeit auf, die dafür sprechen würde, dass man diese als typische Berufskleidung ansehen könnte.
Die Modemarken sind auch nicht für einen bestimmten Beruf gedacht. Die Kleidung unterscheidet sich nicht von herkömmlicher im Luxusbereich bestehender Kleidung, die nicht für einen besonderen Beruf bestimmt ist. Aufgrund dessen war die Kleidung steuerlich nicht abzugsfähig und unterfiel auch keiner Ausnahme.
Bei der Abgabe der Steuererklärung muss genau darauf geachtet werden, welche Kosten abzugsfähig sind und welche nicht. Sie sollten sich vorher informieren was unter die jeweiligen Vorschriften fällt.
Bei der Einreichung der Steuererklärung empfiehlt es sich einen fachlich versierten Experten hinzuzuziehen, um die Vorschriften einzuhalten und alle Vorteile genügend auszuschöpfen. Es wäre uns als Team von SBS Legal ein bedeutendes Anliegen, Sie bei einer solchen zu unterstützen. Gerne übernehmen wir dabei die Aufgabe, steuerliche Vorteilsmöglichkeiten für Sie individuell bestmöglich auszuloten.
Unsere Anwälte sind erfahrene Spezialisten des Steuerrechts. Mithilfe und der direkten Zusammenarbeit mit unserer inhouse Steuerberatung von SBS TAX sind wir der perfekte Ansprechpartner für Anliegen in Bezug auf Steuern und Recht. Unsere kompetente Beratung und Durchsetzungsstärke können Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in Anspruch nehmen. Zögern Sie nicht, noch heute Kontakt zu uns aufzunehmen und sichern Sie sich unsere kompetente und professionelle Unterstützung.