SBS Firmengruppe Logos

| Wettbewerbsrecht

Information über Garantie auf Englisch wettbewerbswidrig!


Mit seinem Urteil vom 08.07.2022 hat das Landgericht Düsseldorf nun entschieden: Informationen über den Inhalt und die Reichweite einer Garantie sind wettbewerbswidrig, wenn diese nur in englischer Sprache gegeben werden.

"25 YEAR Guarantee" ist wettbewerbswidrig

Doch worum ging es bei der Entscheidung genau? Es wurden von der Beklagte Küchenmesser in einer Filiale verkauft. Auf dessen Verpackung steht:

„25 YEAR Guarantee“

Des weiteren steht auf der Rückseite des Produktes:

"This product carries a 25 year guarantee against defects in materials & workmanship under normal kitchen use. This does not affect your statutory rights."

Dies ist, so das LG Düsseldorf, aus mehreren Gründen wettbewerbswidrig.

Garantiebedingungen nicht klar und verständlich

Die Informationen über die Garantiebedingungen müssen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung gestellt. So ist es richtlinienkonform vorgeschrieben werden (Art. 246 EGBGB).

Dies ist hier durch die ausschließliche Verwendung der englischen Sprache nicht der Fall.

Das LG führte hierzu auf, dass diese Angaben auf der Umverpackung fehlen und die getätigten Angaben auf der Rückseite schon deshalb nicht ausreichen, weil sie nur in englischer Sprache verfasst sind.

Warum ist englische Sprache nicht ausreichend?

Die Beklagte führte jedoch auf, dass bei der Beurteilung, ob eine Angabe ausreichend ist, auf den Durchschnittsverbraucher zurückgegriffen werden muss. Also warum ist die englische Sprache nicht ausreichend?

Darauf erwiderte das LG, dass das Maß an Englischkenntnissen, das zum Verständnis dieser konkreten Hinweise erforderlich ist, bei einem großen Teils der angesprochenen Käufer nicht vorhanden sind.

Wer ist Durchschnittsverbraucher

Das LG hat auch klargestellt, wer im vorliegenden Fall als Durchschnittsverbraucher gilt:

Dieser ist weder ein Bildungsbürger, der Literatur und Filme in englischer Originalfassung konsumiert, noch ist er beruflich in einem Umfeld tätig, in dem Englisch als Arbeitsmittel genutzt wird.

Der Durchschnittsverbraucher nach der Lebenserfahrung nur gelegentlich die englische Sprache nutzen müssen. So wird nur auf sie zurückgegriffen, wenn sich auf einer Reise verständigt werden muss oder wenn sie im Alltag englischen Begriffen und Wendungen in den Medien, Sport und in der Werbung konfrontiert werden.

Ein Verständnis des englischen Textes auf der Rückseite der Verpackung des Produktes, welches Aufschluss über eine Garantie mit rechtlichen Begriffen liefern soll, kann von diesem nicht erwartet werden. Vielmehr ist der Durchschnittsverbraucher damit überfordert.

Die Informationen reichen daher nicht aus und sind keinesfalls „in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung gestellt“.


SBS Legal Rechtsanwälte – Ihr Anwalt für Wettbewerbsrecht in Hamburg

Das Wettbewerbsrecht soll einen fairen Wettbewerb aufrechterhalten und ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und seinen Nebengesetzen geregelt.

Mit dem Urteil des LG Düsseldorf wurde die große Bedeutung des Wettbewerbsrecht in der Werbung deutlich: So kommt es schnell zu Abmahnungen, und das kann teuer werden.

Sie haben Fragen rund ums Wettbewerbsrecht oder wurden sogar selber abgemahnt? Wir überprüfen ihre Werbung, ob diese regelkonform ist und minimieren das Abmahnrisiko ihres Unternehmens.

Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen individuell und verzreten Ihre Interessen auch vor Gericht.

Unsere spezialisierten Anwälte sind in allen Belangen des Internet- und Wettbewerbsrechts für Sie da. Wir beraten Sie fachlich versiert und kaufmännisch zielorientiert.

Kontaktieren Sie uns einfach via E-Mail, Direktkontaktformular oder per Telefon oder besuchen Sie unsere Social Media Plattformen auf Facebook, Instagram, Twitter oder LinkedIn.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos

SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

Zurück zur Blog-Übersicht