SBS Firmengruppe Logos

| Wettbewerbsrecht

Instagram Vorher-Nachher-Bilder sind verboten!


Werbung mittels Vorher-Nachher-Bildern stellt unlautere Werbung dar

Auf Instagram und Co. sind immer wieder Fotos von Instagram-Accounts zu sehen, die die Ergebnisse von operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen anzeigen. Oftmals sind diese Fotos von Ärzten hochgeladen, die für eben diese Operationen werben. Dabei sind solche Vorher-Nachher-Bilder unzulässig! Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Bilder nebeneinander zu sehen sind oder zeitlich unmittelbar hintereinader. Es reicht aus, wenn die Bilder auf dem Instagram Account chronologisch von jung nach alt zu finden sind. Das hat das OLG Frankfurt a.M. in einem aktuellen Fall entschieden (Urteil vom 6.11.2025 - 6 U 40/25). 

Dokumentation über Nasenoperation

In dem vor dem OLG Frankfurt a.M. entschiedenen Fall ging es um eine in Frankfurt tätige Fachärztin für plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie. Sie dokumentierte auf ihrem Instagram-Account unter anderem eine Nasenoperation, die sie bei einer Patientin durchgeführt hatte, die einen ausgeprägten Nasenhöcker hatte. Bei der Operation wurde dieser Nasenhöcker entfernt. Auf dem Instagram-Account war die Patientin in verschiedenen Fotobeiträgen und Videos zu sehen. Dabei wurde die Patientin sowohl vor als auch nach dem Eingriff gezeigt.

Unlautere Werbung 

Das OLG hat entschieden, dass das Posten dieser Vorher-Nachher-Bilder unter das Verbot der unlauteren Werbung fällt. Für operative plastisch-chirurgische Eingriffe darf nämlich nicht mit der Wirkung durch vergleichende Darstellungen geworben werden.

Heilmittelwerbegesetz verbietet Werbung für medizinisch nicht notwendige Eingriffe

Ein solches Verbot ergibt sich aus dem Heilmittelwerbegesetz. Das Heilmittelwerbegesetz gilt für operative plastisch-chirurgische Eingriffe zur Veränderung des menschlichen Körpers, ohne dass diese medizinisch notwendig sind. Es gab keinerlei Anzeichen dafür, dass die Entfernung des Nasenhöckers medizinisch geboten gewesen wäre. Es ist offensichtlich, dass sich die Patientin lediglich eine kleinere Nase ohne Höcker gewünscht hat. Sollte es doch einen medizinischen Grund gegeben haben, dann ist dies ohnehin unerheblich, da ausschließlich mit den rein ästhetischen Änderungen geworben wurde. Die Beklagte hat außerdem ausschließlich für die ästhetische Veränderung der Nasenform geworben und nicht für irgendeinen medizinisch indizierten Grund.

Chronologische Darstellung ausreichend

Es spielt dabei keine Rolle, ob die vergleichenden Darstellungen nebeneinander zu sehen sind oder hintereinander. Das OLG hat es als ausreichend erachtet, dass die Bilder von jung nach alt sortiert wurden und der Zuschauer sich auf dem Instagram-Account dadurch den gesamten Behandlungsverlauf anschauen konnte. Dadurch wurde ausreichend dargestellt, wie sich das Aussehen der Patientin durch die Behandlung verändert hatte.

Verbraucher sollen nicht zu operativen Eingriffen verleitet werden

Das Verbot soll bezwecken, dass Personen sich nicht unnötigerweise den mit solchen Operationen verbundenen Risiken von etwaigen Gesundheitsschäden aussetzen. Dementsprechend ist Werbung für solche Eingriffe verboten. Die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher soll bestmöglich geschützt werden. Durch Werbung auf Instagram mit derartigen Vorher-/Nachher-Fotos sind die Nutzer besonders verleitet, sich unnötigen und mit gesundheitlichen Risiken verbundenen Schönheitsoperationen auszusetzen.


SBS LEGAL – Ihre Kanzlei für Wettbewerbsrecht

Möchten Sie wissen, ob Sie gegen rechtliche Vorschriften verstoßen und Ihnen eine Abmahnung drohen kann? Wollen Sie eine Abmahnung abwehren oder selbst erheben? Wollen Sie eine einstweilige Verfügung erwirken oder Ihre Website wettbewerbsrechtlich prüfen lassen?

Ihr Experte für Wettbewerbsrecht

Unser Team berät Sie fachlich kompetent in allen Belangen des Wettbewerbsrechts und auch darüber hinaus. Dies umfasst sowohl die Prüfung von Wettbewerbsverträgen, Werbungen oder Websites, einschließlich der Beratung hierzu, ebenso wie die Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sowie die Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren oder anderen wettbewerbsrechtlichen Gerichtsverfahren.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung. Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten von SBS LEGAL?

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.

SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutzhinweise gelesen und stimmen diesen hiermit zu.


Zurück zur Blog-Übersicht