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Die Hälfte der eingetragenen Vereine der Bundesliga haben mittlerweile externe Investoren - eine Entwicklung, die den deutschen Profifußball grundlegend verändert. Besonders bemerkenswert: Die ersten sechs Plätze der Bundesligatabelle werden von Vereinen mit Investorenbeteiligung belegt.
Diese Transformation zeigt sich besonders deutlich an aktuellen Beispielen. Werder Bremen verkaufte kürzlich 18,5% seiner Anteile für 38 Millionen Euro an ein regionales Konsortium, während Bayer 04 Leverkusen und VfL Wolfsburg als Werksvereine zu 100% ihren Investoren gehören. Darüber hinaus verdeutlicht der Einstieg von 777 Partners bei Hertha BSC für rund 100 Millionen Euro das wachsende Interesse internationaler Investoren am deutschen Fußball.
In diesem Artikel analysieren wir die verschiedenen Gesellschaftsformen der Bundesligavereine, untersuchen ihre Mehrheitsverhältnisse und beleuchten die rechtlichen Auseinandersetzungen der letzten Jahre. Insbesondere werden wir uns mit den aktuellen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die traditionelle 50+1-Regel befassen.
Die Transformation des deutschen Profifußballs begann mit einem wegweisenden Beschluss des Deutschen Fußball-Bundes im Oktober 1998. Erstmals wurde den Bundesligavereinen ermöglicht, ihre Lizenzspielerabteilungen auf Kapitalgesellschaften auszugliedern. Diese Reform markierte den Startpunkt für eine grundlegende Neuausrichtung der Vereinsstrukturen.
Vor dieser Reform waren die Bundesligisten ausschließlich als eingetragene Vereine organisiert. Allerdings erwies sich diese Rechtsform angesichts der steigenden Umsätze als zunehmend problematisch. Die Bundesliga entwickelte sich zu einem professionalisierten Betrieb mit jährlichen Umsätzen von über zwei Milliarden Euro. Diese wirtschaftliche Dimension stand im Widerspruch zur ursprünglichen Konzeption des eingetragenen Vereins als gemeinnützige Organisation.
Die ersten Vereine, die den Weg der Umwandlung beschritten, waren Bayer 04 Leverkusen (1999) und Borussia Dortmund (1999). Der FC Bayern München folgte 2002 mit der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft. Dieser Trend setzte sich in den folgenden Jahren fort: Borussia Mönchengladbach (2003), Werder Bremen (2003) und weitere Vereine gliederten ihre Profiabteilungen aus.
Die Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung erfolgt dabei nach einem festgelegten rechtlichen Verfahren. Der Vereinsvorstand muss zunächst einen notariell beglaubigten Ausgliederungsplan erstellen und einen Ausgliederungsbericht verfassen. Besonders wichtig: Die Mitglieder behalten ihr Mitspracherecht - für die Ausgliederung ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder erforderlich, es sei denn, die Vereinssatzung schreibt eine höhere Mehrheit und zusätzliche Anforderungen vor.
Inzwischen haben sich drei hauptsächliche Gesellschaftsformen etabliert:
Dennoch existieren weiterhin sieben Bundesligisten als eingetragene Vereine: Der 1. FC Union Berlin, der 1. FSV Mainz 05, der SC Freiburg, Borussia Mönchengladbach, FC St. Pauli, Holstein Kiel sowie der 1. FC Heidenheim 1846. Diese Vereine stehen allerdings vor besonderen Herausforderungen, da sie ihre Millionenumsätze mit den vereinsrechtlichen Grundsätzen in Einklang bringen müssen.
Die Ausgliederung bietet den Vereinen mehrere Vorteile: Zunächst ermöglicht sie eine klare organisatorische Trennung zwischen der ideellen Vereinstätigkeit und dem wirtschaftlich orientierten Profisport. Darüber hinaus schafft sie rechtlichen Schutz vor Haftungsrisiken und verbessert die Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung.
Allerdings zeigt sich auch eine problematische Entwicklung: Traditionelle Vereine tun sich zunehmend schwer, sich im professionalisierten Fußballgeschäft zu behaupten. Stattdessen gewinnen kleinere, wirtschaftlich effizient geführte Vereine sowie unternehmensgelenkte Klubs an Bedeutung. Diese Entwicklung wird durch den wachsenden finanziellen Druck verstärkt, der insbesondere durch die Kommerzialisierung der europäischen Klubwettbewerbe entsteht.
Von den 36 Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga haben inzwischen 23 ihre Lizenzspielerabteilung in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert. Dabei zeigt sich ein deutlicher Trend zur Professionalisierung der Vereinsstrukturen durch verschiedene Gesellschaftsformen.
Derzeit existieren in der Bundesliga noch sieben eingetragene Vereine: Der 1. FC Union Berlin, der 1. FSV Mainz 05, der SC Freiburg, Borussia Mönchengladbach, FC St. Pauli, Holstein Kiel sowie der 1. FC Heidenheim 1846. Diese Vereine stehen vor der besonderen Herausforderung, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten innerhalb der vereinsrechtlichen Strukturen zu organisieren. Allerdings beweisen besonders Union Berlin und SC Freiburg, dass auch traditionelle Vereinsstrukturen im modernen Profifußball erfolgreich sein können.
Die GmbH & Co. KGaA hat sich als beliebteste Rechtsform durchgesetzt. Bei dieser Konstruktion bleibt der Verein durch die Komplementär-GmbH geschäftsführend, während Investoren sich über die KGaA beteiligen können. Ein Beispiel dafür ist Borussia Dortmund, wo der Verein nur etwa 5% an der KGaA hält, aber durch die Komplementär-GmbH die operative Kontrolle behält.
Bemerkenswerte Beispiele für Investorenbeteiligungen sind:
Werder Bremen hat kürzlich 18,5% seiner Anteile für 38 Millionen Euro an ein regionales Investorenbündnis verkauft. Der FC Augsburg wiederum hat sogar 99,4% seiner Anteile an die Hofmann Investoren GmbH veräußert.
Eine Sonderstellung nehmen die sogenannten Werksvereine ein. Bayer 04 Leverkusen gehört zu 100% der Bayer AG, während die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH vollständig im Besitz der Volkswagen AG ist. Diese Konstruktionen sind durch eine Ausnahmeregelung von der 50+1-Regel möglich, die Unternehmen mit mehr als 20-jährigem Engagement im Verein die Übernahme der Stimmenmehrheit erlaubt.
Bis vor kurzem gehörte auch die TSG Hoffenheim zu diesen Ausnahmefällen. Im Rahmen der Neugestaltung der 50+1-Regel übernahm der Verein jedoch 2023 die Stimmenmehrheit von Mäzen Dietmar Hopp zurück. Diese Entwicklung zeigt, dass auch etablierte Strukturen im deutschen Profifußball einem stetigen Wandel unterliegen.
Die aktuelle Verteilung der Gesellschaftsformen verdeutlicht den Spagat zwischen wirtschaftlicher Professionalisierung und der Wahrung traditioneller Vereinsstrukturen. Während einige Klubs bewusst am Vereinsmodell festhalten, nutzen andere die verschiedenen Möglichkeiten der Kapitalgesellschaften, um zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die rechtlichen Grundlagen für Investorenbeteiligungen im deutschen Profifußball unterliegen strengen Regularien. Besonders die Deutsche Fußball Liga (DFL) setzt klare Grenzen für den Einfluss externer Geldgeber.
DFL-Statuten zu Beteiligungen
Gemäß § 16c der DFB-Satzung sowie § 8 der DFL-Satzung dürfen Kapitalgesellschaften nur dann eine Lizenz für die Bundesliga erhalten, wenn der Mutterverein mehrheitlich beteiligt ist. Darüber hinaus muss der Verein rechtlich unabhängig sein, sodass kein Rechtsträger einen rechtlich beherrschenden oder mitbeherrschenden Einfluss ausüben kann.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Ein Investor darf maximal an drei Klubs der Lizenzligen beteiligt sein. Außerdem ist die Beteiligungshöhe bei einem einzelnen Klub auf unter zehn Prozent beschränkt - allerdings gilt diese Regel erst seit März 2015. Frühere Beteiligungen, wie beispielsweise die des VW-Konzerns, genießen Bestandsschutz.
Die DFL hat zudem festgelegt, dass bei einer KGaA der Mutterverein oder eine von ihm zu 100% beherrschte Tochter die Position des Komplementärs innehaben muss. Diese Regelung sichert die operative Kontrolle durch den Verein.
Das Bundeskartellamt hat 2024 seine neue, aktuelle Bewertung der 50+1-Regel vorgelegt. Dabei stützt sich die Behörde insbesondere auf wegweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs. Diese Entscheidungen verdeutlichen: Verbandsregeln müssen transparent, objektiv, präzise, nicht diskriminierend und verhältnismäßig gestaltet sein.
Besonders bemerkenswert: Das Kartellamt stuft die 50+1-Regel nicht als "bezweckte", sondern als "bewirkte" Wettbewerbsbeschränkung ein, für die Ausnahmeregelungen zulässig sind. Insbesondere würdigt die Behörde das Ziel, durch die Vereinsstruktur einer breiten Bevölkerungsschicht Partizipationsmöglichkeiten im Profifußball zu bieten.
Im Jahr 2021 kam das Bundeskartellamt nach einer Prüfung zu dem vorläufigen Ergebnis, dass die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der mit der 50+1-Regel verfolgten sportpolitischen Ziele aufgrund der vorgesehenen Förderausnahmen in der damaligen Fassung nicht gewährleistet sei. Denn durch die Gewährung der Förderausnahme wird der dominierende Einfluss des Muttervereins in den betroffenen Klubs beseitigt, wodurch das sportliche Geschehen weitgehend von der Prägung des Vereins unabhängig wird. Diese stellen einen Wettbewerbsnachteil für Klubs dar, die nicht von der Ausnahme betroffen sind. Denn vereinsgeprägte und investorenfinanzierte Klubs treten nebeneinander in der Bundesliga an, was zu Ungleichgewichten führen kann.
Nach einem intensiven Austausch zwischen den beteiligten Vereinen, der DFL und den zuständigen Behörden wurde letztlich die Entscheidung getroffen, dass keine neuen Förderausnahmen mehr gewährt werden. Die bereits bestehenden Ausnahmen bleiben jedoch unter bestimmten Auflagen bestehen.
Die DFL hat auch im Übrigen umfangreiche Verpflichtungszusagen vorgelegt, um die 50+1-Regel zu stärken.
Das Bundeskartellamt hat zuletzt bekannt gegeben, dass es trotz der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes im Super-League-Urteil keine wesentlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball gibt. Dennoch plant das Bundeskartellamt, die Lizenzierungspraxis der DFL eingehender zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Regel einheitlich und diskriminierungsfrei angewendet wird. Es besteht die Notwendigkeit für das Bundeskartellamt, die Anwendung der Regelungen im deutschen Profifußball eingehend zu analysieren, bevor die Verpflichtungszusagen und die gesamte Regelung abschließend bewertet werden können. Die DFL muss nachweisen, dass sie die sportpolitischen Ziele der 50+1-Regel konsistent und systematisch verfolgt. Nur dann kann die Regelung auch künftig vom Kartellverbot ausgenommen bleiben.
Ursprünglich sollte eine separate Super League von 12 internationalen Top-Klubs außerhalb der UEFA- und FIFA-Wettbewerbe angestoßen werden. Nach massiver Kritik daran, zogen sich einige Vereine von dem Vorhaben zurück.
Mehr dazu bei wikipedia.de "The Super League"
Mehrere bedeutende Rechtsstreitigkeiten prägen derzeit die Bundesliga-Landschaft. Diese Auseinandersetzungen verdeutlichen die zunehmende Komplexität der Investorenbeziehungen im deutschen Profifußball.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Juli 2024 ein wegweisendes Urteil gefällt: Die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH wurde als rechtmäßig bestätigt. Der Mutterverein Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V. hatte Kind im Juli 2022 "mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund" seines Amtes enthoben. Obwohl Kind zunächst vor dem Landgericht Hannover sowie dem Oberlandesgericht Celle erfolgreich gegen seine Absetzung geklagt hatte, scheiterte er letztlich vor dem BGH.
Besonders brisant entwickelte sich der DFL-Investorenprozess Anfang 2024. Bei der Abstimmung über den Einstieg eines strategischen Partners erreichte die DFL im Dezember 2023 nur knapp die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Allerdings entstand Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Votums, da Martin Kind mutmaßlich entgegen der Weisung des Hannover 96 e.V. mit "Ja" gestimmt hatte. Diese Kontroverse sowie die Fanproteste führten schließlich zum Scheitern des gesamten Investorenprozesses.
Die Fanproteste gegen den DFL-Investoreneinstieg hatten weitreichende juristische Konsequenzen. Der 1. FC Union Berlin wurde mit einer Geldstrafe von 60.000 Euro belegt - die höchste Summe aller Erstligisten. Darüber hinaus musste der VfL Osnabrück eine Strafe von 20.000 Euro wegen Spielunterbrechungen durch Tennisballwürfe hinnehmen. Bemerkenswert: Der Verein scheiterte mit seinem Einspruch gegen diese Strafe, obwohl er argumentierte, dass friedliche Proteste zur Meinungsäußerung nicht grundsätzlich als störend eingestuft werden sollten.
Bei Hertha BSC sorgt die finanzielle Situation des Investors 777 Partners für Unruhe. Das US-Unternehmen, das 78,8% der Kapitalanteile hält, steht vor erheblichen Herausforderungen. Nach internen Bilanzen belaufen sich die Schulden auf fünf Milliarden US-Dollar. Zusätzlich wurden die Gründer Josh Wander und Steve Pasko aus dem Führungszirkel der Fußballsparte abberufen. Besonders problematisch: Die noch ausstehenden 25 Millionen Euro der zugesagten 100 Millionen Euro Investition sind nun gefährdet.
Beim Hamburger SV spitzt sich der Konflikt mit Investor Klaus-Michael Kühne zu. Der 87-jährige AG-Anteilseigner äußerte öffentlich Zweifel am sportlichen Erfolg des Vereins. Zudem lehnte der HSV ein 120-Millionen-Euro-Angebot Kühnes ab, bei dem er seinen Aktienanteil auf 39,9% erhöhen wollte. Stattdessen einigte man sich auf eine 30-Millionen-Euro-Wandelschuldverschreibung. Kühne, der derzeit 15,21% der Anteile besitzt, drängt weiterhin auf mehr Einfluss im Verein.
Diese rechtlichen Auseinandersetzungen und Konflikte verdeutlichen die Spannungsfelder zwischen traditionellen Vereinsstrukturen, modernem Profifußball und den Interessen externer Investoren. Insbesondere die Wahrung der 50+1-Regel sowie die Balance zwischen wirtschaftlichen Notwendigkeiten und sportlichen Zielen stehen im Mittelpunkt der aktuellen Debatten.
Die Zukunft des deutschen Profifußballs steht vor wegweisenden Veränderungen.
Fangruppen protestieren kontinuierlich gegen jegliche Aufweichung der 50+1-Regel und die zunehmende Kommerzialisierung. Diese Proteste zeigen Wirkung - beim FC St. Pauli wurde bereits ein Antrag für einen "Prozess zur Verbesserung der Rechtssicherheit unter Beibehaltung der 50+1-Regel" angenommen.
Bevor das Projekt des Einstiegs eines Investors in die DFL Anfang 2024 endgültig scheiterte, entwickelte die DFL zwischenzeitlich innovative Finanzierungskonzepte. Für die Digitalisierung und Internationalisierung waren zunächst 600 Millionen Euro eingeplant, davon:
Es wird sich in der Zukunft zeigen, ob sich diese Ziele auch ohne einen Investor realisieren lassen.
Parallel wurden auch andere Finanzierungsmodelle als mögliche Alternativen zum Investor in Betracht gezogen. Nach Einschätzung von Experten standen folgende Optionen zur Verfügung: Die Eigenfinanzierung durch Entnahme von aktuellen Medienerlösen oder die Fremdfinanzierung über Bankkredite und Fananleihen.
Zunehmend gewinnen auch Private-Equity-Gesellschaften immer weiter an Bedeutung. Das Übernahmevolumen stieg von 66,7 Millionen Euro im Jahr 2018 auf 4,9 Milliarden Euro in 2022. Für die aktuellen Jahre wurden sogar Investitionen von bis zu 10,6 Milliarden Euro erwartet.
Ein weiterer Trend zeigt sich in der Professionalisierung der Investorenstrukturen. Statt einzelner vermögender Privatpersonen engagieren sich vermehrt Beteiligungsgesellschaften, die auf eine effiziente Vereinsführung und klare Renditeerwartungen setzen. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den Vereinsstrukturen wider.
Die DFL steht dabei vor der Herausforderung, die Wettbewerbsfähigkeit der Liga zu stärken und gleichzeitig die traditionellen Werte des deutschen Fußballs zu bewahren. Hans-Joachim Watzke betonte: "Die allermeisten werden schon sehen, dass wir was machen müssen, wenn wir uns im Ausland als Bundesliga auch ein bisschen besser präsentieren oder besser vermarkten wollen".
Außerdem gewinnt der E-Sport-Bereich an strategischer Bedeutung. Die DFL verpflichtete ab der Saison 2023/24 alle Vereine zur Teilnahme an der Virtual Bundesliga. Diese Entwicklung eröffnet neue Einnahmequellen durch Sponsoring, Werbung, Streaming, Merchandise, Tickets und Medienrechte - der Umsatz soll bis 2027 auf 2,1 Milliarden Euro ansteigen.
Zusammenfassend zeigt die Entwicklung der Bundesliga einen deutlichen Trend zur Professionalisierung der Vereinsstrukturen. Mehr als die Hälfte der Bundesligisten haben mittlerweile externe Investoren, während nur wenige weiterhin als eingetragene Vereine bestehen. Besonders die Werksvereine Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg nehmen durch ihre hundertprozentige Konzernzugehörigkeit eine Sonderstellung ein.
Die rechtlichen Auseinandersetzungen der letzten Jahre, besonders der Fall Martin Kind bei Hannover 96 und der gescheiterte DFL-Investorenprozess, verdeutlichen die Komplexität der 50+1-Regelung. Allerdings bestätigt die aktuelle Kartellrechtsprüfung die grundsätzliche Bedeutung dieser Regel für den deutschen Profifußball.
Die Analyse der Beteiligungsstrukturen zeigt, dass die Zukunft der Bundesliga maßgeblich davon abhängen wird, wie der Spagat zwischen wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und traditionellen Vereinsstrukturen gelingt. Dennoch zeigen erfolgreiche Beispiele wie Union Berlin und SC Freiburg, dass auch klassische Vereinsstrukturen im modernen Profifußball bestehen können.
Darüber hinaus entwickelte die DFL neue Investionsmodelle. Durch Modernisierungen soll die Position der Bundesliga im europäischen Wettbewerb gestärkt werden, ohne dass die charakteristische Fankultur und Vereinstradition gefährdet wird.
Als versierte Rechtsanwälte im Bereich Sport- und Gesellschaftsrecht stehen wir Fußballvereinen bei der Gestaltung ihrer Strukturen zur Seite, insbesondere im Hinblick auf Investorenbeteiligungen. Unser Ziel ist es, rechtssichere und transparente Beteiligungsverhältnisse zu schaffen, um langfristigen Erfolg und rechtliche Stabilität sicherzustellen.
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