Rechtsanwalt für den Gewerblichen Rechtsschutz, Lebensmittel- und Kosmetikrecht
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Zur Vermarktung eines Produktes ist die Werbung ein wichtiger Bestandteil. Dabei dürfen die Verbraucher allerdings nicht getäuscht werden. Die Werbung darf also nicht irreführend sein, sonst ist sie unzulässig. Handelt ein Unternehmer dennoch irreführend und macht er unzulässige Angaben, so kann er sich schadensersatzpflichtig machen. Es können sogar Abmahnungen drohen.
Wann eine Werbung als irreführend gilt, wird im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Dort ist geregelt, in welchem Rahmen sich der Unternehmer mit seiner Werbung bewegen darf. Der Unternehmer darf den Verbraucher nicht in die Irre führen und den Verbraucher damit zu einer geschäftlichen Handlung zu veranlassen.
Jegliche Handlung des Unternehmers zur Absatzförderung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen wird als Werbung gewertet. Es kann ein Handel oder Gewerbe ausgeübt werden, es reicht aber auch aus, dass ein Handwerk oder ein freier Beruf mit dem Ziel der Absatzförderung betrieben wird.
Werbung an sich ist erlaubt und zulässig. Es gibt allerdings auch gewisse Angaben, die unzulässig und verboten sind. Eine irreführende Handlung des Unternehmers ist immer dann verboten, wenn sie dazu geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Handlung zu bewegen, die er sonst nicht gemacht hätte. Irreführend ist eine Handlung, wenn sie unwahre Angaben enthält. Eine wahre Angabe kann ebenfalls irrführend wirken, wenn sie von dem Gegenüber falsch verstanden werden könnte. Irreführend kann eine Angabe auch sein, wenn mit einer Tatsache geworben wird, die ohnehin besteht und selbstverständlich ist, es also gar keine Angaben ist, mit welcher man werben könnte.
Um zu ermitteln, ob eine irreführende Angabe gemacht wurde, die verboten ist, ist ein Blick in § 5 Absatz 2 UWG zielführend. Dort sind zahlreiche irreführende und verbotene Werbemaßnahmen ersichtlich. Insbesondere ist eine Angabe irreführend, wenn sie Angaben über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung enthält.
Unter den wesentlichen Merkmalen einer Ware oder Dienstleistung fällt etwa:
Neben den wesentlichen Merkmalen sind auch Angaben über den Preis, insbesondere Preisvorteile mögliche irreführende Angaben. Weiterhin dürfen keine irreführenden Angaben über die Rechte des Verbrauchers gemacht werden. Dazu zählen besonders Garantieversprechen und Gewährleistungsrechte.
Irreführende Angaben sollten vermieden werden, damit kein Risiko für Abmahnungen geschaffen wird. Eine irreführende Werbung ist nämlich eine unlautere geschäftliche Handlung, die abmahnfähig ist. Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche können geltend gemacht werden. Verbraucher können außerdem Schadensersatz geltend machen, wenn sie durch die irreführend Werbung zu einem Vertragsschluss verleitet wurden. Damit können hohe Kosten anfallen, sodass in erster Linie keine irreführende Werbung verwendet werden sollte.
Sie haben eine Abmahnung wegen irreführender Werbung bekommen? Oft versuchen Verbände mit kurzen Fristen für die Unterzeichnung von Unterlassungserklärungen zur Unterzeichnung zu drängen.
Doch sollten solche Erklärungen nicht blind unterzeichnet werden, denn insbesondere, wenn sie unbegründet sind, können Vertragsstrafen schnell teuer werden. Bevor eine Unterlassungserklärung unterzeichnet wird, sollten Sie sie von Experten auf Richtigkeit überprüfen lassen. Unser spezialisiertes und fachversiertes Team aus kompetenten Anwälten im Wettbewerbsrecht von SBS LEGAL überprüft Ihre Möglichkeiten und holt das Beste für Ihr Unternehmen heraus. Wir vertreten Sie, wenn nötig, auch vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch.
Unser Team berät Sie fachlich kompetent in allen Belangen des Wettbewerbsrechts und auch darüber hinaus. Dies umfasst sowohl die Prüfung von Wettbewerbsverträgen, Werbungen oder Website, einschließlich der Beratung hierzu, ebenso wie die Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sowie die Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren oder anderer wettbewerbsrechtlicher Gerichtsverfahren.
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