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Jahresrückblick zu Amazon Kontosperrung


Unbegründete Kontosperrungen sind rechtswidrig

Ein Jahresrückblick: Wir hatten darüber berichtet: im Jahre 2021 hatte Amazon Verkäuferkonten ohne Begründung gesperrt. Daraufhin entschied das Landgericht Hannover, dass Amazon seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und damit rechtswidrig gegen das Kartellrecht verstößt. (Hier zum Artikel: https://www.sbs-legal.de/blog/amazon-verkaeuferkonto-gesperrt-was-tun ) Solche unbegründeten und existenzbedrohenden Sperrungen unterblieben, aber auch nicht in den Folgejahren.

Amazon ist inzwischen dafür bekannt, immer wieder Händlerkonten zu sperren, leider immer wieder, auch ohne, dass hierfür ein triftiger Grund vorliegt. Hiergegen haben sich in den letzten Jahren mehrere Amazon Vermarkter gewehrt und gegen die Sperrungen geklagt. Dies ermutigte weitere Händler in 2021/2022 nun auch im einstweiligen Rechtsschutz gegen die Sperrungen vorzugehen, und zwar mit Erfolg. Zwar begründete Amazon die Kontosperrungen, damit, dass die klagenden Händler gefälschte Bewertungen genutzt haben sollen. Dies war aber offensichtlich vorgeschoben, jedenfalls aber nicht belegbar.

Dass ein Vorgehen im Eilrechtsschutz berechtigt ist, belegt eine für Händler äußerst nachteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2021 (OLG München, Urteil v. 15.9.2021, Az. 15 U 6446/20). Das OLG München kommt zu dem Ergebnis, dass Amazon das Guthaben so lange zurückbehalten dürfe, bis der Händler den Nachweis erbracht hat, nicht gegen Richtlinien verstoßen zu haben.


Amazon beschäftigt die Gerichte weiter

Anfang Dezember 2021 hatte Amazon wieder zwei Verkäuferkonten ohne Begründung gesperrt, alle Angebote des Unternehmens von der Plattform gelöscht und Guthaben in erheblicher Höhe eingefroren. Das Unternehmen, dessen Haupteinnahmequelle von heute auf morgen auf Eis gelegt wurde, versuchte erst mit einer außergerichtlichen Aufforderung an Amazon wieder Zugang zu der Plattform zu bekommen. Als diese Aufforderung ohne Erfolg blieb, erließ das Landgericht Frankfurt a.M. am 6.12.2021 und am 16.12.2021 jeweils eine einstweilige Verfügung. Daraufhin entschied das Landgericht Frankfurt, dass die Sperrungen rechtswidrig sind und daher umgehend aufzuheben seien.

Auch vor weiteren Gerichten hat Amazon im Jahr 2022 mehrere negative Gerichtsentscheidungen gegen sich erlitten. 

Amazon versuchte diese Niederlagen vor Gericht im Eilverfahren im Streit, um die Aufhebung der Kontosperrungen bis hin zum Bundesverfassungsgericht wieder zu egalisieren. Amazon argumentiert, wie bereits bei vergleichbar gelagerten Fällen in der Vergangenheit, mit der Verpflichtung, sowohl im Interesse der Kunden als auch der Händler Verstöße gegen die Richtlinien des Unternehmens zu verhindern und damit negative Erfahrungen für die Nutzer der Plattform zu vermeiden.


Amazon fühlt sich ungerecht behandelt 

Amazon warf dem Gericht eine Ungleichbehandlung vor. Gemäß dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit müsse Kläger und Beklagter im Prozess die gleichen Rechte haben, ihre Argumente vor Gericht vorzutragen. Gegen diesen Grundsatz habe das Landgericht Hannover laut Amazon verstoßen, indem Amazon vor den Gerichtsentscheidungen kein rechtliches Gehör gewährt wurde und dies einen Verstoß gegen das Grundgesetz darstelle.

Dem stimmte dem Bundesverfassungsgericht nicht zu: Amazon habe damals trotz vorhandener Möglichkeit keinen Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. Darüber hinaus droht keine Wiederholungsgefahr bezüglich des Verstoßes gegen die prozessuale Waffengleichheit. Aus diesem Grund folgten die höchsten deutschen Verfassungsrichter den Argumenten des Handelsriesen nicht und haben die Verfassungsbeschwerde Amazons nicht einmal zur Entscheidung angenommen, autsch.

Somit haben die Gerichte in 2022 ein Stück weit dafür gesorgt, dass auch quasi Monopolisten wie Amazon nicht willkürlich Händler vom Zugang zu ihrer Onlineangebote ausschließen  und dadurch ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen dürfen. Aber sofern sich Händler nicht an die Marktplatzregeln von Amazon halten, ist auch Amazon berechtigt künftig den Zugang sperren, aber eben nicht ohne Grund.


Die ungeklärte Frage nach dem Schadensersatz

In diesem Kontext steht noch die Frage zu möglichen Schadensersatzansprüchen im Raum. Händler könnten diesen Anspruch gegen Amazon möglicherweise auf entgangenen Umsatz stützen, sofern eine Kontosperrung nachweislich grundlos erfolgt ist. Denn für viele der betroffenen Unternehmen bildet der Vertrieb ihrer Produkte auf Amazon eine Existenzgrundlage, weil sie dort den Großteil ihrer Umsätze und Gewinne erwirtschaften. Genau so kommen Zinszahlungen für den Zeitraum, in dem nicht über das Guthaben verfügt werden konnte, in Betracht.

Ein solches Urteil zu möglichem Schadensersatz gibt es bis dato nicht. Das mag damit zu begründen sein, dass die Händler aufgrund der wirtschaftlichen Abhängigkeit einen weiterführenden Konflikt mit Amazon vermeiden wollen. Ihr einziges wirkliches Interesse wird wohl sein, möglichst zeitnah wieder auf ihre Konten zugreifen zu können. Amazon auf der anderen Seite wird wohl vermeiden wollen, dass es jemals zu so einem Urteil kommt.


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