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| Wettbewerbsrecht

Juchheim erwirkt Verfügung gegen Arego Vertriebspartnerin


Einstweilige Verfügung durch SBS LEGAL erwirkt

Die Dr. Juchheim GmbH hat beim Landgericht Hamburg mit Hilfe der Kanzlei SBS Legal eine einstweilige Verfügung (Beschluss vom 07.01.2020, AZ: 416 HKO 222/19) gegen eine Vertriebspartnerin des Network Marketing Unternehmens Arego erwirkt. Gegenstand der Verfügung, gegen die noch Rechtsmittel eingelegt werden können, sind eine Reihe von irreführenden und rechtswidrigen Wirkungsaussagen, die von einer ganzen Reihe von Arego-Vertriebspartnern zur Bewerbung der Produkte verwendet wurden.

Das Produkt „Arego Adapt X.1 Spray“, bestehend aus Wasser und Maisextrakt, wird insbesondere damit beworben, dass die in dem Maisextrakt enthaltenen Polyphenole positive Wirkung auf den menschlichen Körper haben.

Polyphenolgehalt im Rahmen

In diesem Zusammenhang ist das Produkt „Arego Adapt X.1 Spray“ von zwei unabhängigen Laboren auf die enthaltenen Polyphenole untersucht worden. Es wurde festgestellt, dass der Polyphenolgehalt unterhalb der Nachweisgrenze liegt, und damit praktisch keine Polyphenole in dem Produkt enthalten sind.

Es ist daher zu erwarten, dass zeitnah weitere rechtliche Maßnahmen gegen Arego folgen werden.

SBS LEGAL - Fachanwalt für Wettbewerbsrecht

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