SBS Firmengruppe Logos

| CORONA-UPDATE

Keine Rückzahlung von Corona-Soforthilfen in NRW?


Das VG Düsseldorf entscheidet zu Gunsten der Unternehmer. Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfen für Selbstständige in NRW. Erfahren Sie mehr:

Corona-Soforthilfen in NRW

Ab März 2020 gab es in NRW die Möglichkeit Corona-Soforthilfen zu beantragen. Seither gibt es viele Streitigkeiten Rund um diese Hilfen. Unter anderem waren die Antragsbedingungen nicht eindeutig und das Land NRW forderte vermehrt die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte nun über drei solcher Rückforderungs-Fälle zu entscheiden und sollte klären, ob die jeweiligen Schlussbescheide der Behörden rechtmäßig sind.
Das Gericht kam in allen drei Fällen zu dem Ergebnis, dass die Schlussbescheide tatsächlich rechtswidrig sind. Durch diese Entscheidung des Gerichts, können die betroffenen Unternehmen ihre jeweilige Corona-Soforthilfe von ca. 7.000 € vorerst behalten.

Keine Rückzahlung von Corona-Soforthilfen

In den drei Fällen ging es um die Corona-Soforthilfen einer Betreiberin eines Kosmetikstudios, einem Restaurantbetreiber und eines Steuerberaters.
Alle drei waren von dem Lockdown Anfang 2020 betroffen und erlitten erhebliche Umsatzeinbußen. Sie beantragen daher jeweils Corona-Soforthilfen bei der Bezirksregierung Düsseldorf und erhielten daraufhin Hilfen in Höhe von jeweils 9.000 € ausgezahlt.Corona Soforthilfe NRW Rückzahlung
In einem Schlussbescheid wurde den drei Solo-Selbstständigen mitgeteilt, dass bei einer erneuten Überprüfung die Behörde zu dem Entschluss gekommen ist, dass jeweils nur eine Corona-Soforthilfen von 2.000 € angemessen ist und die Differenz von 7.000 € zurück an das Land NRW zu zahlen sei.
Diese Schlussbescheide hält das VG Düsseldorf jedoch für rechtswidrig.
Das Gerichts begründet diese Entscheidung damit, dass die Bedingungen zur Beantragung und Auszahlung der Corona-Soforthilfen von Beginn an missverständlich waren.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung der Corona-Soforthilfen in Höhe von 9.000 € durften laut Gericht die Betroffenen davon ausgehen, dass sich die Höhe der Förderung aus den pandemiebedingten Umsatzausfällen ergibt. In den Schlussbescheiden wurde die Berechnung der Soforthilfen hingegen auf einen konkreten wirtschaftlichen Verlust und nicht mehr auf den Umsatzausfall gesetzützt. Diese neue Berechnung hält das VG Düsseldorf für rechtsfehlerhaft, da es nicht der ursprünglichen Förderpraxis der Behörde entspricht.
Von einer solchen Berechnung konnten die Betroffenen aufgrund der missverständlichen Antragsformulare und Bewilligungsbescheide auch nicht ausgehen, sodass diese schutzbedürftig sind und die Unklarheiten zu Lasten der Behörde gehen.

Was heißt dies für andere Selbstständige?

Das Gericht stellt in seiner Entscheidung allerdings klar, dass nur die Betroffenen die Corona-Soforthilfen nicht zurückzahlen müssen, die gegen den entsprechenden Schlussbescheid Einspruch eingelegt haben.
Auch hat das VG Düsseldorf aufgrund der Bedeutung dieser Entscheidung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW zugelassen, sodass noch keine abschließende Rechtssicherheit gegeben ist.
Ob diese Entscheidung einen positiven Einfluss auf die ca. 2.000 in NRW noch anhängigen Verfahren zur Corona-Soforthilfe hat, hängt folglich von dem Urteil des OVG NRW ab.



SBS Legal, Kanzlei in Hamburg – Corona-Updates

Seit mehreren Jahren beschäftigt das Thema Corona nun schon die ganze Welt. Regelmäßig werden neue Regierungsbeschlüsse zur Eindämmung der Pandemie auf den Weg gebracht. Kontaktbeschränkungen, Schließung bestimmter Geschäfte, Corona-Nothilfen, Impfstoff-Zulassung, … Da kann man schnell mal den Überblick verlieren. Noch dazu kommen etliche weitere rechtliche Herausforderungen, die sich aus der Gesamtsituation ergeben. Beispielsweise beim Homeoffice, in dem viele sich derzeit zwangsläufig befinden: Wie muss man dabei aus Sicht des Datenschutzes mit personenbezogenen Daten umgehen? Was muss man bei Livestreams beachten? Was gilt laut Arbeitsrecht, wenn man sich im Urlaub mit Corona angesteckt hat?

Das SBS Legal Anwaltsteam hält Sie mit unseren regelmäßigen Corona-Updates auf dem Laufenden. Auf unserer Website bieten wir Ihnen einen aktuellen Überblick zu allem Wichtigen rund um das Thema Corona-Pandemie, Regierungsbeschlüsse und Gesetzeslagen.

Sie haben weitere Fragen zur Corona Soforthilfe?

Haben Sie darüber hinaus noch weitere Fragen oder suchen Sie rechtlichen Rat, z.B. zur Situation Ihres Unternehmens in dieser Krise? Unsere kompetenten Anwälte stehen Ihnen mit ihrer Expertise und langjährigen Erfahrung gern zur Verfügung – für die erfolgreiche juristische Absicherung Ihres Unternehmens. Kontaktieren Sie uns gern. Es ist uns ein persönliches Anliegen, Ihnen zu helfen.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten der SBS LEGAL?

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.

SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

Zurück zur Blog-Übersicht