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| Medienrecht, Reputationsrecht

Keine Toleranz für Hass und Hetze im Netz


Gemeinsam gegen Hass und Hetze im Netz

Hass im Internet ist ein bekanntes Problem. Viele sind der Hetze im Netz ausgesetzt, insbesondere öffentliche Personen werden Opfer von Hass im Internet. Aber auch immer mehr Menschen setzen sich gegen Hass und Hetze ein. Nun hat auch der Fußballverein VfL Bochum gemeinsam mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) die Initiative „Wer hetzt. verliert!“ gestartet. Die Initiative zielt darauf ab strafbares Handeln in digitalen Medien zu verfolgen.

Initiative erfährt Unterstützung von vielen Fußball-Klubs

Nicht nur der VfL Bochum widmet sich diesem Projekt. Viele weitere Klubs aus der Bundesliga und der 2. Liga aus NRW haben sich der Initiative angeschlossen. Mitunter sind dabei Bayer 04 Leverkusen, Borussia Dortmund, der 1. FC Köln, Borussia Mönchengladbach, Schalke 04, Fortuna Düsseldorf und der SC Paderborn. Die Befürworter der Initiative wollen viele Menschen erreichen und den Respekt und die Fairness auch in den Sozialen Netzwerken fördern.

Unterstützung von SBS LEGAL

Wir von SBS LEGAL haben viele Fußballfans von den Vereinen HSV, St. Pauli, Borussia Dortmund, Bayern München und Borussia Mönchengladbach. Uns ist ebenfalls wichtig diese Initiative einmal hervorzuheben, damit sie möglichst viele Menschen erreicht. Hass im Netz sollte keine Toleranz erfahren.

Wir wollen außerdem das Thema Hetze im Netz unter den rechtlichen Gesichtspunkten beleuchten. Insbesondere welche Möglichkeiten Betroffene haben, wenn sie mit Hass im Internet konfrontiert werden. Sind Sie mit Hass und Hetze im Internet konfrontiert?

Was kann man bei Hetze im Internet machen?

Hassrede ist in Deutschland unter gewissen Voraussetzungen unter Strafe gestellt. Strafbar sind etwa Beleidigungen gem. § 185 StGB und üble Nachreden gem. § 186 StGB. Gegen solche strafbaren Handlungen können Betroffene eine Anzeige stellen. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Aussage strafbar ist. Es ist zwischen der Meinungsfreiheit und der strafbaren Hassrede zu unterscheiden. Diese Untescheidung ist für eine Anzeige relevant, sodass genau differenziert werden muss.

Bei Cybermobbing muss außerdem zunächst der Täter ausfindig gemacht werden. Dann erst kann gegen diesen Täter gerichtlich vorgegangen werden. Wir helfen Ihnen bei diesem Vorgehen.

Neben den strafrechtlichen Folgen kann eine Beleidigung auch zivilrechtliche Ansprüche zur Folge haben, sodass den Betroffenen Schadensersatzansprüche zustehen können. Vor allem können Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Damit kann die Unterlassung von dem Täter durchgesetzt werden.


So können Sie Kommentare löschen lassen

Werden unwahre Tatsachen verbreitet oder Schmähkritik angewandt, ist dies unzulässig und wird nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt. Mittels Löschungsansprüchen kann die Löschung von verschiedenen Kommentaren ermöglicht werden. Deshalb kann auch eine Löschung von diesen Aussagen verlangt werden. Wegen der Löschung kann gegen den Ersteller des Kommentar oder des Eintrags vorgegangen werden. Aber nicht nur gegen ihn, auch der Betreiber der Website kann zur Löschung verpflichtet werden. Gegen Website-Betreiber können verschiedene zivilrechtliche Ansprüche bestehen. 

Ein Vorgehen gegen Hass im Netz erfordert Expertise

Ein Handeln gegen den Hass im Internet kann schwer sein. Oftmals hat der Hass negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der Betroffenen. Unser Team von SBS LEGAL hat bereits Erfahrungen mit Fällen von Hass im Netz gemacht. Wir wissen wie belastend die Situation von Betroffenen ist und wie wir helfen können. Wir verfügen über das nötige Fachwissen und können Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.

Kooperation mit HateAid

SBS LEGAL kooperiert gemeinsam mit HateAid. HateAid unterstützt Betroffene, die Opfer von digitaler Gewalt, wie Hassattacken, Mobbing und Hetze, sind. HateAid ist eine Beratungsstelle, die professionelle Beratungen anbietet, die persönlich aber auch telefonisch wahrgenommen werden können. Die Organisation unterstützt vor allem auch dabei gegen Hass im Netz mittels rechtlichen Mitteln vorzugehen. Wir unterstützen Sie im Rahmen dieser Kooperation bei der Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Wir haben bereits einige erfolgreiche Fälle, bei denen wir HateAid unterstützt haben. In Zusammenarbeit mit HateAid konnten wird bereits bei Hassnachrichten gegen die TV Moderatorin Ruth Moschner oder der Business-Influencerin Dr. Aylin Karabulut vorgehen und haben diese unterstützt. Wir wollen uns auch in Zukunft weiter gegen Hass im Netz einsetzen.


SBS LEGAL - Anwalt für Reputationsrecht & Medienrecht

Als Kanzlei für Reputationsrecht und Medienrecht sind wir von SBS LEGAL auf Fälle des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts spezialisiert. Seit Jahren betreuen unsere fachkundigen Rechtsanwälte erfolgreiche Unternehmen und Privatpersonen kompetent in allen entsprechenden Angelegenheiten rund um das Medienrecht und das Reputationsrecht. Für uns ist es die oberste Priorität unsere Mandanten über jedwede rechtliche Repressalien im Voraus zu informieren, damit sie sich sicher im Netz bewegen können.

Sind Sie von Hass oder Hetze oder ähnlichen Internetrechtlichen Themen betroffen? Dann kontaktieren Sie uns gerne! Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Problem zu lösen!

Sie haben Fragen rund um das Thema Hass & Hetze im Netz?

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner für Reputationsrecht und Medienrecht in unserem Hause. Für weitere Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne über einen unsere vielfältigen Kontaktmöglichkeiten.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.

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telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
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