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Ein spannendes Bundesligaspiel läuft, die „Bundesliga-Kamera“ erfassen dabei jede Bewegung, und im Hintergrund entstehen aus den Laufwegen, Sprints und Zweikämpfen digitale Modelle der Spieler. Was für Fans nach moderner Spielanalyse aussieht, ist für Clubs längst ein strategisches Werkzeug. Künstliche Intelligenz unterstützt heute nicht nur beim Scouting, sondern auch bei Trainingssteuerung, Gegneranalyse, Verletzungsprävention und sogar bei der Platzpflege.
Der Profifußball entdeckt Daten immer stärker als wirtschaftlichen und sportlichen Rohstoff. Denn datenbasierte Formate machen Spiele auswertbarer, Inhalte vermarktbarer und Fans über Apps, Statistiken und Highlights dauerhaft bindbar. Gleichzeitig stellt sich eine zentrale rechtliche Frage: Wie weit darf diese Entwicklung gehen, wenn aus jeder Bewegung eines Spielers ein verwertbares Datensignal wird?
Mit einer „Bundesliga-Kamera“ ist kein einzelnes Gerät, sondern ein ganzes System professioneller Stadionkameras, wie es aus der TV-Produktion bekannt ist, gemeint. Pro Spiel kommen regelmäßig zahlreiche solcher Kameras zum Einsatz, ergänzt durch Spezialperspektiven, VAR-Technik, Torlinientechnologie und zunehmend auch KI-gestützte Tracking-Systeme. So entstehen pro Partie Millionen Datenpunkte zu Laufwegen, Positionierungen, Ballkontakten und sogar einzelnen Körperteilen.
Die technische Entwicklung verändert den Sport spürbar. Ein frühes Beispiel ist das Projekt TacticAI, das der FC Liverpool gemeinsam mit Google DeepMind entwickelt hat. Das Modell wurde mit tausenden realen Eckballsituationen trainiert und soll vorhersagen, welche Aufstellungen die Chance auf einen erfolgreichen Abschluss erhöhen. Solche Anwendungen zeigen, wie stark Spielanalyse inzwischen in Richtung datengetriebener Entscheidungsmodelle wandert. In Deutschland ist diese Entwicklung ebenfalls angekommen. Seit der Saison 2025/26 nutzt die Deutsche Fußball Liga eine neue 3D-Tracking-Technologie, über die Spielerbewegungen als digitale Skelettmodelle erfasst werden. Die daraus gewonnenen Daten fließen in Medienprodukte sowie Apps und dienen auch den Clubs als Grundlage für taktische Auswertungen.
KI-gestützte Kamerasysteme reichen dabei weit über klassische Spielstatistiken hinaus. In Bundesliga-Stadien erfassen die Spezialkameras Spieler, Ball und relevante Körperpunkte in hoher Frequenz. Daraus entstehen Heatmaps, Passmuster, Pressingdaten und Positionsanalysen in Echtzeit. Die halbautomatische Abseitserkennung nutzt zusätzliche Dachkameras und Sensorsysteme, um spielrelevante Körperteile zu verfolgen und Abseitslinien automatisiert zu berechnen. Auch im Scouting, in der Verletzungsprävention und bei der personalisierten Medienproduktion spielt KI inzwischen eine zentrale Rolle. Der Fußball steht damit exemplarisch für einen größeren Trend, denn auch andere Sportarten setzen längst auf ähnliche Technologien – vom KI-basierten Bewertungssystem im Turnen bis zu automatisierten Linienentscheidungen im Tennis und simulationsgestützten Rennstrategien im Motorsport.
Der Einsatz von KI-gestützten Kamerasystemen verspricht dem Profisport erhebliche Vorteile, wirft aber zugleich neue praktische und rechtliche Fragen auf. Je mehr Spielszenen, Laufwege und Bewegungsmuster automatisiert erfasst und ausgewertet werden, desto stärker verändert sich die Arbeit von Trainern, Analysten, Schiedsrichtern und Medienanbietern. KI soll dabei den Menschen nicht ersetzen, sondern Entscheidungen präziser vorbereiten und große Datenmengen schneller nutzbar machen. Gleichzeitig wächst mit jeder zusätzlichen Datenerhebung auch die Verantwortung für Datenschutz, Transparenz und einen fairen Umgang mit den gewonnenen Informationen.
Vorteile
Herausforderungen
Gerade deshalb wird entscheidend sein, wie Vereine, Ligen und Verbände die Balance zwischen technischer Effizienz, sportlicher Fairness und rechtlicher Verantwortung gestalten.
Die Nutzung moderner Kamerasysteme im Profifußball bewegt sich rechtlich in einem sensiblen Spannungsfeld. In Stadien ist der Einsatz grundsätzlich zulässig, da Aufnahmen im Rahmen der TV-Produktion und auf Grundlage des Hausrechts erfolgen. Zuschauer werden in der Regel über Stadionordnungen und Hinweise informiert. Anders sieht es jedoch aus, wenn Kameras zur Überwachung eingesetzt werden. Gerichte haben klargestellt, dass ein flächendeckendes, anlassloses Filmen – etwa durch Sicherheitsbehörden – einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen kann und nur bei konkretem Anlass zulässig ist.
Auch außerhalb des Stadions zeigt sich, wie streng die rechtlichen Maßstäbe sind. Bereits im privaten Bereich kann Videoüberwachung unzulässig sein, wenn andere Personen sich beobachtet fühlen müssen. Es reicht oft schon die Möglichkeit, dass öffentliche Bereiche oder Nachbargrundstücke erfasst werden. Die Rechtsprechung stellt hier klar den Schutz der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung in den Vordergrund.
Hinzu kommt, dass sich im Profisport mehrere komplexe Rechtsbereiche überlagern. Sportrecht, Datenschutzrecht und das neue KI-Recht greifen ineinander. Verbände und Ligen setzen eigene Regeln, gleichzeitig gelten europäische Vorgaben wie die DSGVO und die KI-Verordnung. Gerade letztere verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Viele Analyse- und Tracking-Systeme im Fußball fallen zunächst nicht unter die strengsten Kategorien, solange sie keine automatisierten Entscheidungen über Personen treffen. Die Grenze ist jedoch fließend. Sobald Systeme zur Leistungsüberwachung, Bewertung oder gar Identifikation eingesetzt werden, können sie in den Bereich der Hochrisiko-KI rutschen – mit weitreichenden Pflichten zu Kontrolle, Transparenz und Aufsicht.
Die zentrale Frage bei KI-gestütztem Tracking im Sport lautet: Handelt es sich bei den erfassten Skelettdaten um besonders geschützte biometrische Daten? Die Antwort ist differenziert und hat erhebliche rechtliche Konsequenzen.
Zunächst gilt: Die KI-Verordnung steht nicht isoliert, sondern ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung. Sobald Spieler durch Kamerasysteme erfasst werden, liegt in der Regel eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Dafür ist immer eine eigene Rechtsgrundlage erforderlich, wie sie Art. 6 DSGVO vorsieht. Wird es sensibler, greift zusätzlich Art. 9 Abs. 1 DSGVO, der die Verarbeitung sogenannter besonderer Kategorien personenbezogener Daten – darunter biometrische Daten – grundsätzlich verbietet.
Ob Skelettdaten tatsächlich als biometrische Daten gelten, hängt entscheidend vom Zweck der Verarbeitung ab. Werden Körperpunkte, Bewegungsabläufe und Positionen lediglich genutzt, um bekannte Spieler zu analysieren, etwa für Taktik oder Leistungssteuerung, liegt meist keine biometrische Identifizierung im Sinne von Art. 9 DSGVO vor. Die Daten bleiben aber personenbezogen und unterfallen weiterhin den allgemeinen Datenschutzregeln. Anders kann es aussehen, wenn dieselben Daten eingesetzt werden, um Personen eindeutig zu identifizieren oder automatisiert zu klassifizieren. Dann kann der Schutzbereich der besonders sensiblen Daten eröffnet sein – mit deutlich strengeren Anforderungen.
Für die rechtliche Zulässigkeit kommen verschiedene Grundlagen in Betracht. Im Profifußball spielt vor allem das Beschäftigungsverhältnis eine Rolle. Nach § 26 Abs. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeitet werden, wenn dies für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist. Dazu können auch Leistungsanalysen oder Maßnahmen zur Verletzungsprävention gehören. Voraussetzung ist jedoch stets eine sorgfältige Interessenabwägung. Ergänzend können kollektive Regelungen wie Betriebsvereinbarungen herangezogen werden, gestützt auf Art. 88 DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 4 BDSG.
Daneben kann sich eine Verarbeitung auf ein berechtigtes Interesse stützen. Nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist dies zulässig, wenn ein legitimes Interesse – etwa an Spielanalyse, Sicherheit oder Medienproduktion – besteht und die Rechte der Betroffenen nicht überwiegen. Diese Abwägung muss dokumentiert und nachvollziehbar sein. Entscheidend sind dabei Faktoren wie Zweckbindung, Transparenz und klare Löschfristen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, bei sensiblen Daten ergänzt durch Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. In der Praxis ist sie im Arbeitsverhältnis jedoch problematisch, weil die Freiwilligkeit aufgrund von Abhängigkeiten häufig infrage steht.
Insgesamt zeigt sich: Skelettdaten sind rechtlich kein Selbstläufer. Solange sie ausschließlich für Spiel- und Leistungsanalysen genutzt werden, bewegen sich Vereine meist im Rahmen zulässiger Datenverarbeitung. Kritisch wird es dort, wo Systeme zur umfassenden Verhaltens- oder Leistungsüberwachung eingesetzt werden oder Daten ohne klare Zweckbindung weitergegeben werden. Dann steigt das Risiko, dass Datenschutzrecht verletzt wird – mit entsprechenden Haftungsfolgen.
Der Profifußball zeigt schon heute, wie eng Innovation, Datennutzung und rechtliche Verantwortung zusammenhängen. Generative KI kann Vereinsabläufe deutlich effizienter machen, etwa im Scouting, in der Organisation oder im Medienbereich. Gleichzeitig steigen mit jedem eingesetzten Tool die Anforderungen an Datenschutz, Mitbestimmung und vertragliche Absicherung. Entscheidend ist daher nicht nur, ob KI nützlich ist, sondern unter welchen Bedingungen sie eingesetzt wird.
Gerade im Sport treten diese Fragen besonders scharf zutage. Wo Leistungsdaten, wirtschaftliche Interessen und vermarktbare Persönlichkeiten zusammenkommen, entstehen komplexe Konflikte zwischen Effizienz, Kontrolle und Persönlichkeitsrechten. Der Fußball wird damit zum Testfeld für viele Rechtsfragen, die bald auch andere Branchen betreffen werden.
Haben Sie Fragen dazu, ob der Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen datenschutzrechtlich zulässig ist? Möchten Sie wissen, wann Tracking, Leistungsanalyse oder automatisierte Auswertung in einen rechtlich sensiblen Bereich kippen? Oder geht es um die Einführung von KI-Tools, bei denen Sie Haftungsrisiken, Mitbestimmung, Datenschutz und die Anforderungen der KI-VO von Anfang an richtig aufsetzen möchten?
Dann sind Sie bei SBS LEGAL genau richtig!
Als Kanzlei für KI-Recht haben wir uns seit den ersten regulatorischen Entwicklungen auf Künstliche Intelligenz spezialisiert. Wir beraten Mandanten aus Dienstleistung, Finanzsektor, Gesundheitswesen und anderen datengetriebenen Branchen bei der rechtskonformen Einführung und Nutzung von KI-Technologie. Dazu gehört die Prüfung Ihrer Prozesse im Lichte der KI-VO ebenso wie die rechtliche Begleitung bei technischen Schutzmaßnahmen, Datenschutzkonzepten, internen Freigabeprozessen und Compliance-Strukturen. So unterstützen wir Sie dabei, KI-Anwendungen nicht nur innovativ, sondern auch rechtlich belastbar und zukunftsfähig einzusetzen.
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