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Konto gesperrt: SBS Legal erwirkt einstweilige Verfügung gegen PayPal!


PayPal muss das gesperrte Geschäftskonto unserer Mandantin wieder freigeben – und darf ihr Guthaben nicht einbehalten!

PayPal ist eine der, wenn nicht sogar die beliebteste Zahlungsoption im Internet. Wer ein Online-Geschäft betreibt, sollte seinen Kunden eine Zahlung per PayPal ermöglichen und ist auf ein Konto bei dem luxemburgischen Finanzdienstleister angewiesen. So ist es dann ein großer Schock, wenn PayPal auf einmal das eigene Geschäftskonto sperrt – wenn man es nicht mehr für Transaktionen nutzen und auch nicht auf sein Guthaben zugreifen kann. Häufig ist gar nicht nachvollziehbar, warum das Konto überhaupt geschlossen wurde. Es ist schlicht von einem „Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen“ die Rede.

Einstweilige Verfügung gegen PayPal erwirkt

So war es auch im Falle unserer Mandantin: Ihr PayPal-Geschäftskonto wurde gesperrt, ohne dass sie wusste, warum. Nachdem PayPal auf unser erstes Schreiben antwortete, an der Kontosperrung festhalten zu wollen, schlugen wir den Weg des vorläufigen Rechtsschutzes ein. Auf diese Weise konnte SBS LEGAL vor dem LG Kiel eine einstweilige Verfügung gegen den Finanzdienstleister erwirken: PayPal darf das Geschäftskonto unserer Mandantin (vorläufig) nicht sperren und das Guthaben darauf auch nicht einbehalten (Beschluss des LG Kiel vom 15.06.2021). Zwar kann PayPal dagegen noch Rechtsmittel einlegen – aber erstmal ist die Entscheidung aus Kiel eine riesige Erleichterung für unsere Mandantin. Denn wie so viele andere auch ist sie existenziell auf ihr PayPal-Geschäftskonto angewiesen.

Eine solche einstweilige Verfügung ist der beste Weg zur Kontofreigabe, wenn vorige, außergerichtliche Bemühungen beim Gegenüber auf taube Ohren stoßen. Allerdings kann sie nur innerhalb eines Monats, nachdem das Konto durch PayPal gesperrt wurde, erlassen werden. Danach müsste man eine Hauptsacheklage erheben. Dieses Verfahren ist aber langwieriger – und bei der Kontosperrung geht es ja gerade darum, eine schnelle Wiederfreigabe zu erreichen… Deswegen unser Rat bei einer Kontosperre durch PayPal: Holen Sie sich möglichst schnell juristische Experten zur Hilfe – um dann nötigenfalls über eine einstweilige Verfügung durch ein Gericht wieder Zugriff auf ihr Konto und ihr Geld zu erhalten!


Schock: Wenn auf einmal das PayPal-Geschäftskonto gesperrt wird…

Unsere Mandantin betreibt eine Online-Partnerbörse. Nutzer können sich dort registrieren, um dann miteinander in Kontakt zu treten und sich kennenzulernen. Eine Option, um diesen Dienst zu bezahlen, war PayPal. Dafür hatte unsere Mandantin ein Geschäftskonto bei dem Finanzdienstleister mit Sitz in Luxemburg eröffnet. Täglich liefen 400 bis 500 Transaktionen über dieses Konto – seit dessen Einrichtung insgesamt mehr als 400.000. So weit, so gut.

Am 03. Mai 2021 kam dann aber völlig überraschend eine E-Mail von PayPal: Das Geschäftskonto werde geschlossen und dürfe bis dahin auch nicht mehr zu Unternehmenszwecken verwendet werden. Zudem würde man das Guthaben, das sich noch auf dem Konto befindet, einbehalten. Es handelte sich dabei um mehr als 16.000 Euro, die einfach eingefroren wurden!

PayPals „Begründung“ für die Kontoschließung

Warum PayPal das Geschäftskonto unserer Mandantin sperrte, wurde nicht wirklich klar. Es hieß bloß, es sei gegen die AGB bzw. gegen PayPals Nutzungsrichtlinien verstoßen worden, da sexuelle Dienstleistungen und pornografisches Material verkauft worden seien. Und bei so einem Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien dürfe PayPal ein Konto nach Belieben einschränken und sperren – so stehe es in den Nutzungsbedingungen.

Dass sexuelle Dienstleistungen und pornografisches Material einen Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien darstellen und ein betreffendes PayPal-Konto dann gesperrt werden darf, mag zwar sein. Allerdings trifft das in keinster Weise auf das transparente Geschäftsmodell unserer Mandantin zu. Keine ihrer 400.000 Transaktionen hatte gegen PayPals Nutzungsrichtlinien oder AGBs verstoßen. Kein einziges Mal sind anstößige Bild-, Ton- oder anderweitige pornografische Inhalte verkauft, vermittelt oder weitergegeben worden. Unsere Mandantin untersagt sowas in ihren AGBs und per Foto-Richtlinie sogar. Wer dagegen verstößt und die Partnerbörse für pornografische Inhalte missbraucht, wird von ihrem Angebot ausgeschlossen. Die Dienstleistungen unserer Mandantin stehen also überhaupt nicht mit den Nutzungsbedingungen oder -richtlinien von PayPal in Konflikt – entgegen der vagen Behauptung der Gegenseite


Zuerst: anwaltliches Schreiben an PayPal

Nachdem ihr PayPal-Geschäftskonto gesperrt worden war, wandte unsere Mandantin sich an uns – SBS Legal. Wir leiteten dann die üblichen Schritte bei solch einer Kontosperre ein: Am 21. Mai 2021 schrieb er im Auftrag unserer Mandantin an PayPal. Darin enthalten war ein „Maßnahmenplan zur Risikominimierung“ – mit dem Angebot, ein Drittel des Guthabens vom Konto (d.h. 5.000 Euro) als Haftungsreserve zur Verfügung zu stellen, wenn das Konto denn dafür wieder freigegeben wird. Zudem forderte er PayPal auf, die Kontosperrung zu begründen.

Fünf Tage später, am 26. Mai 2021, dann die Antwort von PayPal: Man habe das Konto erneut sorgfältig geprüft und bleibe aber bei der Entscheidung, die Geschäftsbeziehung zu beenden und den Service einzustellen – „aufgrund der Art der Aktivitäten Ihrer Mandantin“. Eine nähere Begründung gab es nicht. Es handele sich nämlich um eine „geschäftliche Entscheidung, basierend auf dem bestehenden Risiko“. Dieses Risiko sei ein finanzielles. Deswegen werde das Geld auf dem gesperrten Konto bis zu 180 Tage lang einbehalten – um sich abzusichern. Falls das geschätzte finanzielle Risiko genauso groß oder höher sei als das Guthaben auf dem Konto, werde dieses Geld erstmal nicht freigegeben. Unsere Mandantin könne ihr PayPal Konto nicht mehr verwenden, weil es permanent eingeschränkt sei. Und sie könne auch keine neuen Konten eröffnen. Ob dieser ernüchternden Antwort von PayPal musste SBS Legal den nächsten Schritt einleiten: Er beantragte eine einstweilige Verfügung vor dem LG Kiel.


Beschluss des LG Kiel: PayPal darf das Konto nicht sperren!

Was tun, wenn das PayPal Konto gesperrt wurde?

Die Richter am LG Kiel hielten unseren Antrag für zulässig und begründet. Unserer Mandantin stünden die geltend gemachten Unterlassungsansprüche gegenüber PayPal zu. Soll heißen: PayPal darf das Konto nicht sperren und darf auch das Guthaben darauf nicht einbehalten. Damit folgte das Gericht im Ergebnis unserer Argumentation. Denn PayPal ist unter den Finanzdienstleistungen für Onlinehändler marktbeherrschend gemäß §18 (GWB) und in gewisser Hinsicht so einzigartig, dass man es nicht einfach durch einen anderen Dienst ersetzen kann (z.B. wegen Stundungen oder Finanzierungen oder wegen des PayPal-Käuferschutzes). Das zeigen auch mehrere Studien. Unsere Mandantin ist deswegen unbedingt auf PayPal angewiesen, um ihre Kunden über das Internet zu erreichen.

Beendigung der Geschäftsbeziehung ohne Begründung

Indem PayPal das Konto unserer Mandantin einfach sperrte, ohne das hinreichend zu begründen, hatte der Zahlungsdienstleister das Unternehmen unserer Mandantin unbillig behindert (§19, Absatz 2 Nr. 2 (GWB)) – und damit seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt (§19, Absatz 1 (GWB)). Normalerweise muss ein marktbeherrschendes Unternehmen, wie PayPal es ist, seinem Geschäftspartner die tragenden sachlichen Gründe dafür mitteilen, wenn es die Geschäftsbeziehung beendet. Die Entscheidung muss nachvollziehbar begründet sein – damit der gekündigte Partner (in diesem Fall unsere Mandantin) sich evtl. bessern oder zumindest abschätzen kann, ob er Erfolg damit haben könnte, wenn er gegen die Beendigung der Geschäftsbeziehung vor Gericht zieht. Das hatte PayPal aber nicht getan – trotz Nachfrage unsererseits.

Stattdessen war in PayPals standardisiertem Textbaustein-Schreiben vom 03. Mai 2021 nur ganz allgemein von einem angeblichen Verstoß gegen die AGB die Rede. Es wurde eine „eventuelle“ Pflichtverletzung behauptet. Aber um welche konkreten Tatsachen oder Umstände es denn geht, weswegen das Konto unserer Mandantin geschlossen wurde, wurde nicht mitgeteilt. Wie hätte unsere Mandantin dann überhaupt Stellung nehmen können – wenn die Vorwürfe ja gar nicht bekannt sind?

Eilbedürftigkeit: Durch die Kontosperre wird der Geschäftsbetrieb existenziell gefährdet!

Unsere einstweilige Verfügung gegen PayPal wurde vom LG Kiel angenommen – immerhin wurde durch die Kontosperre rechtswidrig in den Geschäftsbetrieb unserer Mandantin eingegriffen und ihre Umsätze unerlaubt beeinträchtigt. Besonders dringend war die Aufhebung der Kontosperrung, weil unserer Mandantin dadurch wesentliche wirtschaftliche Nachteile drohten: Ein Großteil ihrer Kunden bezahlten ausschließlich mit PayPal – 400 bis 500 Transaktionen waren das täglich. So blieben ihr durch die Kontosperrung jeden Tag 8.000 bis 10.000 Euro weg. Das gefährdete den Geschäftsbetrieb unserer Mandantin existenziell. Für sie ist es also eine enorme Erleichterung, dass Rechtsanwalt Fritsch mit der einstweiligen Verfügung und Argumentation gegen PayPal Erfolg hatte – und damit die Freigabe ihres Kontos und der zugehörigen Gelder erwirken konnte.



SBS LEGAL - Kanzlei für Wettbewerbsrecht, Handelsrecht und IT-Recht in Hamburg

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