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Krypto-Betrug – Vermögen sichern und zurückholen


In den letzten Jahren kam es verhäuft zu Betrug im Bereich Krypto. Wir bei SBS LEGAL unterstützen deutsche Unternehmer dabei, sich dagegen zu wehren. Dank des Camden Asset Recovery inter-Agency Network (CARIN), und der Stolen Assets Recovery Initiative (StAR) gibt es Netzwerke internationaler Vermögensabschöpfungsstellen. Auch Deutschland ist durch nationale Institutionen in dem Netzwerk vertreten, die Ihnen gegen Betrüger helfen können. Wir beschäftigen uns heute mit Wegen zur Einfrierung und Sicherstellung von kriminellen Vermögenswerten.

Was sind kriminelle Vermögenswerte?

Juristisch sind Vermögenswerte alle beweglichen oder unbeweglichen, materiellen oder immateriellen Güter, die einer natürlichen oder juristischen Person gehören. Sie gelten immer dann als kriminell, wenn ihre Herkunft zweifelhaft ist. Am sichersten lässt sich das bei direkten Erträgen aus einer Straftat feststellen, bspw. Geld aus einem Betrug. Aber der Begriff erstreckt sich auch auf die Vermögenswerte, welche indirekt dadurch entstehen – wenn sich der Betrüger also bspw. eine Uhr davon kauft.

Im Rahmen einer Finanzermittlung wird dann festgestellt, welche Vermögenswerte für ein Einziehungsverfahren in Betracht kommen. Um in Deutschland so ein Verfahren zu beginnen, muss unterschieden werden.  Einerseits gibt es die Möglichkeit der Durchführung eines eigenen Verfahrens in Deutschland wegen im Ausland begangener Straftaten. Und andererseits kann die Herausgabe von im Ausland unrechtmäßig erlangten Vermögenswerten im Wege einer zivilrechtlichen Klage und der Vollstreckung des ergangenen Urteils erreicht werden.

Die richtige Anspruchstelle

In Deutschland gibt es zwei zentrale Behörden für die Vermögensabschöpfung: Das Bundesamt für Justiz und das Bundeskriminalamt. Sie arbeiten mit in- und ausländischen Behörden zusammen und sind Teil des CARIN sowie der Asset Recovery Focal Point Initiative. Bei Bedarf können sie auch selbst Ermittlungsmaßnahmen zur Auffindung von Vermögenswerten ergreifen. Allerdings sind sie bloß Kontaktstellen für Justiz und Behörden – Private müssen also den normalen Rechtsweg bestreiten. Speziell für Wirtschaftsunternehmen gibt es jedoch eine Liste zentraler Ansprechstellen für Cybercrime der Polizeien.

Bei der Antragstellung ist es wichtig, möglichst konkrete Angaben zur Person zu machen, einschließlich möglicher abweichender Schreibweisen, Geburtsdaten sowie Angaben zu persönlichen Ausweisdokumenten. Auch ist es hilfreich, Hinweise auf Verbindungen nach Deutschland zu erläutern, bspw. wiederholte Reisen an bestimmte Orte, Namen und Adressen von Verwandten oder Freunden in Deutschland oder Kenntnisse aus intensiven Geschäftsbeziehungen nach Deutschland.

Schließlich sollten Gründe angegeben werden, aus denen hervorgeht, dass ein rasches Einfrieren von Vermögenswerten notwendig erscheint. Sollte das Ersuchen vertraulich behandelt werden, muss das ebenfalls begründet werden. Am besten nennt man auch eine Kontaktperson, die telefonisch und per E-Mail erreichbar ist, sowie Angaben zu den gesprochenen Sprachen.

Zwei Schienen: Strafrecht und Zivilrecht

Für alle Tätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit der Wiedererlangung von Vermögenswerten ist es wichtig, den Antrag zu begründen. In solchen Fällen kommt es auf einen hinreichenden Tatverdacht bezogen auf einen Straftatbestand an. Ein klassisches Beispiel wäre bei Kryptoscams der Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB). Die Säulen der EU-Regelung sind der Beschluss 2007/JI/845 des Rates und die Richtlinie 2014/EU/42, die Mindestvorschriften für das Einfrieren, die Verwaltung und die Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten enthalten.

Unabhängig davon steht es jeder durch eine Straftat geschädigten Person frei, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, bspw. auf Schadensersatz gegen den Betrüger. Die Einleitung und Durchführung eines zivilrechtlichen Verfahrens steht jedoch in der Regel nur den Streitparteien offen, nicht den Behörden oder Ämtern. Der Geschädigte muss außerdem darlegen und beweisen, ob und welche inkriminierten Vermögenswerte vorhanden sind oder wie sonstige Schäden durch eine Straftat entstanden sind. Sobald das Gericht ein vollstreckbares Urteil erlassen hat, kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. 

Sanktion: Vermögen einfrieren und sicherstellen

Zweck der Finanzsanktionen ist das Einfrieren von Vermögenswerten der gelisteten Personen. Dies soll verhindern, dass die auf der Liste stehenden Personen ihr Vermögen für sanktionswidrige Zwecke verwenden. Eine Enteignung der Vermögenswerte findet nicht statt.

Für eine Sicherstellung ist es nicht schädlich, dass auch im Ausland ein Verfahren gegen den Antragsgegner läuft. Die Sicherstellung von Vermögenswerten kann also parallel erfolgen. So ist es möglich, dass zunächst im inländischen Verfahren Vermögenswerte gesichert werden und später auf die weitere Verfolgung der ausländischen Straftat verzichtet wird.

Inzwischen ist es auch nicht mehr selten, dass es bei den kriminellen Vermögenswerten um Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum und co.) geht. Zwar ist die Rechtsnatur von Kryptowährungen immer wieder juristisch umstritten, fest steht aber: Sie unterliegen als Vermögensvorteile der Einziehung bzw. Wertersatzeinziehung nach den §§ 73 ff. StGB, sofern sie durch Straftaten erlangt wurden. Als Unternehmen, das durch Straftaten geschädigt wurde, kann man also von Einziehungsentscheidungen profitieren.

Schnelles Handeln gefragt

Um zivilrechtliche Ansprüche zu sichern und durchzuführen, gibt es verschiedene Unterlassungsansprüche. Kann ein Anspruch glaubhaft gemacht werden, ist der Erlass von Pfändungsansprüchen (§§ 916 ff. ZPO) und einstweiligen Verfügungen (§§ 935 ff. ZPO) möglich. Für letzteres muss jedoch die besondere Eilbedürftigkeit dargelegt werden, weil ansonsten das Risiko besteht, dass die Ansprüche vereitelt werden.

Sollten sich Vermögenswerte des Verurteilten in Deutschland befinden, können diese eingefroren werden. Solche Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit den von den Vereinten Nationen und/oder der EU verhängten Finanzsanktionen: Es werden also die Rechte, über das Vermögen zu verfügen, eingeschränkt. Diese Wirkung entfaltet sich jedoch nicht zugunsten der potenziell Geschädigten.

So wird das Vermögen endgültig beschlagnahmt

Damit Vermögen auf dem strafrechtlichen Rechtsweg wirklich endgültig eingezogen werden kann, braucht es erstmal ein rechtskräftig abschließbares Verfahren. Ist das erreicht, kann auf die betreffenden Gegenstände und Vermögenswerte mittels einer Zwangsvollstreckung zugegriffen werden. Ähnlich sieht es im Zivilrecht aus, wo man einen rechtskräftigen und vollstreckbaren Titel braucht.

Bis es zu einem Strafurteil kommt und dann endlich eine Einziehungsentscheidung fällt kann es aber Jahre dauern. Um zu verhindern, dass die kriminell erlangten Kryptowährungen vorher dem staatlichen Zugriff entzogen werden, gibt es Mittel zur vorläufigen Sicherung nach §§ 111b ff. StPO. Bitcoin und sonstige Kryptowährungen können dadurch dann beschlagnahmt oder arrestiert werden. Dies muss grundsätzlich durch das Gericht angeordnet werden, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft.

Auch im Strafverfahren ist also schnelles Handeln wichtig. Vor allem, wenn dem Geschädigten durch Straftaten eine Kryptowährung unmittelbar entzogen wird. Je länger man zögert, desto geringer werden die Erfolgsaussichten – denn die Täter können das erlangte Vermögen sonst wie nutzen. Schaffen es die Strafverfolgungsbehörden, die Kryptowährungen zu beschlagnahmen und einzuziehen, kann der Geschädigte vom Staat insoweit nach § 459h StPO Entschädigung verlangen und sich schadlos halten. Dabei kommt sowohl die Originaleinziehung (bspw. in Bitcoin) oder die Einziehung von Wertersatz in Betracht.


SBS LEGAL – Ihre Kanzlei für das Kryptorecht

Anknüpfend an die Blockchain-Technologie entstanden in den letzten Jahren vollkommen neue wirtschaftliche Ansätze wie Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, Bitcoin Cash, Ripple, Dash oder Litecoin), Initial Coin Offerings (ICO), Mining Unternehmen, Exchanges ebenso wie Bitcoin Handels- und Trading-Unternehmen. Den rechtlichen Rahmen für diesen neuen Wirtschaftsbereich bildet das Kryptorecht. Bei uns finden Sie Experten im Bereich des Kryptorechts, auch hinsichtlich der wirtschaftlichen- und rechtlichen Einordnung von NFTs.
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