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| Kryptorecht, Sonstige Rechtsgebiete
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Anfang Dezember und Ende November hatte der Bitcoin noch einen Wert von 57.000 Euro. Mittlerweile ist ein Rückgang von über 50% zu verzeichnen, was natürlich erhebliche Verluste bedeutet. Hinzu kommt auch noch die Regulierung des Kryptomarktes durch die EU und eine eventuell notwendige Lizenz. Man sieht also weiterhin, wie volatil der Kryptomarkt ist. Anleger suchen auch deshalb nach anderen Investitionsmöglichkeiten, wie beispielsweise Kryptoderivate. Im Folgenden erläutern wir sowohl den Begriff der Derivate und besprechen die aufsichtsrechtliche Notwendigkeit von Kryptoderivaten.
Zunächst ist einmal zu klären, was sogenannte Derivate eigentlich sind. Hierfür gibt es drei unterschiedliche Kategorien:
Im Folgenden werden die einzelnen Kategorien näher erläutert. Grundsätzlich kann man über Derivate sagen, dass sie sich wie Finanzinstrumente verhalten. Es ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, der besagt, dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft einen Basiswert kaufen kann oder muss, dessen Preis aber im Voraus bestimmt wird. Basiswerte sind Aktien oder Rohstoffe, wie z.B. Gold. Ein Derivat ist somit eine Option, auf einen steigenden oder fallenden Preis für ein Basiswert zu spekulieren. Im Grund genommen handelt es sich um eine Wette.
Bei Termingeschäften verpflichten sich beide Parteien, ihre Abmachung zu gegebener Zeit zu erfüllen, auch wenn der Preis für ein bestimmtes Asset schwankt. Beispielsweise könnte Anton sich verpflichten, der Berta am 01. Dezember 2022 1 kg Gold für 50.000 Euro abzukaufen, auch wenn der Goldpreis bis dahin sinkt und nur bei 40.000 Euro pro Kilogramm liegt. Das sind sogenannte unbedingte Termingeschäfte (= Futures; engl. Zukunft o. in der Zukunft liegende Umstände). Wenn man diese Geschäfte nicht über die Börse tätigt, also als Over The Counter-Geschäft (OTC), dann nennt man sie Forwards. Zum OTC-Handel bei Kryptogeschäften haben wir bereits einen Artikel veröffentlicht. Die Regulierung von Termingeschäften erfolgt durch das Kreditwesengesetz (KWG) und das Wertpapier-Institut-Gesetz (WpIG).
Bei Optionsgeschäften gibt es die Unterscheidung zwischen Call-Option und Put-Option. Ersteres bedeutet, dass der Käufer das Recht erwirbt, Basiswerte zu kaufen. Letzteres bedeutet, dass der Käufer das Recht erwirbt, Basiswerte zu verkaufen. Das bedeutet eigentlich nur, dass der Anton die Wahl hat, ob er von seinem Recht auch tatsächlich Gebrauch machen will, von der Berta das Gold im Dezember abzukaufen. Wenn er das verlangt, dann muss die Verkäuferin auch unverzüglich liefern. Das ist eine einseitige Option für den Käufer.
Swaps (engl. = Plural von Tausch) haben Zahlungsströme als Basis(wert). Sie beziehen sich also nicht auf Rohstoffe und Aktien, sondern auf Kredite, Zinsen, Devisen und Ähnliches. Hierbei werden Forderungen und Verbindlichkeiten ausgetauscht, wobei man hier auch festlegen kann, ob ein fester Zinssatz ausgetauscht werden soll (z.B. 1%), oder ein variabler Zinssatz ausgetauscht werden soll (z.B. 3-Monats-LIBOR). Bei Letzterem handelt es sich um einen täglich festgelegten Zinssatz, der als Referenz für ein über drei Monate laufendes Geld-Geschäft gilt.
Kryptowerte (bspw. Bitcoin) stellen bekanntlich Finanzinstrumente dar. Jedoch werden sie nicht als finanzielle Basiswerte gelistet und gelten demnach als Termingeschäfte mit nicht-finanziellem Basiswert. Nach deutschem Aufsichtsrecht für Finanzen gelten sie nur dann als Derivate, wenn sie zusätzlich auf einen barausgleich gerichtet sind, oder wenn eine der Parteien des Termingeschäfts einen Barausgleich verlangen kann. Außerdem müssen folgende Voraussetzungen für Kryptoderivate erfüllt sein:
Diese Voraussetzungen gelten unter anderem auch für eine systematische Internalisierung.
In Deutschland und Europa ist der Handel mit Derivaten streng reguliert. Wenn man solche Verträge geschäftlich, gewerblich oder in großem und unternehmerischen Umfang betreibt, kann braucht man von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) eine Erlaubnis als Eigenhändler nach dem WpIG oder dem KWG. Im Jahre 2019 hat die BaFin bereits die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von „contracts for difference“ (CFD) stark eingeschränkt. Dabei handelt es sich um Differenzkontrakte, also um Vereinbarungen zweier Parteien, die Wertentwicklung und Erträge eines Basiswerts (beispielsweise Gold) gegen Zinszahlung während einer Laufzeit von bspw. 3 Monaten zu tauschen. CFD’s gehören zu der Gruppe von derivaten Finanzintrumenten. Hierbei sind insbesondere auch die Bestimmungen der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) zu berücksichtigen, die für Parteien eine Transparenz- und Dokumentationspflicht begründen. Diese Bestimmungen können für einige Menschen sehr komplex und schwammig sein. Hierbei helfen Ihnen unsere Anwälte für Kryptorecht und unsere Anwälte für Vertriebsrecht gerne weiter.
> EU beschließt Änderungen der MiCA
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