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Kryptorecht: Europa finalisiert Regulierung bis Oktober


Bereits im Juli 2022 gab es schon einen Änderungsbeschluss der EU hinsichtlich der Markets in Crypto-Assets“ (MiCA). Es sei demnach ab 2025 nur noch gestattet, Dienstleistungen anzubieten, die dem Mechanismus des Proof-of-Stake genügen. Das ist ein Verfahren, wonach alle Staker die gleiche Entlohnung erhalten würden. Im Juli wurden außerdem die Umwelts- und Klimaauswirkungen von Kryptowährungen diskutiert. Nun heißt es, dass die Krypto-Regulierung bis Oktober finalisiert werden soll. Was das für die MiCA und für NFT’s bedeutet, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Europäische Union: Regulierung der Kryptowährung bald vollendet

Kryptoregulierung EU MiCAEuropa wird als erster Kontinent nun laut eigenen Aussagen die Regulierung von Kryptowährungen vornehmen. Damit verfolgt die EU das Ziel, für alle EU-Mitgliedsstaaten feste Richtlinien vorzugeben, um eine bessere Kontrolle über Krypto-Unternehmen zu haben und ein einheitliches Kryptorecht zu generieren. Hierfür soll auch ein Lizenzverfahren als Standard eingesetzt werden. NFT's werden hierbei jedoch gar nicht berücksichtigt und eine Anpassung hierfür bleibt abzuwarten. Dieses Vorhaben folgt dem bereits erwähnten Regulierungsvorschlag vom Juli 2022. Viele Meinungen waren gegen diese Vorgaben, da sie zu viele Einschränkungen enthielten. Beispiele hierfür sind:

  • Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) erhalten weitreichende Befugnisse für die Beaufsichtigung der Krypto-Dienstleister.
  • Die Behörden können bei Verstößen gegen den Anlegerschutz, die Marktintegrität und die Finanzstabilität alle Aktivitäten von Crypto-Asset Service Providers (CASP’s)

Was sind MiCA und CASP's?

Markets in Crypto-Assets (MiCA) ist ein Entwurf für eine Verordnung im EU-Recht. MiCA bietet Rechtssicherheit für Kryptowährungen, Security-Token und Stablecoins. Non-fungible Tokens (NFT) fallen grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung, außer sie gehören einer bestehenden Kryptowertekategorie an. Die MiCA ist vergleichbar mit der bereits existierenden MiFID I & II (Märkte für Finanzinstrumente), welche den rechtlichen Rahmen für den Wertpapiermarkt vorgibt. Die folgenden Aspekte sind Teile des Inhalts der MiCA-Verordnung:

  • Schutz der Anleger oder Erstattung von Verlusten auf Seiten der Nutzer
  • Strenge Vorgaben zum Schutz der Wallets der Anleger
  • Schutz der Verbraucher im Bereich der Stablecoins (Art. 3 Absatz 1 Ziffer 3 MiCA-Verordnung)
  • Klima- und Umweltschutz

CASP’s (Crypto-Asset Service Providers) sind natürliche Personen oder Unternehmen, die im Namen ihrer Kunden mehrere Transaktionen über Kryptowerte durchführen oder eine Handelsplattform zur Verfügung stellen.

Regulierung der MiCA – Resonanz aus der Welt

Da noch einige Feinheiten abgeklärt werden müssen, wird der endgültige Gesetzestext voraussichtlich erst im Oktober publiziert. Die Regulierung wirkt sich aber schon auf viele andere Länder aus und wird beispielsweise von der Zentralbank von Südkorea sehr gelobt. Die MiCA zeige einen effektiven Schutz für EU-Bürger, ohne dass dabei die Innovation und der Fortschritt gestört werden. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ist aber erst noch an zusätzlichen Informationen über Handelsdaten zu Krypto-Transaktionen interessiert.



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