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Kryptowährungen: Versteuerung von Erträgen


Neues Gesetz über Krypto-Einkünfte: Worauf Anleger in Zukunft achten müssen

Kryptowährungen wie Bitcoin erlangen immer größere Bedeutung. Viele Menschen handeln über Plattformen wie Bitcoin.de oder andere Kryptobörsen und erzielen dabei Gewinne. Diese Gewinne können in Deutschland der Einkommensteuer unterliegen, da Bitcoin wie privates Geld behandelt wird. Die Konsequenzen, die daraus resultieren, die Erträge aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht in der Steuererklärung anzugeben, werden von Nutzern regelmäßig unterschätzt.

Ein neues Gesetz, das DAC8-Umsetzungsgesetz mit dem Kryptowährung-Steuertransparenzgesetz (KstTG) als Kern, welches in diesem Jahr in Kraft getreten ist, setzt an eine strengere Kontrolle durch die Finanzbehörden an, um mehr Steuertransparenz bei Krypto-Geschäften zu gewährleisten und Steuerhinterziehungen entgegenzuwirken. Lesen Sie hier, worauf Anleger bei der Versteuerung von Erträgen in Zukunft achten müssen.

Strenge Überwachung durch das Finanzamt

Das DAC8-Umsetzungsgesetz knüpft an die EU-Richtline DAC8 an und überträgt diese Richtline auf das deutsche Recht. Der Gesetzesentwurf dazu wurde bereits am 04. November 2024 vom Bundesministerium für Finanzen eingebracht und beinhaltet das Kryptowährung-Steuertransparenzgesetz (KStTG) als zentrales Element.

Durch das Gesetz werden den Anbietern weitreichendere Sorgfalts- und Meldepflichten auferlegt. Wer mit Kryptowährungen handelt, kann auf unterschiedliche Weise Einkünfte erzielen, insbesondere durch den Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen sowie durch Mining, Staking oder ähnlichem. All diese Gewinne, auch solche, bei denen kein Geld ausgezahlt wird, müssen in der Steuererklärung lückenlos angegeben werden, da sie steuerpflichtig sind.

Die gesetzliche Regelung sorgt dafür, dass in Zukunft sämtliche Informationen zu Transaktionen und Vermögenswerten von Kryptoanlegern direkt an die Finanzbehörden übermittelt werden. Zudem werden sie zwischen EU-Staaten ausgetauscht.

Ausgenommen von der Meldepflicht sind lediglich vergangene Transaktionen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes getätigt wurden.

Wer von der neuen Regelung betroffen ist

Bitcoin.de ermöglicht als eine der führenden Börsen für Kryptowährung einen sicheren und benutzerfreundlichen Handel von Bitcoin und anderen Vermögenswerten zwischen den Nutzern. Die Nutzer können mithilfe eines Rechners den aktuellen Wert ihrer Bitcoins in Euro umrechnen lassen, was eine bessere Dokumentation der Investitionen ermöglicht. Bitcoin.de wird als seriöses und transparentes Unternehmen bewertet.

Diese und alle weiteren Kryptobörsen, die beruflich oder gewerblich Dienstleistungen gegenüber Empfängern erbringen, unabhängig davon, ob sie in der EU ansässig sind oder nicht, sind von der Meldepflicht des neuen Gesetzes betroffen. Die Dienstleistungen können die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowährungen, die Durchführung von Transaktionen oder der Betrieb einer Handelsplattform sein. Im Gegensatz zu den Börsen muss die Person, die die Dienstleistungen empfängt, in der EU ansässig sein.

Anbieter von Kryptobörsen müssen transparent sein

Kryptobörsen wie Bitcoin.de müssen neben den Transaktionsdaten inklusive Wert-, Verkaufs- und Kaufdaten auch persönliche Informationen wie den Namen, die Anschrift sowie die Steueridentifikationsnummer des Kunden an die Finanzbehörden übermitteln.

Darüber hinaus werden der aktuelle Stand und die Art der digital gehaltenen Vermögenswerte des Anlegers, die Kontonummer und die Wallet-Adresse ohne den öffentlichen Schlüssel erfasst. Zweck dieser Datenerfassung ist, dass die Finanzbehörden unversteuerte Gewinne aus Handelsaktivitäten von Anlegern identifizieren können.

Häufige nicht aufgeführte Erträge von Nutzern

Folgende erklärungsbedürftige Einnahmen werden von Nutzern regelmäßig nicht angegeben:

  1. Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen

Ein Beispiel dafür ist, dass ein Anleger Bitcoin für 10.000€ verkauft, den er selbst für nur 1.000€ erworben hat. Daraus resultiert ein Gewinn von 9.000€, der steuerpflichtig wäre und in der Steuererklärung aufgeführt werden müsste.

  1. Erträge aus Staking, Yield Farming oder Mining

Auch die Gewinne, die jemand für Staking ,Yield Farming oder Mining erhält sind steuerpflichtig, werden jedoch oft nicht in der Steuererklärung berücksichtigt.

  1. Gewinne aus dem Tausch von Kryptowährungen

Tauscht ein Anleger beispielsweise Ethereum gegen eine andere Kryptowährung und macht Gewinn aus diesem Tausch, weil der Wert von Ethereum vor dem Tausch gestiegen ist, muss er das in der Steuererklärung angeben.

Nur mit der Erfassung all dieser kann verhindert werden, dass Gewinne aus den anonym verwendeten Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum dem Finanzamt unerlaubterweise nicht gemeldet werden.

Welche Konsequenzen hat eine Nichterklärung von Krypto-Einkünften?

Werden die Einkünfte aus Krypto-Geschäften über Plattformen wie Bitcoin.de nicht ausreichend aufgeführt, drohen rechtliche, finanzielle und persönliche Konsequenzen.

Zum einen stellt die Nichterklärung einen Verstoß gegen das Steuerrecht dar, welcher hohe Nachzahlungen der Steuern, die sich auf nicht aufgeführte Gewinne beziehen, zur Folge hat. Auch die Nachzahlungszinsen steigen und können eine große finanzielle Belastung bedeuten.

Das Nichteinhalten der Regelung kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da Steuerhinterziehung und die leichtfertige Steuerverkürzung nach §§370, 378 Abgabenordnung keine Bagatellvergehen sind, sondern mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden können.

Mit dem Inkrafttreten des DAC8-Umsetzungsgesetzes steigt die Transparenz auf dem Kryptomarkt durch weitreichendere Meldepflichten und den Austausch zwischen EU-Staaten. Die Finanzbehörde kontrolliert strenger und kann steuerrechtliche Prüfungen oder Audits einführen. Bei unzureichender Dokumentation von Transaktionen wird es den Finanzbehörden nahegelegt, von einem steuerrechtlichen Verstoß auszugehen, was rechtliche Schwierigkeiten birgt.

Darüber hinaus kann eine Nicht-Angabe von Einnahmen dazu führen, dass Steuerbefreiungen entfallen. Das bedeutet, dass Steuerpflichtige Verluste aus früheren Krypto-Geschäften und steuerliche Freibeträge nicht mehr geltend machen können. Zu guter Letzt kann ein Verstoß besonders für in der Öffentlichkeit stehende oder im Berufsleben auf einen guten Ruf angewiesene Personen einen Reputationsschaden bedeuten, wenn sie verurteilt werden.

Was Anleger tun können

Zunächst besteht für diejenigen, die ihre Transaktionen und Gewinne in der Vergangenheit unzureichend aufgeführt haben, die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 Abgabenordnung. Dadurch können bisher nicht erklärte Einnahmen aus vergangenen Transaktionen freiwillig offengelegt werden, um strafrechtliche Konsequenzen zu umgehen.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Gefahr gestiegen ist, dass nicht erklärte Erträge dem Staat bekannt werden, seit das Gesetz in diesem Jahr in Kraft getreten ist, da die Kryptobörsen zur Datenmeldung verpflichtet wurden. Dadurch kann es sein, dass man die Chance auf eine Selbstanzeige verliert.

Anleger müssen zudem alle Gewinne und Verluste aus Kryptowährung in der Steuererklärung angeben. Dazu zählen im betrieblichen Vermögen alle Erträge, die durch Tausch oder den Verkauf erlangt werden, unabhängig von der Haltedauer. Bei Privatvermögen wird die Besteuerung spekuliert, wenn Erwerb und Verkauf innerhalb eines Jahres stattfinden.

Auch alle Transaktionen, inklusive Kaufs- und Verkaufszeitpunkt, Preisen, Gebühren und dem geltenden Kurs der Kryptowährungen müssen detailliert nachweisbar sein. Bei der Nutzung von unterstützenden Softwareprogrammen zur Erstellung von Steuererklärungen ist Vorsicht geboten, da Daten aus Wallets und Börsen eventuell nicht enthalten und inkorrekt verarbeitet sein könnten.

Die Nutzer von Bitcoin.de sollten sich darüber im Klaren sein, dass auch auf dieser Plattform die gesetzlichen Bestimmungen gelten und Einkünfte ordnungsgemäß dokumentiert werden müssen. 


SBS LEGAL – Kanzlei für Steuer- und Steuerstrafrecht

Aufgrund der möglichen Anpassungen des Steuerrechts in Bezug auf Kryptowährungen im Laufe der Zeit ist es als Anleger wichtig, sicherzustellen, dass alle steuerrechtlichen Pflichten korrekt erfüllt werden, um potentielle Konsequenzen zu vermeiden. Kryptowährungen sind noch sehr neu und jung, weshalb der Handel mit diesen einige steuerrechtliche Fallen und Risiken birgt. Daher kann es ratsam sein, die Unterstützung eines Fachanwalts für Steuerrecht wahrzunehmen.

Haben Sie noch Fragen zum Kryptorecht?

Egal, ob sie Beratung zu steuerrechtlichen Fragen, der Steuererklärung oder der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige brauchen, rechtliche Hilfe bei der Gestaltung ihrer Krypto-Geschäfte benötigen oder wissen wollen, was sie tun können, wenn gegen sie ein Strafverfahren wegen nichteingetragener Einkünfte eingeleitet wurde. Wir bei SBS Legal sind der richtige Ansprechpartner für Sie.

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