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Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz


Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz: Das sollten Sie wissen

Was bedeutet das neue Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz für Krypto-Anbieter und Investoren und wer ist künftig zur Meldung verpflichtet?

Ab 2025 bringt das geplante Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG-E) tiefgreifende Veränderungen für die gesamte Kryptobranche. Ziel ist es, die bislang oft intransparenten Kryptotransaktionen steuerlich nachvollziehbar zu machen und einheitliche Standards in der Europäischen Union zu schaffen. Grundlage dafür sind die EU-Richtlinie DAC8 und das internationale Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD.

Was ist das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz?

Das geplante Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG-E) dient der nationalen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC 8-Richtlinie) und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen zur steuerlichen Erfassung von Kryptotransaktionen.

Daneben hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit seinem Schreiben vom 6. März 2025 „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte“ die bisherige Terminologie ersetzt und wichtige steuer-, dokumentations- und mitwirkungspflichtige Bestimmungen konkretisiert.

Gut zu wissen: Unter dem Begriff „Kryptowert“ versteht man allgemein die digitale Darstellung eines Wertes oder Rechts, das elektronisch übertragen, gespeichert oder gehandelt werden kann.

Warum soll es ein Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz geben?

Kryptowerte bewegen sich längst im Mainstream. Ohne klare Regeln bleiben Transaktionen jedoch schwer nachvollziehbar und Steuerpflichten lückenhaft. Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz schafft deshalb eine einheitliche Grundlage, damit steuerrelevante Vorgänge bei Wallets und Börsen zuverlässig erfasst und an die zuständigen Stellen gemeldet werden. Es schließt Transparenzlücken, verringert Missbrauchsrisiken und sorgt für gleiche Spielregeln für alle Marktteilnehmer.

Gleichzeitig fügt sich das Gesetz in den europäischen und internationalen Rahmen ein. Es ergänzt die MiCAR-Verordnung, die die Zulassung und Beaufsichtigung von Krypto-Dienstleistern regelt, und orientiert sich am Crypto Asset Reporting Framework der OECD. So entstehen abgestimmte Standards, mit denen Anbieter und Behörden Informationen länderübergreifend austauschen können. Das stärkt die Rechtssicherheit, erhöht die Steuer-Compliance und schafft planbare Prozesse für Anbieter wie Investoren.

Wer ist vom Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz betroffen und was für Pflichten gelten?

Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz betrifft sowohl Anbieter von Kryptodienstleistungen als auch deren Nutzer. Ziel ist es, steuerrelevante Informationen lückenlos zu erfassen und europaweit einheitliche Melde- und Kontrollmechanismen zu schaffen.

Anbieter von Kryptodienstleistungen

Unternehmen, die Dienstleistungen rund um Kryptowerte anbieten, werden künftig umfassenden Meldepflichten unterliegen. Dazu zählen Handelsplattformen, Wallet-Anbieter, Verwahrer, Beratungsunternehmen und Transferdienste.
Ihre wichtigsten Pflichten:

  • Erhebung von Steuerdaten: Anbieter müssen die steuerliche Ansässigkeit und Identität ihrer Nutzer feststellen. Die Nutzer sind verpflichtet, eine Selbstauskunft abzugeben, deren Angaben der Anbieter auf Plausibilität prüft.
  • Meldung von Transaktionen: Alle steuerrelevanten Vorgänge wie Käufe, Verkäufe, Tauschgeschäfte und Übertragungen von Kryptowerten müssen bis spätestens 31. Juli des Folgejahres elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden.
  • Informationspflicht gegenüber Nutzern: Die Anbieter müssen ihre Kunden über die erfolgte Meldung informieren.
  • Sorgfalts- und Dokumentationspflichten: Alle Transaktionen müssen nachvollziehbar aufgezeichnet und über einen definierten Zeitraum aufbewahrt werden.

Nutzer und Investoren

Auch Privatpersonen und Unternehmen, die Kryptowerte halten oder handeln, sind betroffen, sofern sie steuerlich in der EU oder in einem qualifizierten Drittstaat ansässig sind.
Für sie gilt:

  • Automatische Meldung: Ihre Transaktionen werden durch die Anbieter automatisch an die Finanzbehörden übermittelt.
  • Transparenz gegenüber dem Fiskus: Steuerpflichtige müssen künftig mit einer deutlich stärkeren Überwachung rechnen, da Kryptogewinne und -verluste den Behörden frühzeitig bekannt werden.
  • Verantwortung für korrekte Angaben: Fehlerhafte oder unvollständige Selbstauskünfte können steuerliche Konsequenzen oder Bußgelder nach sich ziehen.

Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz soll den Finanzbehörden den frühzeitigen Zugriff auf relevante Daten ermöglichen, um Steuerhinterziehung zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Angesichts der umfangreichen Pflichten empfiehlt es sich für Anbieter und Investoren, rechtzeitig steuerliche und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die neuen Anforderungen fristgerecht und korrekt umzusetzen.

Überblick: Welche steuerlichen und verfahrensrechtlichen Auswirkungen hat der Entwurf nun?

Der Entwurf des Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes verändert die steuerliche Erfassung digitaler Vermögenswerte ebenso grundlegend. Ziel ist es, Kryptotransaktionen international vergleichbar und für Finanzbehörden transparenter zu machen. Dafür werden nationale und europäische Regelwerke eng miteinander verzahnt und um neue technische und organisatorische Anforderungen ergänzt.

Erweiterte Meldepflichten

Künftig werden Kryptotransaktionen ähnlich wie klassische Finanzkonten behandelt. Anbieter von Kryptodienstleistungen müssen jede steuerrelevante Transaktion, also Kauf, Verkauf, Tausch oder Übertragung, dokumentieren und an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Diese Informationen werden anschließend über das EU-weite Meldenetzwerk ausgetauscht, um Steuerumgehungen über Ländergrenzen hinweg zu verhindern.

Standardisierte Datenformate

Daten zu Kryptotransaktionen sollen nach einheitlichen, strukturierten Formaten übermittelt werden, die sich an den OECD-Vorgaben des Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) orientieren. Diese Standardisierung soll sicherstellen, dass nationale Steuerbehörden die gemeldeten Daten automatisiert auswerten können. Für Unternehmen bedeutet das die Einführung technischer Schnittstellen und angepasster Reporting-Systeme, um alle relevanten Angaben – wie Wallet-Adressen, Transaktionsbeträge, Zeitpunkte und Gegenparteien – sicher zu übermitteln.

Datenschutz und internationale Zusammenarbeit

Da Kryptowerte naturgemäß grenzüberschreitend gehandelt werden, ist auch der Datenaustausch international angelegt. Die EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet Mitgliedstaaten, steuerrelevante Informationen über Kryptotransaktionen untereinander zu teilen. Der Entwurf legt daher besonderen Wert auf Datenschutz: Nur autorisierte Behörden dürfen auf die Daten zugreifen, und die Übermittlung erfolgt verschlüsselt über gesicherte Kommunikationskanäle. Dennoch müssen Unternehmen künftig mit einer erheblich erweiterten Kontroll- und Überwachungspraxis rechnen.

Verfahrensrechtliche Anpassungen

Zur Umsetzung des neuen Rahmens werden auch bestehende Gesetze wie die Abgabenordnung (AO), das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) und das EU-Amtshilfegesetz angepasst. Diese Änderungen sollen klare Zuständigkeiten schaffen, etwa für die Verarbeitung von Meldedaten, den Informationsaustausch mit anderen Staaten oder die Abfrage von Daten durch Polizei und Finanzverwaltung.

Der Fahrplan

Die neuen Meldepflichten gelten ab dem 1. Januar 2026. Anbieter von Kryptodienstleistungen müssen sich daher frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen sind auch datenschutzrechtliche Anpassungen erforderlich, um Fristen und Meldepflichten sicher zu erfüllen.


Was droht bei Nichteinhaltung?

Was passiert, wenn Anbieter oder Investoren die neuen Pflichten des Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes ignorieren? Die Antwort ist klar: Verstöße können teuer werden. Unternehmen, die ihren Melde-, Prüf- oder Dokumentationspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen, riskieren empfindliche Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. Bei schwerwiegenden oder systematischen Verstößen können zusätzlich Verbandsgeldbußen gegen das Unternehmen selbst verhängt werden.

Doch die finanziellen Folgen sind nur der eine Teil. In der Praxis stellt das Gesetz viele Anbieter, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, vor erhebliche Herausforderungen. Um die neuen Transparenz- und Meldepflichten zu erfüllen, müssen sie ihre internen Compliance-Strukturen, IT-Systeme und Datenprozesse anpassen. Das bedeutet Investitionen in sichere Datenschnittstellen, automatisierte Reporting-Mechanismen und geschultes Personal. Der administrative Aufwand steigt deutlich an.

Gleichzeitig schafft das Gesetz aber auch Chancen. Mit klaren Regeln und mehr Transparenz kann langfristig Vertrauen und Stabilität im Kryptomarkt entstehen. Wer sich frühzeitig vorbereitet, profitiert nicht nur von Rechtssicherheit, sondern kann gegenüber Behörden und Investoren eine professionelle Compliance nachweisen.

Da die Umsetzung bis Ende 2025 erfolgen muss, bleibt wenig Zeit. Unternehmen sollten deshalb jetzt mit der Analyse ihrer Prozesse beginnen, Meldeverfahren einführen und eine rechtlich fundierte Beratung wie bei unseren Expert:innen in Anspruch nehmen. Eine frühzeitige Vorbereitung ist der beste Weg, um Sanktionen zu vermeiden und die neuen Anforderungen sicher zu erfüllen.


SBS LEGAL - Kanzlei für Kryptorecht 

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