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Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen: Alle Änderungen


Dauerschuldverhältnisse sind Verträge, die über eine längere Zeit hinweg gelten. Hierzu zählen beispielsweise Handy-Verträge, Fitness-Verträge und Verträge mit Sreaming-Anbietern, wie Netflix und Amazon Prime. Im Folgenden erfahren Sie, was sich bei der Kündigung und Vertragsverlängerung bei Dauerschuldverhältnissen in 2022 ändert.

Alle Änderungen der Dauerschuldverhältnisse einfach erklärtlaptop vertrag

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge tritt ab dem 01. März 2022 in kraft. Dauerschuldverhältnisse im B2C Bereich, die ab diesem Datum geschlossen werden, haben nun einige Einschränkungen: Eine stillschweigende Verlängerung ist nicht mehr möglich, außer sie wird für einen unbestimmten Zeitraum geschlossen.

Außerdem ist zu beachten, dass Verbraucher*innen diesen Vertrag nach Ablauf von 24 Monaten (oder 12 Monaten – je nach Vertragslaufzeit) monatlich kündigen können. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Versicherungsverträge.

Folgende Klausel ist in den AGB nicht mehr möglich: „Kündigung spätestens drei Monate vor Vertragsende oder der Vertrag verlängert sich automatisch“. Am März darf die Kündigungsfrist nur einen Monat betragen.

Weiterhin müssen Verträge, die im Internet abgeschlossen werden, einfacher kündbar sein. Hierfür gibt es ab 01. Juli 2022 die Pflicht für Unternehmer, einen Kündigungsbutton auf der entsprechenden Website einzubauen, damit die Verbraucher ihre Verträge auch ohne Brief (mit Einschreiben) problemlos kündigen können.

Schließlich sind AGB-Klauseln, die die Abtretbarkeit von auf Geld gerichteten Ansprüchen von Verbraucher*innen gegen das Unternehmen, das die AGB stellt, ausschließen, generell unwirksam. Unternehmen sollten ihre AGB untersuchen und keine Klauseln benutzen, die für Zahlungsansprüche einen Abtretungsausschluss vorsehen.

Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes für faire Verbraucherverträge ist es, Verbraucher*innen vor überlangen Vertragslaufzeiten, langen Kündigungsfristen und vor telefonisch aufgedrängten Verträgen zu schützen. 

 


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Wie der Name schon sagt, befasst sich diese Rechtsmaterie Internetrecht mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen.

Domainrecht, E-Commerce, Telemedien und weitere Bereiche sind Gegenstand des Internetrechts.

Aufgrund des Siegeszuges des Internets in allen Branchen und Lebensbereichen sowie der zunehmenden Digitalisierung gewinnt das Internetrecht in allen diesen Bereichen zunehmende Bedeutung. Hiermit geht ein stetig steigender rechtlicher Regelungsbedarf und damit wiederum neue rechtliche Herausforderungen einher. Diesen Herausforderungen stellen wir uns für unsere Mandanten täglich gern

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