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Kununu: Wie Arbeitgeber sich wehren können!


Bewertungsportale sind schon lange bekannt und werden von Endverbrauchern immer öfter konsultiert, um bei der Entscheidung für oder gegen ein Produkt oder eine Dienstleistung zu helfen.

Solche Plattformen gibt es aber auch für Arbeitgeber, auf denen Arbeitnehmer das Arbeitsumfeld, -klima und generelle Bedingungen anonymisiert bewerten und Verbesserungsvorschläge anregen können. Doch was sich zunächst als Chance für zukünftige Arbeitnehmer darstellt, kann sich schnell zu einem PR-Albtraum für die Unternehmen entwickeln. Vor allem bei falschen und diffamierenden Kommentaren, sich häufenden Angriffen oder gar schädigenden Aussagen wollen Unternehmen ihr Firmenprofil oder zumindest betreffende Kommentare löschen.

Mit dem neusten Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Hamburg wird den Unternehmen gegen falsche Bewertungen der Rücken gestärkt.

Unser Team von SBS LEGAL hat für Sie herausgearbeitet, wie Sie sich als Arbeitgeber gegen falsche und diffamierende Bewertungen wehren können!

Kununu soll für mehr Transparenz sorgen

Kununu ist für viele Arbeitnehmer sowie -geber eine wertvolle Ergänzung, um konstruktives Feedback zu geben, erhalten und umzusetzen ohne persönliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

Arbeitgeber können die Bewertungen als Anregung nehmen, sich in den kritisierten Bereichen zu verbessern oder Ausgleich zu schaffen. So soll in der Theorie sogar Burnout und Depressionen entgegengewirkt werden können.

Unternehmen haben durch Kununu die Chance, ihre Attraktivität auf dem Arbeitssuchermarkt zu steigern: Denn je arbeitnehmerfreundlicher ein Unternehmer ist, desto mehr potenzielle Arbeitnehmer wollen dort natürlich auch arbeiten.

Negative Bewertungen – Das Aus fürs Unternehmen?

In der Theorie soll Kununu sachlich für Verbesserungen und offene Kommunikation sorgen. In der Praxis nutzen jedoch oft (ehemalige) Arbeitnehmer die Plattform, um ihrem Frust über verpasste Jobchancen oder ein beendetes Arbeitsverhältnis freien Lauf zu lassen. Dies geschieht häufig in Form einer persönlichen Vendetta, die unter dem Deckmantel der Anonymität ausgetragen wird.

Gerade bei diffamierenden und unwahren negativen Bewertungen besteht auf Seiten des Unternehmens oft ein großes Interesse das Firmenprofil oder zumindest die betreffenden Kommentare löschen zu lassen. Doch ist dies möglich?

Speicherung von Daten grundsätzlich zulässig

Grundsätzlich können Informationen wie Name, Adresse und Branche, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen, erhoben, gespeichert, verändert oder genutzt werden. Dabei stehen sich das Interesse des Unternehmens an der informationellen Selbstbestimmung (als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts) und das Interesse des Nutzers an Kommunikationsfreiheit und freier Meinungsäußerung gegenüber. Diese Interessen müssen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.


Selbstbestimmung endet dort, wo Fremdbestimmung beginnt

Auch wenn das informationelle Selbstbestimmungsrecht von großer Bedeutung ist, können sich betroffene Unternehmen nicht uneingeschränkt hierauf berufen. Sie haben keinen Anspruch darauf so dargestellt zu werden, wie es ihrem Selbstbild oder gar dem angestrebten Ruf entspricht. Denn die Selbstbestimmung endet dort, wo Fremdbestimmung beginnt. Vom Selbstbestimmungsrecht ist also nicht umfasst, das Bild, das andere von einem haben, kontrollieren zu können.

Kununu hat Bewertungskontrolle

Um diffamierenden und beleidigenden Bewertungen entgegenzuwirken verfügt Kununu über eine Bewertungskontrolle. Zum einen sorgt ein technischer Filter dafür, dass das Posten von Schimpfwörtern und namentlichen Erwähnungen unterbunden werden.

Zum andern müssen sich Nutzer mit einer gültigen Mail-Adresse auf der Seite registrieren.

Doch unwahre Aussagen können hierdurch nicht immer erfasst werden.

Richtlinien von Kununu unter der Lupe

Um Arbeitgeber zu schützen, hat Kununu klare Richtlinien eingeführt und ein Support-Team eingerichtet.

Zunächst verpflichten sich Nutzer bei der Abgabe von Bewertungen, die Richtlinien zu beachten:


    • Bewerte nur Arbeitgeber, für die du arbeitest, gearbeitet hast oder dich beworben hast.
    • Veröffentliche keine persönlichen Informationen (Namen, sexuelle Orientierung etc.), auch nicht als Abkürzung, wie zum Beispiel durch Initialen.
    • Mache keine diskriminierenden, beleidigenden oder vulgären Aussagen. 
    • Meinungsäußerungen sind immer erwünscht. Tatsachenbehauptungen können aber dazu führen, dass wir um konkrete Informationen oder Nachweise bitten.
      • Meinungsäußerung: “Ich finde, dass ich zu wenig verdiene.“ 
  • Tatsachenbehauptung: “Ich verdiene unter dem gesetzlichen Mindestlohn.“

Bei Verstößen gibt Kununu den Arbeitgebern die Möglichkeit sich an die Betreiber oder an das Support-Team zu wenden. Bei einer Meldung soll es umgehend zu einer Überprüfung der Bewertung kommen. In der Regel ist dieses Vorgehen jedoch nur selten von Erfolg gekrönt. Denn Kununu will persönliche Daten der Nutzer nicht rausgeben. Dies erschwert die Beweisbarkeit der Unwahrheit von Aussagen.

Oft hilft nur das Einklagen vor Gericht mit Hilfe eines kompetenten Rechtsbeistandes.

Recht zur Einsicht musste gerichtlich erkämpft werden!

In der Theorie will Kununu den Unternehmen zwar einen hohen Schutz vor Verleumdung und bieten, in der Praxis gestaltet sich dies jedoch um einiges Schwieriger. Dies zeigt auch dieser Fall, in dem sich das Recht zur Einsicht der Informationen über einen schädigenden, unrichtigen Kommentar von einem Unternehmen gerichtlich erkämpft werden musste:


Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hat die Position der Unternehmen in seinem Beschluss vom 07.12.2020 (Az. 13 W 80/20) gestärkt: Unter bestimmten Umständen MUSS Kununu Arbeitgebern Auskunft erteilen.

Ein Arbeitgeber hat aufgrund negativer Bewertungen auf der Plattform Kununu Auskunft über Bestands- und Nutzungsdaten eines Bewertenden verlangt.

Grund für das Verlangen waren zwei negative Bewertungen, in denen nicht pünktlich oder nur teilweise gezahlte Gehaltszahlungen im Fokus standen.

Der Teufel steckt im Detail: Nur ein Kommentar musste offen gelegt werden

Der erste Kommentar sah eine pünktliche Gehaltszahlung als Verbesserungsvorschlag vor, im zweiten wurde direkter bemängelt, dass Gehaltszahlungen ausgesetzt worden seien.

Offen gelegt musste nur der zweite, denn der Teufel steckt im Detail.


Ein Plattformbetreiber wie Kununu muss auf Anfrage personenbezogene Daten herausgeben, wenn dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche und zum Schutz von Rechten erforderlich ist. Die Grundlage dafür ist § 242 BGB.


Falsche Behauptung muss gelöscht werden

Dass es sich zumindest bei dem zweiten Kommentar um eine falsche Behauptung handelte konnte vom Unternehmen schlüssig dargestellt und begründet werden.

Problematisch hierbei: Das Unternehmen hätte unter den falschen Behauptungen leiden können. Denn bei ausbleibenden Lohnzahlungen wird die Kreditwürdigkeit des Unternehmens in Frage gestellt.

Der erste Kommentar war aus der Sicht des Gerichts jedoch nicht spezifisch genug. Somit konnte hier keine Herausgabe der Daten verlangt werden. Ein reiner Verbesserungsvorschlag reichte in diesem Fall nicht aus.

OLG Hamburg: Klarnamen müssen zur Nachprüfung von Bewertungen herausgegeben werden 

Der vom OLG Hamburg ergangene Beschluss (Beschl. v. 09.02.2024, Az. 7 W 11/24) könnte als revolutionäre Rückenstärkung von Unternehmen angesehen werden. Denn Plattformen müssen nun Klarnamen zur Nachprüfung von Bewertungen gegebenenfalls herausgeben. 

Ein Unternehmen zweifelte die Echtheit einiger negativen Bewertungen auf der anonymen Plattform Kununu an. Eine Aufforderung zur Löschung hatte kein Erfolg, denn die Plattform forderte Nachweise einer Rechtsverletzung und stützte sich auf den anonymisierten Beschäftigungsnachweis des Users.

Doch das OLG Hamburg entschied: Anonymisierte Tätigkeitsnachweise reichen zum Beweis der Echtheit des Kommentars nicht aus, denn 

Mitarbeiterkritik beziehe sich immer auf konkrete Fälle, ein allgemeiner Nachweis einer Beschäftigung reiche daher nicht aus. 

Vielmehr müsse die konkrete Behauptung bewiesen werden.

User haben KEIN Anspruch auf Anonymität

In seinem Beschluss stellt das OLG Hamburg klar, dass es kein Anspruch aus Datenschutzgründen auf Anonymität gibt. Denn bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit von negativen Bewertungen ist es gerade essentiell so viel wie möglich zu wissen. 

Dabei trägt derjenige, der eine Bewertung verbreitet hat, auch das Risiko dass seine Anonymität aufgehoben wird.

Fazit: Anonymisierte Daten – Kann Auskunft verlangt werden?

Grundsätzlich fordert die Bewertungsplattform Kununu dazu auf, sich bei Problemen an ihr Support-Team zu wenden. So sollen Kommentare überprüft und den Firmen zu ihrem Recht verholfen werden.

In der Realität werden Löschungsanfragen aber meist von Kununu abgelehnt. In diesen Fällen führt kein Weg an einem kompetenten Anwalt vorbei, um seine Rechte vor Gericht einzuklagen.

Die Fälle des OLG Celle und des OLG Hamburg zeigen, dass man mit der richtigen Argumentation eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung erreichen kann. Denn obwohl keine allgemeine Löschpflicht besteht, hat die Plattform durchaus die Obliegenheit zur Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhalts.


SBS LEGAL – Ihr Anwalt für Reputationsrecht

Ob die Meinungsfreiheit oder das Selbstbestimmungsrecht überwiegt, hängt stets stark vom Einzelfall ab. Und sogar im ist oft eine überzeugende Argumentation entscheidend, um vor Gericht erfolgreich zu sein. Wie der oben genannte Fall zeigt, steckt der Teufel im Detail. Eine kompetente Rechtsberatung ist daher unerlässlich, um schwerwiegende Konsequenzen wie Rufschädigung oder gar Kreditunwürdigkeit zu vermeiden.

Wurde Ihr Unternehmen auf Kununu diffamiert? 

Dann ist ein gutes Reputationsmanagement nun unerlässlich. Unser spezialisiertes Team im Reputationsrecht steht Ihnen in allen Fragen zur Seite. Nutzen Sie unsere Erfahrung und kontaktieren Sie uns noch heute und schildern Sie uns Ihre Situation. Wir entwickeln für Ihr Unternehmen eine individuelle, passgenaue Lösung für Ihren Reputationsschutz.

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