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Lauterkeitsrecht: Aktuelle Rechtsprechungen


Können staatliche Akteure, digitale Plattformen und private Unternehmen überhaupt unter denselben Wettbewerbsregeln agieren? Und wie weit reicht die Verantwortung eines Onlinehändlers, einer Apotheke oder gar eines Algorithmus im Zeitalter von Datenschutz, Nachhaltigkeit und Plattformökonomie?

Die aktuelle Rechtsprechung im Lauterkeitsrecht zeigt: Der faire Wettbewerb steht vor einem Umbruch. Öffentliche Einrichtungen geraten ins Visier, wenn sie mit kostenlosen Onlineangeboten private Anbieter verdrängen. Digitale Marktplätze und E-Commerce-Unternehmen werden zunehmend für jede Nutzerinteraktion rechtlich verantwortlich gemacht. Gleichzeitig werden Verbraucherrechte und Datenschutz auf europäischer Ebene konsequenter durchgesetzt als je zuvor.

Ob öffentliche Hand, Gesundheitswesen oder Onlinehandel, das Lauterkeitsrecht entwickelt sich zum zentralen Instrument eines modernen, digitalen Verbraucherschutzes. Wer im Markt bestehen will, muss die rechtlichen Grenzen kennen, bevor aus einer innovativen Idee ein Wettbewerbsverstoß wird.

Lesen Sie hier, welche neuen Entscheidungen für Unternehmen jetzt besonders wichtig sind und wie Sie Ihr Marktverhalten rechtssicher gestalten können.


Öffentliche Einrichtungen und staatliche Akteure

Mehrere aktuelle Urteile beschäftigen sich mit der Frage, welche Rolle öffentliche Einrichtungen im Wettbewerb spielen dürfen. Wenn ein Landkreis ein eigenes Jobportal betreibt und dort kostenlose Stellenanzeigen veröffentlicht, handelt er nicht mehr im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben, sondern als wirtschaftlicher Akteur. Damit steht er in direktem Wettbewerb zu Presseverlagen und Onlineportalen, die für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen Geld verlangen.

Dass der Landkreis seine Leistung kostenlos anbietet, ändert daran nichts. Auch unentgeltliche Angebote können den Wettbewerb beeinflussen und gelten daher als geschäftliche Handlungen. Öffentliche Einrichtungen werden in solchen Fällen wie private Unternehmen behandelt und müssen die gleichen Regeln des Lauterkeitsrechts beachten. Die Rechtsprechung sorgt damit für eine klarere Abgrenzung zwischen staatlicher Verwaltungstätigkeit und wirtschaftlichem Handeln der öffentlichen Hand.


Was ist das Lauterkeitsrecht?

Das Lauterkeitsrecht ist ein Teil des Wettbewerbsrechts und regelt, wie Unternehmen sich im Wettbewerb verhalten dürfen. Es soll dafür sorgen, dass der Wettbewerb fair und ehrlich bleibt, also „lauter“, wie man früher sagte (das Gegenteil wäre „unlauter“ = unfair oder täuschend).

Das Lauterkeitsrecht schützt sowohl Mitbewerber als auch Verbraucher und die Allgemeinheit vor unfairen Geschäftspraktiken. Es steht im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Beispiele für unlauteres Verhalten sind:

  • Irreführende Werbung (z. B. falsche Preisangaben oder Versprechen)
  • Nachahmung von Produkten, um Kunden zu täuschen
  • Verleumdung von Konkurrenten
  • Aggressive Verkaufsmethoden oder Belästigung von Kunden


Digitale Plattformen, E-Commerce und Online-Marktplätze

Im Onlinehandel haben die Gerichte klargestellt, dass schon eine Schaltfläche mit der Aufschrift „Online kaufen“ eine geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers auslöst. Es spielt keine Rolle, ob über diesen Button tatsächlich ein verbindlicher Kauf abgeschlossen wird. Entscheidend ist allein, dass die Gestaltung der Internetseite den Verbraucher zu einer Handlung veranlasst, die auf einen Vertragsschluss gerichtet sein kann.

Ein Beispiel ist eine Goldankaufsplattform, die den Wert von Schmuck kostenlos ermittelt und gleichzeitig den Ankauf anbietet. Auch wenn die Bewertung zunächst unverbindlich erscheint, ist sie Teil eines geschlossenen Geschäftsmodells, das gezielt darauf abzielt, den Verbraucher zum Verkauf zu bewegen.

Bei Ticketplattformen prüften die Gerichte das Wettbewerbsverhältnis zwischen Plattformbetreiber und Veranstalter. Ein solches Verhältnis kann bestehen, wenn der Eindruck entsteht, der Veranstalter bevorzuge den Vertrieb über die Plattform. Dennoch unterscheiden sich die Leistungen rechtlich, da der Plattformbetreiber nur vermittelt, während der Veranstalter die eigentliche Leistung erbringt.

Besonders bedeutsam ist zudem eine Entscheidung zum Onlinevertrieb von Arzneimitteln. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass Apotheken, die ihre Produkte über Amazon anbieten, weiterhin für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich sind. Sie dürfen personenbezogene Gesundheitsdaten ihrer Kunden nur mit ausdrücklicher Zustimmung verarbeiten. Auch wenn Amazon als technische Plattform dient, bleibt der Apotheker selbst für eventuelle Datenschutzverstöße haftbar, da er den Onlineverkauf in seine eigene Vertriebsstruktur einbindet.


Was ist der Unterschied des Lauterkeitsrechts zum Patent- und Markenrecht?

Das Lauterkeitsrecht unterscheidet sich vom Patent- und Markenrecht vor allem darin, dass es nicht einzelne Schutzrechte, wie eine Erfindung oder ein Markenzeichen, schützt, sondern das faire Verhalten im Wettbewerb insgesamt. Während das Patentrecht den Schutz technischer Erfindungen regelt und das Markenrecht den Schutz von Namen, Logos oder Kennzeichen eines Unternehmens sichert, geht es im Lauterkeitsrecht darum, dass sich alle Marktteilnehmer ehrlich und fair verhalten. Es greift also dann ein, wenn ein Unternehmen versucht, sich durch Täuschung, Irreführung oder unfaire Methoden einen Vorteil zu verschaffen. Das Lauterkeitsrecht schützt somit neben bestimmten Ideen oder Marken, auch den fairen Wettbewerb selbst sowie die Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken.


Gesundheitswesen, Apotheken und Medizinprodukte

Ein besonderer Schwerpunkt der aktuellen Rechtsprechung liegt im Gesundheitswesen. Die Gerichte betonen, dass bei pflanzlichen Arzneimitteln das Arzneimittelrecht Vorrang vor anderen Kennzeichnungsvorschriften hat. Hersteller dürfen Begriffe oder Symbole wie das EU-Bio-Logo nicht auf Arzneimittelverpackungen verwenden, weil solche Hinweise eine unzulässige Werbewirkung entfalten und Verbraucher täuschen könnten.

Produkte mit dem Wirkstoff D-Mannose, die das Anhaften von Bakterien verhindern sollen, gelten als Arzneimittel, wenn sie eine pharmakologische Wirkung haben. Schon eine reversible Bindung des Stoffs an Bakterien reicht aus, um diese Einstufung zu rechtfertigen. In Zweifelsfällen ordnen die Gerichte solche Produkte dem Arzneimittelrecht zu, um den Gesundheitsschutz der Verbraucher zu gewährleisten.

Auch in der Heilmittelwerbung wurden klare Grenzen gezogen. Bilder, die den Zustand vor und nach ästhetischen Behandlungen wie Hyaluronspritzen zeigen, dürfen gegenüber Verbrauchern nicht verwendet werden. Sie könnten den Eindruck erwecken, es handle sich um harmlose Eingriffe und dadurch medizinisch nicht notwendige Behandlungen verharmlosen.

Für Werbegeschenke bei Arzneimitteln gilt nun eine feste Obergrenze. Kleine Aufmerksamkeiten sind nur bis zu einem Wert von einem Euro erlaubt. Bonusprogramme oder Payback-Punkte, die diesen Betrag überschreiten, sind unzulässig, weil sie die Entscheidungsfreiheit von Patienten beeinträchtigen.

Schließlich stellte die Rechtsprechung klar, dass Werbung von Versandapotheken, die nur auf organisatorische Vorteile beim Einreichen von Rezepten hinweist, keine Arzneimittelwerbung ist. Sobald jedoch Gutscheine oder Preisnachlässe für bestimmte Medikamente angeboten werden, handelt es sich um Arzneimittelwerbung, die strengen gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.


Datenschutz, Datenverarbeitung und Plattformwirtschaft

Der Datenschutz bleibt eines der zentralen Themen im Wettbewerbsrecht. Der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof haben klargestellt, dass Datenschutzverstöße nicht nur ein Fall für die Aufsichtsbehörden sind, sondern auch wettbewerbsrechtliche Folgen haben können. Unternehmen dürfen Konkurrenten abmahnen, wenn deren Datenschutzverstöße zugleich Marktverhaltensregeln verletzen.

Ein Apotheker, der apothekenpflichtige Medikamente über Amazon verkaufte, musste das schmerzlich erfahren. Er hatte Gesundheitsdaten seiner Kunden ohne ausdrückliche Einwilligung verarbeitet und war damit doppelt verantwortlich – für seine eigenen Verstöße und für die datenschutzwidrige Verarbeitung durch Amazon. Das Gericht stellte klar: Wer Plattformen in sein Geschäftsmodell einbindet, bleibt für den Datenschutz voll verantwortlich.

Auch große Onlineplattformen gerieten ins Visier der Rechtsprechung. Der EuGH entschied, dass Betreiber wie Meta (Facebook) besonders sensible Informationen, etwa zur sexuellen Orientierung, nicht automatisch auswerten dürfen. Eine Verarbeitung ist nur dann zulässig, wenn die betroffene Person diese Daten selbst öffentlich gemacht hat.

Für Verbraucher brachte die Rechtsprechung ebenfalls mehr Transparenz. Wer von einer automatisierten Bonitätsbewertung betroffen ist, hat künftig Anspruch auf eine verständliche Erklärung, wie der Score zustande kam. Unternehmen müssen ihre Bewertungslogik nachvollziehbar machen, dürfen aber gleichzeitig ihre Geschäftsgeheimnisse schützen. Die Gerichte verlangen hier eine faire Balance zwischen Transparenz und wirtschaftlichen Interessen.

Auch bei Schadensersatzansprüchen nach der DSGVO wurden die Grenzen präzisiert. Eine einzelne unerwünschte Werbemail reicht nicht aus, um einen erheblichen immateriellen Schaden zu begründen. Dagegen kann bereits ein kurzfristiger Kontrollverlust über persönliche Daten – etwa nach einem Datendiebstahl – einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen. Besonders schwer wiegt ein falscher Schufa-Eintrag, da er den wirtschaftlichen Ruf einer Person erheblich beeinträchtigen kann.


Lebensmittel-, Umwelt- und Verbraucherschutz

Der Europäische Gerichtshof hat im Lebensmittelrecht klare Grenzen gezogen. Das EU-Bio-Logo darf nur auf Produkten verwendet werden, die vollständig den ökologischen Produktionsstandards entsprechen. Lebensmittel oder Getränke mit künstlichen Zusatzstoffen dürfen das Siegel nicht tragen, selbst wenn sie teilweise aus biologischen Zutaten bestehen. Die Entscheidung stärkt die Transparenz im Verbraucherschutz und sorgt dafür, dass Verbraucher sich auf die Bedeutung des Bio-Siegels verlassen können.

Gleichermaßen im Umweltschutz verfolgen die Gerichte einen strengen Kurs. Unternehmen müssen darauf achten, dass Angaben auf Verpackungen und in der Werbung keine falschen Eindrücke über Qualität oder Nachhaltigkeit erwecken. Wer mit Umweltbegriffen oder grünen Symbolen wirbt, ohne dass das Produkt tatsächlich den Erwartungen an Nachhaltigkeit entspricht, riskiert eine Abmahnung. Die Rechtsprechung macht damit deutlich, dass Glaubwürdigkeit und Ehrlichkeit im Marketing unerlässlich sind.


Glücksspiel und Finanzdienstleistungen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Glücksspielverträge mit ausländischen Onlineanbietern ohne deutsche Lizenz grundsätzlich unwirksam sind. Selbst wenn das nationale Genehmigungsverfahren im Hinblick auf das Unionsrecht problematisch sein sollte, bleibt diese Nichtigkeit bestehen. Spieler haben somit die Möglichkeit, ihre Verluste zurückzufordern. Dennoch prüfen die Gerichte im Einzelfall, ob die europäische Dienstleistungsfreiheit einem solchen Rückforderungsanspruch entgegenstehen kann.

Im Finanzsektor gewinnt der Datenschutz zunehmend an Bedeutung. Unternehmen, die automatisierte Bonitätsbewertungen durchführen, müssen nachvollziehbar erläutern, wie die jeweiligen Scores zustande kommen. Nur so können Verbraucher verstehen, auf welcher Grundlage finanzielle Entscheidungen über sie getroffen werden, und sich wirksam gegen fehlerhafte Bewertungen wehren.


Telekommunikation und Vertragslaufzeiten

Im Telekommunikationsrecht haben die Gerichte die Rechte der Verbraucher gestärkt. Anbieter sind verpflichtet, ihre Kunden deutlich und verständlich über Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen zu informieren. Vertragsklauseln, die unklar formuliert sind oder dazu führen, dass sich die Laufzeit stillschweigend verlängert, sind unzulässig. Gleiches gilt für Regelungen, die den Wechsel zu einem anderen Anbieter erschweren. Das Ziel der Rechtsprechung ist es, faire Marktbedingungen zu schaffen und Verbraucher vor versteckten Vertragsfallen zu schützen.


Fazit

Die aktuelle Rechtsprechung im Lauterkeitsrecht verdeutlicht, dass Fairness und Verbraucherschutz stärker im Fokus stehen als je zuvor. Sowohl staatliche als auch private Akteure müssen sich an denselben rechtlichen Maßstäben messen lassen. Transparente Prozesse, verantwortungsvolle Datennutzung und ehrliche Werbung sind längst keine freiwilligen Tugenden mehr, sondern rechtliche Verpflichtungen.

Gerichte bewerten heute nicht nur klassische Werbepraktiken, sondern auch komplexe digitale Geschäftsmodelle, Plattformstrukturen und Datenschutzprozesse. Damit steigt für Unternehmen der Druck, interne Abläufe regelmäßig zu prüfen und rechtssicher zu gestalten. Wer klare Strukturen schafft und rechtliche Risiken frühzeitig erkennt, kann nicht nur Sanktionen vermeiden, sondern sich im Wettbewerb einen entscheidenden Vertrauensvorsprung sichern.


Fünf konkrete Praxistipps für rechtssicheres Marktverhalten

Ob Datenschutz, Werbung oder Produktkennzeichnung, kleine Nachlässigkeiten können schnell zu Abmahnungen oder Bußgeldern führen. Wer frühzeitig auf transparente Prozesse und rechtssichere Strukturen setzt, schützt nicht nur sich selbst, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern.

Die folgenden fünf Praxistipps helfen Unternehmen dabei, typische Fehler zu vermeiden und sich im Wettbewerb rechtlich sicher aufzustellen.

  1. Datenschutz ist Wettbewerbsrecht
    Datenschutzverstöße sind längst kein reines Compliance-Thema mehr. Wenn Kundendaten, etwa beim Verkauf über Amazon oder andere Plattformen, ohne ausdrückliche Zustimmung verarbeitet werden, kann das nicht nur Bußgelder, sondern auch Abmahnungen durch Mitbewerber nach sich ziehen. Beispiel: Eine Apotheke haftete, weil Gesundheitsdaten ihrer Kunden über Amazon ohne Einwilligung verarbeitet wurden.

Tipp: Jede Datenverarbeitung prüfen, Einwilligungen dokumentieren und Plattformpartner vertraglich binden.

  1. Klarheit in der Werbung
    Werbung darf Verbraucher nicht in die Irre führen. Bereits der Button „Jetzt kaufen“ löst eine geschäftliche Entscheidung aus. Eine unklare Beschriftung wie „Mehr erfahren“ kann rechtlich problematisch sein. Ebenso unzulässig sind übertriebene Gesundheitsversprechen oder suggerierte Vorteile bei Arzneimitteln.

Tipp: Alle Formulierungen kritisch prüfen, Fachbegriffe erklären und bei sensiblen Themen (z. B. Gesundheit, Umwelt) nur nachweisbare Aussagen verwenden.

  1. Produktkennzeichnung sorgfältig prüfen
    Logos und Siegel schaffen Vertrauen – aber nur, wenn sie rechtmäßig verwendet werden. Das EU-Bio-Logo darf z. B. nicht auf Produkten erscheinen, die künstliche Zusatzstoffe enthalten, selbst wenn Teile biologischen Ursprungs sind.

Tipp: Vor Verwendung von Gütesiegeln oder Umweltbegriffen prüfen, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um teure Abmahnungen zu vermeiden.

  1. Werbegeschenke mit Augenmaß
    Im Gesundheitsbereich gilt eine klare Grenze: Werbegaben oder Bonusprogramme dürfen den Wert eines Euros nicht überschreiten. Bereits geringfügige Überschreitungen gelten als unzulässige Beeinflussung.

Beispiel: Payback-Punkte bei Medikamentenkäufen wurden als zu hoher Anreiz eingestuft.

Tipp: Rabatte, Gutscheine oder Prämien immer auf ihren tatsächlichen Geldwert prüfen.

  1. Online-Auftritt regelmäßig überprüfen
    Webseiten und Online-Shops sind heute der wichtigste rechtliche Risikobereich. Fehlende Pflichtangaben, unklare Laufzeiten oder intransparente Datenschutzerklärungen werden häufig abgemahnt.

Beispiel: Telekommunikationsanbieter mussten Verträge anpassen, weil Laufzeiten nicht klar genug angegeben waren.

Tipp: Regelmäßig rechtliche Audits des Internetauftritts durchführen und Aktualisierungen sofort umsetzen.


SBS LEGAL – Kanzlei für Wettbewerbsrecht

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