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| Wettbewerbsrecht

Lebensmittel Ampel: Der Käpt’n gibt sich noch nicht geschlagen!


Iglo und der Nutri Score

Das Landgericht Hamburg hat iglo per einstweiliger Verfügung (Urteil v. 16. 04.2019, Az. 411 HKO 9/19) verboten, die aus Sicht vieler Verbraucher leicht verständliche Lebensmittelampel im sogenannten Nutri-Score Design auf seinen Produkten darzustellen. Dieses in Frankreich entwickelte Bewertungsinstrument, ermöglicht Verbrauchern bereits mit einem flüchtigen Blick auf die Produktverpackung abzuschätzen, ob das Lebensmittel günstige Nährwerte aufweist (weil es z.B. wenig Zucker und Salz enthält) oder besser nicht täglich auf dem Speiseplan stehen sollte. Zur Berechnung des Nutri-Scores wird die Nährwerttabelle ausgewertet, eine möglichst geringe Gesamtpunktzahl führt dabei in den empfehlenswerten grünen Bereich der Darstellung, je höher der Score ist, desto näher rückt das Produkt in den roten Bereich.

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Dabei werden für Energie, Zucker, gesättigte Fettsäuren und Salz Pluspunkte verteilt. Mit Minuspunkten für Eiweiß, Ballaststoffe sowie Obst und Gemüse, kann der Wert des jeweiligen Produkts verbessert werden.

Auf Antrag des „Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft“ hat das Landgericht Hamburg diese Praxis einstweilen verboten.

LG Hamburg: Unzulässige Angaben nach der Health-Claims-Verordnung und Irreführung

Das Landgericht folgte hierbei zunächst der Begründung des Antragstellers, dass der Nutri-Score als nährwertbezogene Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 der sog. Health Claims Verordnung 1924/2006 (HCVO) zu qualifizieren sei, weil die Grafik positive Nährwerteigenschaften des damit gekennzeichneten Lebensmittels zum Ausdruck bringe.

Diese Angaben entsprächen jedoch nicht den in der HCVO hierfür geregelten Bedingungen.

Weiteren Anwendungsbereich der HCVO sah das Gericht jedoch nicht: Der Verband hatte gemeint, der Nutri Score sei zudem auch eine gesundheitsbezogene Angabe. Dieser Ansicht folgte das Landgericht Hamburg nicht, weil der Verbraucher zwar je nach Einordnung des Lebensmittels in den grünen oder orange-roten Bereich den Schluss ziehe, dass das Lebensmittel gesund oder ungesund sei. Dies sei jedoch nicht anders zu bewerten als bei den Eigenschaften „bio“, „fettarm“ oder „alkoholfrei“, die ebenfalls keine gesundheitsbezogenen Angaben darstellen würden.

Das Nutri Score Logo verstößt nach Ansicht des Landgerichts zudem gegen Artikel 35 der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) 1169/2011 (LMIV). Denn die Nuti Score Übersicht genüge den dort genannten Voraussetzungen zu einer alternativen Darstellung von Brennwert und Nährstoffmengen nicht. iglo konnte das Gericht insbesondere nicht davon überzeugen, dass das Nutri Score Logo auf fundierten und wissenschaftlich haltbaren Erkenntnissen der Verbraucherforschung beruht, also insbesondere nicht irreführend im Sinne des Art. 7 LMIV ist.

Lebensmittel Ampel noch nicht endgültig Geschichte

iglo hat angekündigt, hiergegen in der nächsten Instanz vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht vorzugehen.

Die Pressemitteilung des Unternehmens lässt überdies den Schluss zu, dass man sich bei iglo zudem über die Lobby-Kriegsführung anderer Mitbewerber ärgert, die sich nicht selbst aus der Deckung gewagt, sondern den Verband vorgeschickt haben. Denn iglo schreibt, dass dieser „offiziell“ der Gegner gewesen sein. Auch damit lässt sich erklären, dass iglo die Nutri Score Kennzeichnung nicht kampflos aufgegeben wird.

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