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| Wettbewerbsrecht

LG Berlin erlässt Ordnungsmittelbeschluss gegen BEMER


[english below]

Einige Wirkungsaussagen zur BEMER Therapie verboten

Mit Beschluss vom 16.11.2022 (Az.: 97 O 89/15) hat das Landgericht Berlin ein Ordnungsmittel in Höhe von 7.500 EUR gegen die BEMER International AG erlassen. Grundlage war eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 10.02.2016 unter selbigem Aktenzeichen. 

BEMER wurden damit eine Reihe von Wirkungsaussagen zu der BEMER Therapie verboten, wie die Aussage

„ergänzende Therapie von Krankheiten und Beschwerden“

oder

„zur Prävention“

oder

„Indikationsbereiche“

und dann die Aufzählung verschiedener krankhafter Zustände wie

„akute und chronische Schmerzen“

oder

„chronische Wundheilstörungen“.

Grund dafür war, dass diese Aussagen wissenschaftlich nicht gesichert und damit irreführend sind. Gegen dieses gerichtliche Verbot hat BEMER nachhaltig verstoßen, indem die verbotenen Aussagen weiter auf der Homepage von BEMER verwendet wurden. 

Der Ordnungsmittelbeschluss sanktioniert diese Verstöße. Das Ordnungsmittel wird im Falle der Wiederholung erhöht und kann bis zu 250.000 Euro betragen.


[english version]

Berlin Regional Court imposes administrative fine against BEMER

The Berlin Regional Court has imposed an administrative fine of EUR 7,500 against BEMER International AG in a decision dated November 16, 2022 (Case No. 97 O 89/15). This was based on a temporary injunction issued by the Regional Court on February 10, 2016 under the same reference number. 

BEMER was therefore banned from making a number of statements about the effects of BEMER therapy, such as the statement

“complementary therapy for diseases and complaints”

or

“for prevention”

or

“areas of indication”

and then the list of various pathological conditions such as

“acute and chronic pain”

or

“chronic wound healing disorders”.

The reason given was that these statements are not scientifically proven and are therefore misleading. BEMER has persistently violated this court order by continuing to use the prohibited statements on the BEMER website. 

The administrative order sanctions these violations. In the event of repetition, the fine will be increased and may then amount to up to 250,000 euros.


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