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Für viele Influencer ist ihr Instagram-Profil mehr als nur Social Media - es ist ihr Beruf. Doch was passiert, wenn diese Existenzgrundlage plötzlich verschwindet? Ein Berliner Influencer (bekannt unter dem Namen "besoffenzumtaxi") stand im Mai 2025 genau vor diesem Problem: Sein Account wurde ohne vorherige Anhörung oder Warnung deaktiviert. Meta begründete diesen Schritt mit Urheberrechtsbeschwerden anderer Nutzer. Dies bedeutete für den Nutzer nicht nur den Verlust seiner Reichweite, sondern auch seiner Einnahmequelle. Denn er verdiente seinen Lebensunterhalt mit dem Account. Der Influencer zog vor das Landgericht Berlin - und bekam Recht.
Meta verwies bezüglich der Gerichtszuständigkeit auf seine Nutzungsbedingungen: Für geschäftliche Nutzer gelte irisches Recht und Streitigkeiten müssten vor irischen Gerichten ausgetragen werden. Das Landgericht Berlin widersprach dem. Obwohl Meta seinen europäischen Sitz in Irland hat, erklärte sich das Berliner Gericht für zuständig. Nach Art. 7 Nr. 2 EuGVVO seien deutsche Gerichte zuständig, wenn sich der Streit in Deutschland auswirkt. Genau das war hier der Fall, denn die Sperrung habe unmittelbare Folgen auf den deutschen Markt, schließlich sei der Influencer dort tätig. Damit stellt das Gericht klar, dass Nutzer auch in Deutschland gegen internationale Plattformen wie Meta vorgehen können.
Instagram sei in Deutschland marktbeherrschend im Sinne des § 18 GWB, stellte die Kammer unter Verweis auf das Bundeskartellamt klar. Wer eine solche Machtposition innehat, darf Nutzer nicht willkürlich ausschließen, insbesondere nicht, ohne ihnen vorher Gehör zu gewähren. Dies verbiete das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung nach § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 GWB. Gerade beruflich genutzte Accounts brauchen diesen Schutz. Folglich war das Vorgehen von Meta rechtswidrig. Meta konnte außerdem nicht belegen, dass der Nutzer den neuen Nutzungsbedingungen überhaupt zugestimmt hatte.
Der Influencer konnte nachweisen, dass er über Instagram seinen Lebensunterhalt verdient und dass eine längere Instagram-Sperre für ihn existenzbedrohende Folgen hätte. Das Gericht sah eine klare wirtschaftliche Existenzgefährdung - ein klassischer Fall für den einstweiligen Rechtsschutz. Da Meta weder eine Anhörung durchführte noch besondere Gründe für sein Vorgehen nannte, überwog das Interesse des Antragstellers an einer sofortigen Wiederherstellung seines Kontos. Das Gericht ordnete per einstweiliger Verfügung an, das Konto wieder freizuschalten. Auch die Kosten des Verfahrens musste Meta tragen.
Account-Sperrung durch Facebook-Seite unrechtmäßig
Das LG Berlin hat deutlich gemacht, dass auch Tech-Konzerne nicht über dem Recht stehen. Wer Millionen von Menschen digitale Kommunikationsräume bietet, darf diese Macht nicht willkürlich nutzen. Das Urteil stärkt folglich die Rechte von Influencern, Selbstständigen und Unternehmen, die Social Media gewerblich nutzen. Das Urteil dürfte auch über Instagram hinaus Wirkung entfalten. Plattformbetreiber wie Meta, TikTok oder Youtube müssen künftig transparente Verfahren sicherstellen, wenn sie Accounts löschen oder einschränken.
Das Urteil gilt als Signal gegen willkürliche Plattformentscheidungen und zeigt, dass auch im digitalen Raum das Prinzip der Chancengleichheit und Rechtsstaatlichkeit gilt.
Das Wettbewerbsrecht gewinnt im digitalen Zeitalter zunehmend an Bedeutung, insbesondere im Umgang mit marktmächtigen Plattformen wie Meta, Google oder Amazon. Big-Tech-Unternehmen stehen dabei im Fokus von Gerichten und Wettbewerbsbehörden, wenn sie ihre dominanten Marktpositionen missbrauchen oder den Zugang zu Plattformen beschränken.
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