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LinkedIn wurde als Online-Speicher für Lebensläufe gegründet. Nun ist es als größtes berufliches Netzwerk weltweit bekannt. Dadurch hob es sich von den geläufigen sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram und Co ab.
Die Mission: ein professionelles arbeitnehmer- und arbeitgeberorientiertes Ambiente zum Netzwerken und Karrieremachen zu schaffen. Doch seit seiner Gründung im Jahr 2003 haben einige Entwicklungen die Struktur der Plattform verändert. Die Beiträge der Nutzer wurden immer persönlicher. Vor allem die Pandemie hat die Ausrichtung der Plattform sehr geprägt.
Nun stellt auch das das Bundesamt für Justiz (BfJ) einige Veränderung der Ausrichtung des Internet Neu-Giganten fest.
Daher stellt sich nun die Frage, in wie weit sich LinkedIn noch von den anderen Netzwerken abhebt und wie groß die Bedeutung für Karriereentwicklung und Geschäftskontakte noch ist.
Vor allem in Bezug auf die Anwendbarkeit des NetzDG ist diese Frage von erheblicher Wichtigkeit.
LinkedIn, von Reid Hoffman und Co-Gründern gegründet, setzte sich die Vernetzung von Fachleuten und Karrierechancen als Ziel. Es sollte als Tool für Jobsuche, Profiloptimierung und Fachwissenaustausch fungieren.
Zunächst war LinkedIn lange keine Plattform, auf der Nutzer selbst Beiträge verfassten. Die Features der Premium Mitgliedschaft und erweiterte Funktionen wie Sharing Tools kamen erst später hinzu. Es war als Ort gedacht, an dem man sich auf professioneller Ebene mit Gleichgesinnten vernetzen und austauschen kann. Doch wird LinkedIn diesen Ansprüchen noch gerecht?
Nach und nach änderte sich die Nutzungsweise der Plattform stark. Vor allem durch das dem Home-Office geschuldeten Leben während der Pandemie, welches den Arbeitsplatz und Mittagspausengespräche in die virtuelle Welt verlagerten, haben sich Art und Weise der Beiträge geändert. Die Hemmschwelle, persönliche Beiträge zu posten, verringerte sich.
So sagte ein Nutzer „Dies ist für mich jetzt ein menschliches Netzwerk. Ein Ort, an dem ich mich am wohlsten fühle. Am meisten zu Hause. Und am meisten unter Gleichgesinnten.“
Dafür, dass die Plattform immer persönlicher wird spricht auch der starke Anstieg von Beiträgen: Von 2021 bis 2023 stieg diese um 41 Prozent. Doch nicht nur die Anzahl der Beiträge, sondern auch ihr Inhalt änderte sich. Anstatt von Geschäften der Unternehmen zu berichten, berichteten einige von ihren privaten Geschäften: So teilte Peter Rota, ein SEO-Spezialist, auf LinkedIn seine Probleme mit seiner schüchternen Blase mit.
Da stellt sich die Frage, ob LinkedIn ein Businessportal oder ein Akademikerfacebook ist.
Die Nutzungsweise von LinkedIn wird immer persönlicher. Angesichts der drastisch steigenden Fälle der Belästigung stellt sich die Frage, ob Headhunter tatsächlich noch nach kompetenten Angestellten suchen oder die Plattform eher für ihre Datingjagt missbrauchen. Anfang des Jahres hatte LinkedIn 16 916 Belästigungen zu verzeichnen. Zwischen Juni und Dezember desselben Jahres stieg diese Zahl auf 157 108 an.
Januar bis Juni 2023 ist die Zahl nochmals auf 251 964 gestiegen.
Kommentare und Nachrichten wie "Mich interessiert, wie ich am besten "investiere", um Dich zu einem Date zu bewegen" sind keine Einzelheiten.
Bereits 2017 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft getreten. Es soll überwiegend dazu beitragen gegen rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken vorzugehen und die Transparenz der Löschpraktiken zu erhöhen.
Die Kernpunkte bestehen aus Melde- und Löschpflichten, Transparenzpflichten und Beschwerdemanagement. So soll dazu beigetragen werden, dass rechtswidrige Inhalte effektiv aus sozialen Netzwerken entfernt werden und Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden.
Eine schnelle Entfernung soll dazu beitragen Nutzer vor Hassrede, Desinformation und anderen schädlichen Inhalten zu schützen.
Kurzum: Plattformen werden für den Inhalt, den sie hosten, verstärkt in die Verantwortung gezogen und werden so gezwungen eine proaktive Rolle bei der Sicherung einer sicheren und verantwortungsbewussten Online-Umgebung einzunehmen. Doch LinkedIn muss sich nicht an die Vorgaben halten!
Doch während sich Facebook, Snapchat, Instagram und sogar Pinterest an die strengen Regelungen des NetzDG halten müssen, hat LinkedIn einen Freifahrtschein:
Es fällt nämlich nicht unter das NetzDG, denn die Definition sei hierauf nicht anwendbar.
Auch wenn man als Nutzer selbst die Meldung von fragwürdigen Posts vornimmt, bekommt man die Info zurück, dass diese der RL entsprechen würden.
So wurde nach der Meldung von Beiträgen wie "Wir töten alle Zionisten" oder "Sie sind schlimmer als Hitler" oder auch Holocaustverharmlosungen nicht von LinkedIn selbst entfernt.
Auch bei Meldung von solchen Beiträgen wird teilweise erwidert, dass "die Beiträge den Community-Richlinien von LinkedIn entsprechen".
Doch da das NetzDG nicht anwendbar ist, kann hier auch nicht durchgegriffen werden. So bietet das Business-Netzwerk Raum für Hass und Hetze.
Doch warum muss Hass und Hetze nicht zwangsläufig von LinkedIn entfernt werden?
Grund hierfür ist, dass das Bundesamt für Justiz LikendIn nach Inkrafttreten des NetzDG zunächst nicht als soziales Netzwerk bewertet hat, weil der Dienst als Berufsplattform ursprünglich nicht auf die Verbreitung beliebiger Inhalte bestimmt war.
Die Veränderungen, die die Plattform LinkedIn mitmacht, fällt nicht nur den Nutzern auf. Denn auch das Bundesamt für Justiz beobachtet nun neue Trends und Veränderungen auf der Plattform.
So sagte es selbst: "In jüngerer Vergangenheit beobachtete das BfJ jedoch eine Änderung der Ausrichtung des Dienstes, was u.a. in einer Erweiterung der Nutzungsfunktionen sowie der Zunahme von veröffentlichen Inhalten, die nicht oder nicht im engeren Sinne in einem beruflichen Kontext stehen, zum Ausdruck gelangt."
Das NetzDG gibt in § 1 dar, dass dieses Gesetz für
Telemediendienstanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mir anderen Nutzern teilen oder der Öffentlich zugänglich machen (soziale Netzwerke), gilt.
Doch Angesicht der starken Wandlung, die LinkedIn durchgemacht hat, ist diese Einschätzung nur noch schwer bis gar nicht vertretbar. Zumal selbst das BfJ die Businessplattform auf ihrer Webseite als soziales Netzwerk bezeichnet.
Dass sich das Portal vom Businessportal zu einem sozialem Netzwerk entwickelt ist kaum zu leugnen. Doch was hat zu diesen Änderungen geführt?
Vor allem die Einführung von Features wie Stories und Nachrichten hat zum Umschwung geführt, denn hierdurch haben die Nutzer immer mehr Einblick in das persönliche Leben gegeben. Grund hierfür könnte auch der stattfindende Generationswechsel sein. Denn es scheint, dass jüngere Menschen weniger Probleme damit haben Privates zu teilen.
Auch die Erweiterung der Gruppenfunktionen und Community-Interaktion führten zur weiteren Personalisierung des Nutzererlebnisses.
Generell wurden durch Algorithmus-Anpassungen für personalisierte Inhalte das Nutzererlebnis personalisiert. Aber nicht nur die Funktionen, sondern auch Designanpassungen haben dafür gesorgt, dass immer mehr Ähnlichkeiten zu den anderen Netzwerken bestanden.
Die Änderungen, die die LinkedIn Plattform vollzogen hat haben auch Auswirkungen auf Nutzer und Unternehmen.
Vor allem die Nutzererfahrung wurde durch algorithmische Anpassungen verändert und personalisiert.
Dies bietet aber nicht nur neue Chancen und Möglichkeiten für Networking und Geschäftspartnerschaften, sondern hat auch Einfluss auf den Content, der gepostet wird.
Da sich nun das BfJ auch dazu geäußert hat, dass Änderungen auf der Plattform deutlich werden, bleibt abzuwarten in wie fern dies Auswirkungen auf die rechtliche Einordnung der Businessplattform hat.
Denn es ist kaum abzustreiten, dass sich die Ausrichtung und Nutzererfahrungen eher an denen eines Sozialen Netzwerkes orientieren.
Daher müssten auch für LinkedIn die Kontrollmaßnahmen und Vorschriften des NetzDG gelten.
Derzeit befindet sich LinkedIn noch in einer Grauzone. Diese Tatsache bietet nicht nur Raum für Hass und Hetze, sondern stellt auch im Allgemeinen einen unkontrollierten Bereich für Postings dar.
Sind Sie von den Auswirkungen dieser Veränderungen bei LinkedIn betroffen? Die mangelnde Überwachung des sozialen Netzwerks ermöglicht wettbewerbsrechtliche Verstöße sowie Hass und Hetze. Unser fachkundiges Team von Anwälten im Bereich Internetrecht und Wettbewerbsrecht prüft, inwieweit Ihnen ein Anspruch auf Unterlassung oder Schadensersatz zusteht.
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