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| Internetrecht, Reputationsrecht

Löschung rechtswidriger Hasskommentare auf Facebook


Löschung rechtswidriger Beleidigungen und Hasskommentare auf Facebook

Das Internet ist schier unendlich groß. Täglich, ja minütlich und sekündlich kommen tausende neue Einträge hinzu – Fotos auf Instagram, Texte in Blogs, YouTube-Videos, Tweets und Kommentare zu all dem. Die gesamte Welt ist über das Internet und seine Sozialen Netzwerke miteinander verbunden. Aber ganz so „sozial“, wie die Bezeichnung vermuten lässt, geht es dabei nicht immer zu. Neben all seinen Vorzügen und positiven Eigenschaften sind Beleidigungen und Hass auch Teil des Internets und von Social Media.

Aber inwiefern können diese Beleidigungen und Hasskommentare auch strafbar sein?  Immerhin ist das Internet haptisch nicht greifbar, eine virtuelle Konstruktion, bei der es doch so schwierig ist, jemanden zur Verantwortung zu ziehen und Dinge zu löschen. Häufig hört man: Was einmal veröffentlicht worden ist, bleibt auch für immer im World Wide Web.

Ist das Internet also eine Art rechtsfreier Raum?

Nein, das ist es natürlich nicht.

Es gibt ein Rechtsgebiet, das sich explizit mit den juristischen Rahmenbedingungen im Internet befasst: Alle rechtlichen Fragestellungen und Probleme, die mit der Verwendung des Internets einhergehen, gehören zum Internetrecht. Es setzt sich zusammen aus verschiedenen anderen Rechtsgebieten wie dem Urheberrecht (zum Schutz der Urheber und derer online verbreiteter Werke), dem Datenschutzrecht (für Informations- und Belehrungspflichten, Vorratsdatenspeicherung, E-Commerce und die Beauftragung von Datenschutzbeauftragten) oder auch dem Strafrecht (für die Ahndung von Computerbetrug, Datenmanipulation, Ausspähen von Daten, Computersabotage und die Verbreitung rechtswidriger Online-Inhalte).

SBS LEGAL - Die Kanzlei für Internetrecht

Als Kanzlei für Internetrecht legen wir von SBS Legal unseren spezifischen Fokus auf das Rechtsgebiet „Internetrecht“. Unsere erfahrenen und kompetenten Rechtsanwälte und Fachanwälte kennen sich durch ihre langjährige Tätigkeit exzellent darin aus. Mit dem nötigen Fachwissen zu diesem interdisziplinären Gebiet und seinen verwandten Bereichen beraten wir Sie sachkundig und verständlich zu allen Fragen bezüglich des Internetrechts.

Zur nötigen Expertise gehört es auch dazu, sich stetig über die momentane Rechtsprechung, zu gefällten Urteilen und derzeitigen Prozessen, zu informieren. Gerade im Bereich Internetrecht trifft das zu. Denn als relativ neues, heterogenes Rechtsgebiet entwickelt es sich laufend weiter und immer wieder werden neue Einzelfallentscheidungen getroffen, die dann für eine allgemeine Rechtsprechung Grundlage bzw. Orientierung werden können.

Dadurch, dass sich heutzutage fast ausnahmslos jeder im Internet bewegt, ist es sicherlich auch für jeden von Bedeutung, was innerhalb des gesetzlichen Rahmens im Internet erlaubt ist und was nicht.

Deswegen halten unsere Anwälte von SBS Legal - die Spezialisten für Internetrecht - Sie zu all dem auf dem neuesten Stand, das dem Bereich „Internetrecht“ zuzuordnen ist. Wir informieren Sie zu aktuellen Urteilen und ihren Hintergründen sowie zu laufenden Prozessen.

EuGH-Urteil zur Löschung von rechtswidrigen Inhalten auf Facebook

Kürzlich hat es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur rechtlichen Verantwortung von Facebook und anderen Host-Providern in Bezug auf rechtswidrige Beleidigungen und Hasskommentare auf ihren Plattformen gegeben. Unsere Experten, die Anwälte für Internetrecht von SBS Legal, berichten über dieses Urteil:

Der EuGH hat entschieden – Unter bestimmten Umständen muss Facebook / müssen Host-Provider (oder Social Media-Dienste) aktiv weltweit nach Beleidigungen suchen und diese dann löschen (EuGH Urteil vom 03.10.2019).

Das ist der allgemeine Urteilspruch - nun zu den Details: Unter welchen Umständen kann Facebook zu solch einer Maßnahme gezwungen werden?

Die rechtliche Verpflichtung, die Inhalte zu filtern, die User bei ihm veröffentlicht haben, besteht dann, wenn der Host-Provider von anderen darauf hingewiesen worden ist, dass vorliegende Inhalte rechtswidrig sind. Der „Host-Provider“ – das ist z.B. der Plattformbetreiber wie in diesem Fall Facebook.

Im Normalfall sind diese Provider gerade nicht verantwortlich. Insbesondere Plattformen wie Facebook, die Millionen von Nutzern und Einträgen jeden Tag „hosten“, tun sich bislang schwer damit, all diese Daten zu filtern und gegebenenfalls zu löschen. Und sie sind eben eigentlich auch gar nicht dazu verpflichtet. Denn die EU-Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr sieht keine generelle Verantwortung der Host-Provider für die bei ihnen veröffentlichten Inhalte vor. Das heißt, dass beispielsweise Facebook und Twitter als populäre Internet-Dienstleister Kommentare, die ihre User bei ihnen ins Netz stellen, nicht selbst überwachen und bei Rechtswidrigkeit entfernen, also löschen müssen. Aber der nun vorliegende Fall hat diese Regelung um besagte bestimmte Umstände ergänzt.

Die Klage: Beleidigungen auf Facebook

Geklagt hatte eine ehemalige österreichische Politikerin (Eva Glawischnig-Piesczek von den Grünen).

Zugrunde liegt, dass Frau Glawischnig-Piesczek auf Facebook im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik als „korrupte Trampel“ und „miese Volksvertreterin“ bezeichnet worden war.

Glawischnig-Piesczeks Klage diesbezüglich teilt sich in zwei zeitlich aufeinanderfolgende Teile auf.

Zuerst klagte sie, dass die Bezeichnungen, mit denen sie bedacht worden war, Beleidigungen seien und als solche nämlich rechtswidrig. Dem stimmte der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien zu. Glawischnig-Piesczek wurde vom OGH eine Unterlassungsverfügung zugesprochen.

Darauf aufbauend ging Glawischnig-Piesczek ein weiteres Mal vor Gericht. Denn Glawischnig-Piesczek forderte von Facebook, nicht nur diese spezifischen, sondern genauso andere Aussagen auch anderer User zu löschen. Und zwar die Aussagen, die vom Sinn oder gar Wortlaut her denen gleichen, gegen die Glawischnig-Piesczek zuvor geklagt hatte – und für die sie ja eine Unterlassungsverfügung (also ein Verbot) erwirkt hatte.

Der OGH Österreichs leitete den Fall daraufhin an die Luxemburger Richter am EuGH weiter. Er müsse entscheiden, ob das Filtern bestimmter Äußerungen mit der EU-Richtlinie für elektronischen Geschäftsverkehr vereinbar sei. Wie oben beschrieben, sieht diese Richtlinie ja gerade keine Pflicht für Facebook vor, seine Inhalte von seinen Nutzern aktiv zu filtern.

Der EuGH urteilte zugunsten von Glawischnig-Piesczek – und somit auch aller anderen Personen, die im Netz Opfer von Beleidigungen worden sind und werden. Facebook ist verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu suchen, um sie dann zu löschen – das gilt dann, wenn auf die Rechtswidrigkeit hingewiesen worden ist. Im vorliegenden Fall hatte Glawischnig-Piesczek Facebook darauf hingewiesen, dass an bzw. gegen sie gerichtete Äußerungen rechtswidrig seien und entsprechend gelöscht werden müssten. Die Rechtswidrigkeit dieser Äußerungen war ihr zuvor in ihrer ersten Klage beim OGH von den dortigen Wiener Richtern attestiert worden.

Dem Urteil entsprechend muss Facebook nun selbst und aktiv Beiträge ausfindig machen und entfernen, die den Beleidigungen ähnlich sind, die Glawischnig-Piesczek gerichtlich als rechtswidrig bestätigt worden sind und für die sie eine Unterlassungserklärung vom OGH in Österreich erhalten hat.

Die einzige praktische Einschränkung: Die wortgleichen bzw. sinngleichen Äußerungen, die gelöscht werden sollen, müssen mit automatisierten Techniken als wortgleich bzw. sinngleich erkannt werden.

Persönlichkeitsrecht vs. Meinungsfreiheit

Dieses Urteil zum (eingeschränkten) Filtern von Inhalten betrifft nicht nur Facebook, sondern auch jeden anderen Websiten-Betreiber bzw. Host-Provider – sowohl andere riesige Konzerne wie Twitter oder YouTube als auch vergleichsweise kleine. Aus Sicht der Opfer von Beleidigungen und Hass im Internet wird es als Erfolg gewertet. Das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum, in dem jeder nach Belieben rechtswidrige Äußerungen veröffentlichen dürfte. Auch im Netz gilt das Persönlichkeitsrecht.

Dem gegenüber stehen Positionen, die das Urteil als Einschränkung der Meinungsfreiheit einschätzen. Insbesondere eine weltweite Löschung von Kommentaren, die auch nur in einem Land als rechtswidrig gelten, wird kritisch gesehen. Denn würde weltweit alles gelöscht werden, das in irgendeinem Land nicht dem Gesetz entspreche, könnte das angesichts der Rechtsprechung bestimmter Länder einer Zensur gleichkommen und müsste letztlich beinahe jeder im Internet veröffentlichte Inhalt gelöscht werden.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte von SBS LEGAL, der Kanzlei für Internetrecht, haben langjährige Erfahrung in der zuverlässigen Betreuung von Mandanten im Internetrecht. Mit unserer Expertise beraten wir Sie fachkundig und kompetent zu allen rechtlichen Belangen dieses Bereichs.

SBS LEGAL - Rechtsanwälte für Internetrecht, Reputationsrecht und Social Media Recht

Unser Team von SBS LEGAL rund um unsere Rechtsanwälte für Reputationsrecht, Internetrecht und Social Media stehen Ihrem Unternehmen zu allen Fragestellungen rund um die Beleidigung in Social Media Netzwerken zur Verfügung, um Sie kompetent und erfolgreich anwaltlich zu begleiten.

Sie haben Fragen zu Beleidigungen im Internet oder zum Thema Reputationsrecht, Social Media Recht oder anderen oben angesprochenen internetrechtlichen Themen oder suchen Beratung von einem Anwalt für Internetrecht? Dann sind Sie genau richtig bei uns. Kontaktieren Sie uns unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten – wir freuen uns bereits jetzt, Ihren Erfolg zu gestalten.

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