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| Nahrungsergänzungsmittelrecht

Long Therapy: Was bringen Nahrungsergänzungsmittel?


Nahrungsergänzungsmittel als alternative Behandlungsmethode

Wenn die Schulmedizin an ihre Grenzen stößt, greifen viele Betroffene auch oft auf die natürliche Heilkunde zurück. Natürliche Heilkunde und Alternative Medizin erlebt schon seit geraumer Zeit einen Hype. Gerade im Bereich Wechseljahre sowie Long COVID hoffen Betroffene auf Besserung ihrer Symptome durch die Einnahmen von Nahrungsergänzungsmitteln. Jedoch wurde bislang nicht nachgewiesen, dass Nahrungsergänzungsmittel tatsächlich dazu in der Lage sind, die Symptome von Long COVID oder den Wechseljahren während einer langanhaltenden Therapie (Long Therapy) zu lindern. Zudem sind die Gefahren von Nahrungsergänzungsmitteln auch nicht von der Hand zu weisen. Trotz ihrer natürlichen Herkunft sind pflanzliche Inhaltsstoffe nämlich nicht immer unbedenklich. Daher haben die Verbraucherzentralen einen Marktcheck vorgenommen. Wir stellen Ihnen im Folgenden vor, was Nahrungsergänzungsmittel wirklich bringen.


Isoflavonhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln wurde keine Linderung von Wechseljahresbeschwerden zugeschrieben   

Mit dem Begriff Wechseljahre wird der Zeitraum im Leben einer Frau beschrieben, wo sich der Körper wieder an einen niedrigeren Östrogen- und Gestagenspiegel gewöhnen muss. Im Alter zwischen Mitte 40 bis Mitte 50 ereignet sich meist diese Umstellung und ist mit einer Vielzahl an Beschwerden verbunden: Hitzewallungen, Schweißausbrüche oder Stimmungsschwankungen. Die Beschwerden wurden früher meist mit verschreibungspflichtigen Östrogen-Präparaten behandelt, die aber schwere Nebenwirkungen hervorrufen können. Daher interessieren sich Betroffene nun verstärkt für alternative Behandlungsmethoden, wie die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit Isoflavonen aus Rotklee und Soja. Diese werden in Apotheken und Drogerien als Naturprodukte ohne Nebenwirkungen angeboten. Von der chemischen Zusammensetzung sind Isoflavone dem Östrogen sehr ähnlich. Die Werbung verspricht Linderung der Wechseljahresbeschwerden durch die Einnahme dieser Pflanzenhormone. Allerdings zweifelt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Wirkungsweise dieser isoflavonhaltigen Nahrungsergänzungsmittel an, weshalb Health Claims bezüglich der Linderung von Wechseljahresbeschwerden unzulässig seien. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) spricht sogar von einem Risiko für den Hormonhaushalt, da eine hohe Dosis von isolierten Isoflavonen die Schilddrüsenfunktion beeinträchtigen und zu einer Veränderung des Brustdrüsengewebe führen können. Die EFSA hat einen Orientierungswert für gesunde Frauen nach der Menopause von täglich 100 mg für Soja-Isoflavone und 43,5 mg für Rotklee-Isoflavone festgelegt. Aus diesem Grund rät die BfR von der Einnahme von isoflavonhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln ohne vorherige Rücksprache mit einem Arzt ab. 

Verbraucherzentralen führten Marktcheck von isovlavonhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln durch

Von den Verbraucherzentralen wurde 2019 ein Marktcheck von 22 Nahrungsergänzungsmitteln mit Isoflavonen durchgeführt: Hierbei wurden die Dosierung, die Zusammensetzung sowie die Werbeaussagen überprüft. Die Zusammensetzung der Produkte variiert stark. So wurden in 18 Produkten neben Isoflavonen auf Vitamine und Mineralstoffe entdeckt.

Was die Dosierung angeht, reichte die Verzehrmenge von 3 bis 4 Tabletten täglich. Bei 4 Produkten war die Verzehrmenge gänzlich ungenau, wodurch der Kunde nicht feststellen konnte, welche Dosis für ihn geeignet ist. Diese ungenaue Kennzeichnung verstößt damit gegen § 4 Nahrungsergänzungsmittelverordnung. Bei 14 Produkten überschritt die Verzehrempfehlung sogar gänzlich den von der EFSA festgelegten Höchstwert.

Bezüglich der Werbeaussagen fanden die Verbraucherzentralen vor allem zielgruppenorientierte Werbung, wie „Nährstoffe für die Frauen in den Wechseljahren“. Solche Aussagen stuften sie als irreführend ein, da durch sie den Anschein erweckt werde dass Frauen in den Wechseljahren bestimmte Nährstoffe benötigten. Wann mit gesundheitsbezogenen Aussagen geworben werden darf, regelt eine Positivliste sowie die Health-Claims-Verordnung (HCV). Die Positivliste besteht aus Health Claims deren Wirkung von der EFSA nachgewiesen wurden und zur Werbung genutzt werden dürfen. Auf 19 der 22 Produkten fanden sich eine Vielzahl von gesundheitsbezogenen Aussagen. Darunter bezogen sich 9 auf Isoflavonen, was unzulässig ist, da die Wirkung- bezüglich der Linderung von Wechseljahresbeschwerden nicht nachgewiesen wurde. Die Überprüfung ergab insgesamt 19 unzulässige Health Claims.

Die Verbraucherzentralen kritisierten des Weiteren den Mangel an Warnhinweisen auf nahezu allen Produkten, dass vor der Einnahme der isoflavonhaltigen Nahrungsergänzungsmittel mit einem Arzt Rücksprache zu halten sei.

Zudem wurde festgestellt, dass 4 Nahrungsergänzungsmittel vor dem Inverkehrbringen nicht bei der BVL angezeigt wurden und folglich überhaupt nicht auf dem Markt sein dürfen. Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden wurden informiert. Außerdem wurden zwei Produkte vor Inverkehrbringen auf Englisch gekennzeichnet, obwohl die Kennzeichnung auf Deutsch erfolgen muss.

Long COVID: Betroffene nehmen Nahrungsergänzungsmittel wegen fehlender Standardtherapie ein

Bei etwa der Hälfte aller Menschen, die an einer COVID-19 erkrankt sind, treten selbst 4 Wochen nach der Infektion noch Symptome auf. Diese Betroffenen leiden unter Long COVID. Die Beschwerden können mehr als 12 Monate anhalten. Risikofaktoren für Long COVID sind ein hohes Alter, ein schwerer COVID-19 Verlauf , Vorerkrankungen, Belastungen mit Schwermetallen und ein schwaches Immunsystem. Dabei sind Frauen häufiger betroffen als Männer.

Um Long COVID zu diagnostizieren geht man nach einem Ausschlussverfahren vor. So wird untersucht, ob für die Beschwerden auch andere Erkrankungen in Frage kommen. Zudem leiden Long COVID Patienten häufig unter drei Hauptsymptomen: Belastungsintoleranz, Fatigue und Konzentrationsstörungen.

Über mögliche Therapieformen ist bislang nicht viel bekannt und werden auch nicht von den Krankenkassen übernommen. Betroffene greifen daher auf natuheilkundliche Mittel zurück, um zumindest das Immunsystem zu stärken. Dabei erfreuen sich Nahrungsergänzungsmittel wie Vitamin D, L-Arginin mit Vitamin C, Adaptogene und Flavonide besonderer Beliebtheit bei Betroffenen.

Verbraucherzentrale NRW führte Untersuchung in Apotheken durch

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) erkundigte sich in Reformhäusern und Apotheken, welche Mittel für die Linderung von Long COVID Beschwerden empfehlenswert seien. Obgleich nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass Nahrungsergänzungsmittel bei Long COVID wirksam sind, wurde der Verbraucherzentrale NRW die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln empfohlen.

Nahrungsergänzungsmittel sind nicht dafür gedacht durch eine Long Therapy Krankheiten zu heilen. Vielmehr sollen sie von gesunden Menschen eingenommen werden. Darauf wurde, laut Verbraucherzentrale NRW, jedoch nicht hingewiesen. Ihnen wurden sogar explizit eine Empfehlung für Nahrungsergänzungsmittel zur Behandlung von Long COVID ausgesprochen. Zudem fragte keine Apotheke nach, ob bereits eine Konsultation mit einem Arzt stattgefunden habe oder Medikamente eingenommen werden, um Wechselwirkungen mit dem Nahrungsergänzungsmitteln zu vermeiden. Die Verbraucherzentrale NRW forderte daher eine Überarbeitung der Beratungsstandards.


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