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M&A-Berater begleiten Unternehmen bei Verkäufen, Fusionen, der Ausgliederung oder der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Der M&A-Berater spielt bei M&A Prozessen somit eine wichtige Rolle. Die genauen Tätigkeiten eines M&A-Beraters sind vielfältig. M&A-Berater sind oftmals Beratungsunternehmen, die auf der Seite des Verkäufers tätig sind. Sie helfen dem Verkäufer potenzielle Käufer zu finden und sie bieten ein strukturiertes Verfahren an.
Die M&A Beratung bietet einige Vorteile. Bei einem M&A-Beratervertrag muss allerdings auch aufgepasst werden. Besonders das Beraterhonorar birgt Probleme.
Als M&A-Berater verfügt man meist über eine Vielzahl an Kontakten. Das Netzwerk der M&A-Berater reicht von Unternehmen in der relevanten Branche zu Finanzinvestoren oder Family Offices. Mit dieser großen Bandbreite an Kontakten ist es ihnen möglich für das Zielunternehmen die potentiellen Käufer zu finden. Die Unternehmen verfügen selbst meist nicht über die nötigen Kontakte und haben zu Finanzinvestoren oder Family Offices weniger Verbindungen. Aufgrund des Netzwerkes des M&A-Beraters kann so schnell eine Liste von mehr als 50 potenziellen Interessenten erreicht werden. Filtert man daraus dann auch potenzielle Käufer heraus, verbleiben meist immer noch 15-30 Interessenten. Unter diesen Interessenten kann dann der Wettbewerb um das Unternehmen beginnen. Aufgrund dieser Wettbewerbssituation hat der Verkäufer eine gute Stellung, die ihm ermöglicht den Kaufpreis hoch anzusetzen und auch seine eigenen Haftungen zu reduzieren.
Um ein Unternehmen an die Käufergruppe zu bringen, muss dieses gut präsentiert werden. M&A-Berater müssen das Unternehmen analysieren und die Stärken hervorheben. Mit der Analyse ist es den M&A-Beratern außerdem möglich einen möglichen Kaufpreis zu ermitteln. Dazu müssen sie einen Überblick über vergleichbare Unternehmen haben, die verkauft worden. M&A-Berater Begleiten sämtliche Verfahren eines M&A Deals.
Während die M&A-Berater insbesondere das finanzielle und wirtschaftliche Know-How mitbringen, sind meist auch andere Fähigkeiten für einen erfolgreichen Deal erforderlich. So können in die Prozesse Marktforscher, Kommunikationsexperten usw. eingebunden werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die rechtliche Seite eines M&A Deals. Eine gemeinsame Arbeit von Beratern und Anwälten kann einen erfolgreichen Abschluss ermöglichen. Die Anwälte können auf die möglichen Risiken aufmerksam machen und die Prozesse juristisch begleiten.
M&A-Berater arbeiten meist auf der Basis eines Erfolgshonorars. Wird das Unternehmen erfolgreich verkauft, muss der Verkäufer dem M&A-Berater das Honorar zahlen. Die Höhe des Erfolgshonorar bestimmt sich nach der Höhe des Kaufpreises und stellt einen gewissen Prozentsatz von dem Kaufpreis dar. Weiterhin erhält der M&A-Berater einen monatlichen Grundbetrag als Honorar für die laufenden Kosten, die ihm während der Beratung entstehen.
Ein Problem, welches im Rahmen der Vergütung eines M&A-Beraters aufkommen kann, ist, dass Käufer oftmals darauf achten, dass keine Beraterhonorare von den Verkäufern ausgezahlt werden. M&A Berater arbeiten schließlich meist im Interesse des Verkäufers. Damit die gezahlten Honorare nicht im Kaufvertrag aufgelistet werden, werden die Honorare häufig intern gezahlt.
Darüber hinaus ist problematisch, dass ein Beraterhonorar unter Umständen eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen kann. Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine Vermögensminderung bei einer Körperschaft, die aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses veranlasst worden ist. Außerdem wirkt sie sich auf die Höhe des Einkommen aus und hat keinerlei Zusammenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung. Bei einem Share Deal ist eine M&A Beratung meist im Interesse des Verkäufers erfolgt. Dementsprechend muss aufgepasst werden, dass es nicht als eine verdeckte Gewinnausschüttung angesehen wird.
Bei dem Erfolgshonorar ist es grundsätzlich so, dass dieser nur fällig wird, wenn es letztlich zum Kaufvertrag kommt. Komplizierter wird es, wenn der Beratervertrag gekündigt wird und das Zielunternehmen erst nach der Kündigung verkauft wird. In einem vor dem LG Frankfurt entschiedenen Fall (Teilurteil vom 23.10.2023, Az. 3-02 O 56/22) ging es um ein Erfolgshonorar eines M&A-Berater. Der Beratervertrag wurde gekündigt und danach wurde das Unternehmen verkauft. Der Beratervertrag sah allerdings vor, dass das Honorar des Beraters auch nach der Kündigung durch den Verkäufer zu zahlen ist, wenn der Verkauf innerhalb von zwölf Monaten nach der Kündigung erfolgt.
Eine solche Vertragsklausel ist laut dem LG Frankfurt zulässig und wirksam. Es stand im Raum, dass die Klausel gegen den Grundgedanken eines Maklervertrages verstößt. Allerdings konnte der Beratervertrag nicht mit einem Maklervertrag verglichen werden. Laut dem Beratervertrag sollte nicht nur eine Vermittlung zum Kaufabschluss erfolgen, sondern auch die Strukturierung des Projekts, die Bewertung und Analyse des Zielunternehmens, die Durchführung von Verkaufsverhandlungen usw. Die Vergütung erfolgte somit nicht nur für den Verkauf sondern auch für die zusätzlichen Leistungen.
Auch wenn es sich bei dem Beratervertrag um einen maklerähnlichen Vertrag handelt, muss das Honorar auch nach Beendigung des Beratervertrages gezahlt werden. So musste ein Erfolgshonorar nach dem gekündigten Beratervertrag, in einem vor dem OLG Frankfurt entschiedenen Fall, gezahlt werden . Dort hatte das OLG Frankfurt den Vertrag als maklerähnlich angesehen und auch ohne entsprechende Klausel war ein Honorar nach der Kündigung des Beratervertrages fällig (vgl. Urteil vom 23.10.2020, Az. 2-05 O 276/19).
Die Auszahlung eines Honorars zu vermeiden ist nicht einfach. In einem weiteren Fall hatte ein Unternehmen versucht sich gegen ein Auszahlungspflicht zu wehren solches, indem sie vorgebracht haben, dass sie anwaltlich nicht beraten waren. Danach konnten sie die Rechtsfolgen eines solchen Vertrages nicht überblicken. Dies war nicht ausreichend, sodass die Zahlung des Honorars dennoch fällig war. Dementsprechend sollten Anwälte bereits ganz zu Anfang miteinbezogen werden, damit man als Unternehmen ausreichend informiert ist.
Die vertraglichen Gestaltungen eines M&A Beratervertrages sind äußerst komplex und bergen einige Risiken. Um plötzliche Überraschungen zu vermeiden, insbesondere im Falle einer Kündigung, wenn es um das Beraterhonorar geht, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert. Unsere Anwälte von SBS LEGAL verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht.
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► Mögliche Insolvenz und Haftungen - das muss beachtet werden