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Das Wettbewerbsrecht ist von erheblicher Bedeutung für die freie Marktwirtschaft und bildet das Fundament eines fairen Wettbewerbs und einem funktionierenden Markt. Doch leider kommt es immer wieder zu Schikanen und Behinderungen im Kampf um die Spitze. Um diesem Vernichtungswettbewerbentgegenzuwirken und gezielt unerlaubte Aktionen gegen Mitbewerber auszubremsen, findet sich innerhalb des Wettbewerbsrechts Schutzmechanismen zur Absicherung der Wettbewerbskonformität. Doch welche Formen der Wettbewerbssabotage gibt es und was kann man hiergegen tun?
Die Abmahnung ist ein beliebtes Mittel, um sich gegen Mitbewerber zu wehren, die gegen wettbewerbsrechtlicheVorschriften verstoßen.
Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Mitteilung an einen Wettbewerber, in der dieser dazu aufgefordert wird das gerügte Verhalten zu unterlassen.
Sie sind ein häufig genutztes Mittel, um Verstöße zu ahnden und den fairen Wettbewerb zu schützen.
Die Akteure im Vernichtungswettbewerb greifen im Wesentlichen auf folgende Methoden zurück, um ihr Ziel zu erreichen:
Eine beliebte Strategie des Vernichtungswettbewerbs ist der Preiskampf. Hierbei versuchen Unternehmen sich gegenseitig im Preis zu unterbieten. Dadurch sollen Kunden angezogen werden. Oft erreicht dieser Kampf die Schwelle der Rentabilität des Verkaufs des Produktes oder unterschreitet diese sogar. Hierdurch sollen Konkurrenten dieses Sektors ausgeschaltet werden oder Marktanteile für sich gewonnen werden.
Beobachten kann man diese Art des Wettbewerbsrechts zum Beispiel im Einzelhandel bei der sogenannten „Happy Hour“ oder „Flatrates“ beobachten.
Diese Art des Wettbewerbs birgt hohe Risiken, und kann zu Qualitäts- oder Serviceverlust führen.
Ein weiteres oft genutztes Mittel innerhalb des Vernichtungswettbewerbs ist das „Ausspannen“. Hier werden Kunden oder Mitarbeiter von Konkurrenten gezielt abgeworben. Ziel hierbei ist, die Bindung zwischen den Mitarbeitern und der Konkurrenz zu schwächen oder gar ganz zu vernichten.
Das kann zum Beispiel durch gezielte Werbung vor dem Konkurrenzgeschäft oder durch Werbung bei Kunden des konkurrierenden Konzerns geschehen. Diese Art des Wettbewerbs wirft nicht nur rechtliche, sondern auch ethische Fragen auf.
Bei der Betriebsbehinderung wir durch unzulässige Maßnahmen gezielt der Geschäftsbetrieb des Mitbewerbers negativ beeinflusst. Ziel ist es, diesem durch die Störungen Schaden zuzufügen.
Zur Betriebsbehinderung zählen Aktionen wie die unberechtigte Verwarnung, um dem Unternehmen Rechtsstreite und aufwändige rechtliche Auseinandersetzungen aufzuerlegen oder einen Boykott zu erwirken.
Diese Handlungen sind rechtswidrig und können negative Konsequenzen mit sich führen.
Um ein anderes Unternehmen zu schaden greifen einige Unternehmen auch zur Absatzbehinderung. Dabei werden verschiedene unzulässige Maßnahmen ergriffen, um den Marktzugang und/oder die Vertriebsmöglichkeiten des Konkurrenten zu behindern oder zu blockieren. Hierunter zählt das Ausmieten, also das Schließen von exklusiven Mietverträgen mit wichtigen Verkaufsstandorten, um den Zugang zu blockieren, oder auch das Überbieten um eine Monopolstellung bei den Händlern zu erlangen. Eine weitere Fallgruppe ist der Aufkauf von Konkurrenzware oder der Marktverstopfung.
Zuletzt ist auch die Vereitelung fremder Werbung eine gängige Praxis in der Wettbewerbsvernichtung.
Auch die Vereitelung fremder Werbung ist eine Taktik zu Behinderung von Wettbewerbern. Hierbei werden die Werbemaßnahmen der Konkurrenz verhindert oder gestört.
Um dieses schädigende Verhalten vorzubeugen hat das Wettbewerbsrecht zahlreiche Vorschriften zur Verhinderung des Vernichtungswettbewerbs.
Wichtigste Grundlage ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses steht als zentrales Gesetz im Mittelpunkt des Wettbewerbsrechts und sieht ein Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen vor, die den Wettbewerb beeinflussen
Beispiele:
Doch natürlich können diese nicht alle wettbewerbswidrigen Handlungen von Unternehmen verhindern. Oft werden solche Handlungen unwissend oder unbewusst durchgeführt, aber immer häufiger schreiten Unternehmen bewusst über die Grenzen des Wettbewerbsrechts, um sich so einen Vorteil zu verschaffen und den anderen Unternehmen zu schaden.
Einmal gehandelt, so ist der Schaden bereits da. Daher sieht das Wettbewerbsrecht auch Maßnahmen vor, die nach einem solchen Eingriff erfolgen.
Natürlich sieht das Gesetz nicht nur Verbote gegen das Handeln vor, sondern auch Schutzmechanismen für die Fälle, in denen eine solche Handlung bereits erfolgt ist.
Darunter zählen:
Die Unterlassung und Beseitigungsansprüche bieten Möglichkeiten für behinderte Mitwebwerber rechtliche Schritte einzuleiten. Ein Unterlassungsanspruch dient dabei dazu, das Unterlassen der beeinträchtige Handlung zu erzwingen. Der Beseitigungsanspruch ist hingegen auf die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens gerichtet.
Das Recht auf Schadensersatz ermöglicht einen, den erlittenen Schaden ersetzt zu bekommen. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass eine Wettbewerbsbehinderung eingetreten ist und dass dieser kausal für den erlittenen Schaden ist. Problematisch in diesem Themenfeld ist die Beweislast und die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
im Gegensatz zum einfachen Unterlassungsanspruch, der zur Durchsetzung seine Zeit dauern kann, ist die einstweilige Verfügung darauf gerichtet schnell und effizient gegen Wettbewerbsbehinderungen vorzugehen. Hierdurch können schnell vorläufige Maßnahmen zur Unterbindung der Behinderung getroffen werden. Allerdings sind die Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung auch strenger als die zu einer einfachen Unterlassungsanspruch.
Zum Schluss sind auch die Wettbewerbsverbände da, um den betroffenen Konzernen im Kampf gegen Wettbewerbsbehinderungen zur Seite zu stehen. Sie vertreten die Interessen der Branche und unterstützen betroffenen Unternehmen, in dem sie den fairen Wettbewerb stärken.
Ein fairer Wettbewerb ist von größter Wichtigkeit für einen funktionierenden Markt. Hierfür bildet das Wettbewerbsrecht das Fundament. Die Behinderung von Wettbewerbern oder gar die Vernichtungswettbewerb stellt eine Bedrohung für die Chancengleichheit und den Innovationswettbewerb dar.
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Unsere Spezialisten für das Wettbewerbsrecht stehen Ihnen bei allen Fragen und Herausforderungen zur Seite. Wir bieten kompetente Unterstützung und Lösungen, um Ihre Interessen zu schützen und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
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