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"Minenfeld Marke": Markenrecht bei lückenhaftem Markenschutz


Was Sie bei der Markenanmeldung beachten müssen und warum Sie eine langfristige Markenstrategie entwickeln sollten

Immer wieder kommt es bei Mandanten von unserer Kanzlei SBS LEGAL Rechtsanwälte vor, dass sie gute Produkte entwickeln und hierfür eine Marke schützen lassen. Häufig lassen sich Mandanten dann eine deutsche Marke beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder aber eine EU-Marke beim zuständigen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) registrieren. Nicht selten aber vergessen die Mandanten dann, dass sich bei positivem Geschäftsverlauf das Business weiterentwickelt und zum Beispiel neue Märkte erschlossen werden.

Marke nur in Deutschland oder der EU registriert?

Wenn etwa eine deutsche Marke registriert ist, diese Marke allerdings in der Türkei beispielsweise nicht registriert ist und der Mandant dann in der Türkei Geschäft machen möchte, so kann es im schlimmsten Fall passieren, dass dort eine gleichlautende Marke für gleichlautende Waren oder Dienstleistungen eingetragen ist. Dies führt dann dazu, dass der Mandant seine Marke nicht in diesem Staat, also z.B. der Türkei, nutzen kann.

Demgemäß sind Mandanten gut beraten, stets eine weitreichende Planung hinsichtlich der Markenstrategie zu entwickeln, um bereits im Vorfeld gegebenenfalls in Zukunft mögliche Länder zu berücksichtigen und den Markenschutz dort entsprechend anzupassen.

Ebenfalls vergessen viele Mandanten, wenn sie eine EU-Marke registrieren, häufig, dass Staaten wie beispielsweise die Schweiz, Norwegen oder aber die zuvor bereits genannte Türkei nicht zu der EU gehören und deswegen dort dann kein Markenschutz genossen wird. Wer allerdings in Deutschland Geschäft macht, wird zwangsläufig sehr schnell auch in der Schweiz Geschäft machen. Vor diesem Hintergrund sollten auch dort die Mandanten den markenrechtlichen Schutz anpassen.

Sperrzeichen-Registrierung: Die bösgläubige Verhinderung von Markteintritten

Diese Fälle sind auch von praktischer Relevanz, denn Wettbewerber sind häufig darauf aus, Markeintritte zu verhindern. Immer wieder kommt es vor, dass Wettbewerber sogenannte Sperrzeichen registrieren, um den Markteintritt eines Konkurrenten zumindest in einem anderen Staat zu verhindern. Wenn ein solches Sperrzeichen erst einmal registriert ist, so fällt es um einiges schwerer, diesen neuen Markteintritt zu begehen, zumindest unter dem speziellen Kennzeichen.

Das Löschen von Sperrzeichen und der Weg über das Urheberrecht

approved stempelAuch in solchen Fällen ist man jedoch nicht komplett schutzlos. Man hat beispielsweise die Möglichkeit über ein Klageverfahren wegen bösgläubiger Markenanmeldung die Sperrmarke zu löschen. Dies ist allerdings in der Regel ein langwieriger und kostenintensiver Prozess, ebenfalls ist auch der Ausgang unsicher, da man nachweisen muss, dass der Wettbewerber die Sperrmarke klar mit dem Willen registriert hat, den anderen beim Markeneintritt zu behindern oder zu stören.

Neben der bösgläubigen Markenanmeldung hat man auch bei Bildkennzeichen nicht selten die Möglichkeit, über das Urheberrecht zum Erfolg zu gelangen. So lag etwa der Fall bei einer unserer Mandantinnen, deren Bildmarke als Sperrzeichen in der Türkei eingetragen wurde. Dort hätte ein Nachweis der bösgläubigen Markenanmeldung sicherlich einige Jahre in Anspruch genommen, dazu noch mit ungewissem Ausgang. Da allerdings der dortige bösgläubige Markeninhaber auch zugleich das kreative Layout (was urheberrechtsfähig ist bzw. ein Urheberrechtswerk darstellt) eins zu eins mit eingetragen hat, konnte hier über das Urheberrecht und eine Strafanzeige die Löschung der Marke (Sperrzeichen) letztendlich zügig erreicht werden.

Zusammenfassend ist allerdings immer wichtig zu beachten, dass nur eine langfristige Markenstrategie und möglicherweise eine etwas weitreichendere Markenanmeldung zu einem umfassenden Schutz der Marke und zu besserer Nutzung führt. In diesem Zusammenhang ist es auch relevant für Markeninhaber zu wissen, dass nach der Anmeldung einer Marke in einem Gebiet der Markenanmelder fünf Jahre Zeit hat die Marke zu benutzen.

SBS LEGAL - Rechtsanwälte für Urheberrecht und Markenrecht

Das Team von SBS LEGAL entwickelt mit Ihnen Markenstrategien und unterstützt Sie zielorientiert bei der Rechtewahrung.

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte verfolgen zudem Urheberrechtsverletzungen aller Art und machen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend. Beginnend mit der außergerichtlichen Abmahnung bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung im Wege der einstweiligen Verfügung und/oder einer Klage.

Wir begleiten und beraten unsere Mandanten bereits vor der Herstellung ihrer Werke. Wir prüfen diesbezüglich die zu erfüllenden Anforderungen an einer persönlichen geistigen Schöpfung und das Vorliegen entgegenstehender Rechte Dritter (Miturheber etc.).

Wir stehen auch Ihnen gern als Partner in allen Belangen des Markenrechts und des Urheberrechts zur Seite. Sehen Sie sich entsprechenden rechtlichen Fragestellungen ausgesetzt, freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.

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