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Gefälschte Zahlungsaufforderungen des DPMA durch Betrüger


Eine neue Marke anzumelden kann ohnehin schon sehr stressig und problematisch sein, wenn man nicht die nötige Expertise aufweist. Noch dramatischer wird es allerdings dann, wenn Betrüger gefälschte Zahlungsaufforderungen des deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) benutzen, um Anmelder von neuen Marken zu einer Zahlung zu bewegen. Sowohl das DPMA, als auch unsere Anwälte für Markenrecht warnen deshalb vor überschnellen Zahlungen.

Gefälschte Zahlungsaufforderungen des DPMA

DPMA Markenrecht ZahlungsaufforderungLaien können unter Umständen eine echte Zahlungsaufforderung nicht von einer gefälschten Aufforderung unterscheiden. Die Betrüger machen es den Leuten aber auch noch schwerer, da sie unerlaubterweise das Logo des DPMA, den deutschen Bundesadler und eine gefälschte Unterschrift von hochrangigen Mitarbeitern der Bundesbehörde benutzen. Man könnte dann denken, es handele sich um ein beglaubigtes offizielles Dokument. Dem ist aber nicht so. So erkennt man die Fälschung:

  • Kleingedrucktes Lesen
  • Namen auf dem Dokument überprüfen
  • Zahlung auf ausländische Konten: Polen, Bulgarien, Zypern etc.

Wenn Sie sich immer noch nicht ganz sicher sind, rufen Sie beim DPMA an und fragen sie gegebenenfalls nach. Die Telefonnummer lautet 089 2195-1000 und die E-Mail lautet info@dpma.de. Am sichersten ist es aber dennoch, unsere Anwälte zu kontaktieren und sich in einem kostenlosen Erstgespräch über die nächsten Schritte beraten zu lassen.


Anmeldung der Marke: Besonderheiten

Unsere Leistungen als Kanzlei für Markenanmeldung und Markenrecht

  • Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim
  • Markenerweiterung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO);
  • Prüfung der Eintragungsfähigkeit eines Kennzeichens, Namens oder Logos (Schutzfähigkeitsprüfung) als Wortmarke, Bildmarke andere Markenform;
  • Recherche und Prüfung der Verwechslungsgefahr im Markenrecht mit anderen prioritätsälteren Marken;
  • Erstellung des Warenverzeichnisses und/oder Dienstleistungsverzeichnisses für die Markeneintragung (Klasseneinteilung);
  • Durchführung des Markenanmeldverfahrens und Kommunikation mit den Markenämtern;
  • Anwaltliche Begleitung im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren;
  • Abwehr und Durchsetzung von Markenwidersprüchen oder Löschungsklagen im Markenrecht;
  • Markenüberwachung nach erfolgreicher Markeneintragung.


Das DPMA versendet keine Zahlungsaufforderungen

Das deutsche Patent- und Markenamt weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen versenden, sondern lediglich nach der Markenanmeldung eine Empfangsbestätigung versenden. Dies gilt für Anmelde-, Jahres- und Verlängerungsgebühren. Jeder Anmelder muss die Zahlung der Amtsgebühren selbstständig vornehmen. Hierfür ist das deutsche Konto der Bundeskasse zu benutzen. Die IBAN lautet DE84 7000 0000 0070 0010 54. Es wird dazu geraten, eine Anzeige zu erstatten. Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung bekommen haben, zahlen sie nicht! Sie können uns gerne die Nachricht weiterleiten, sodass wir die Echtheit überprüfen und den Betrug genauer unter die Lupe nehmen können.


SBS Legal – Anwalt für Markenrecht

Sie möchten eine Marke anmelden, eine Markenanmeldung vorab prüfen, einen Markenlizenzvertrag erstellen, eine Markenrechtsverletzung abmahnen, eine einstweilige Verfügung im Markenrecht erwirken oder eine markenrechtliche Schadensersatzklage erheben. Dann Sie bei SBS LEGAL genau richtig. Für Anfragen für eine Rechtsberatung im Markenrechtstehen wir Ihnen mit unserem erfahrenen Fachanwälten und Anwälten für Markenrecht sehr gerne zur Verfügung. Unser Team berät Sie fachlich versiert und kaufmännisch zielorientiert in allen Belangen des Markenrechts. Wir freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.

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