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Eine neue Marke anzumelden kann ohnehin schon sehr stressig und problematisch sein, wenn man nicht die nötige Expertise aufweist. Noch dramatischer wird es allerdings dann, wenn Betrüger gefälschte Zahlungsaufforderungen des deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) benutzen, um Anmelder von neuen Marken zu einer Zahlung zu bewegen. Sowohl das DPMA, als auch unsere Anwälte für Markenrecht warnen deshalb vor überschnellen Zahlungen.
Laien können unter Umständen eine echte Zahlungsaufforderung nicht von einer gefälschten Aufforderung unterscheiden. Die Betrüger machen es den Leuten aber auch noch schwerer, da sie unerlaubterweise das Logo des DPMA, den deutschen Bundesadler und eine gefälschte Unterschrift von hochrangigen Mitarbeitern der Bundesbehörde benutzen. Man könnte dann denken, es handele sich um ein beglaubigtes offizielles Dokument. Dem ist aber nicht so. So erkennt man die Fälschung:
Wenn Sie sich immer noch nicht ganz sicher sind, rufen Sie beim DPMA an und fragen sie gegebenenfalls nach. Die Telefonnummer lautet 089 2195-1000 und die E-Mail lautet info@dpma.de. Am sichersten ist es aber dennoch, unsere Anwälte zu kontaktieren und sich in einem kostenlosen Erstgespräch über die nächsten Schritte beraten zu lassen.
Unsere Leistungen als Kanzlei für Markenanmeldung und Markenrecht
Das deutsche Patent- und Markenamt weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen versenden, sondern lediglich nach der Markenanmeldung eine Empfangsbestätigung versenden. Dies gilt für Anmelde-, Jahres- und Verlängerungsgebühren. Jeder Anmelder muss die Zahlung der Amtsgebühren selbstständig vornehmen. Hierfür ist das deutsche Konto der Bundeskasse zu benutzen. Die IBAN lautet DE84 7000 0000 0070 0010 54. Es wird dazu geraten, eine Anzeige zu erstatten. Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung bekommen haben, zahlen sie nicht! Sie können uns gerne die Nachricht weiterleiten, sodass wir die Echtheit überprüfen und den Betrug genauer unter die Lupe nehmen können.
Sie möchten eine Marke anmelden, eine Markenanmeldung vorab prüfen, einen Markenlizenzvertrag erstellen, eine Markenrechtsverletzung abmahnen, eine einstweilige Verfügung im Markenrecht erwirken oder eine markenrechtliche Schadensersatzklage erheben. Dann Sie bei SBS LEGAL genau richtig. Für Anfragen für eine Rechtsberatung im Markenrechtstehen wir Ihnen mit unserem erfahrenen Fachanwälten und Anwälten für Markenrecht sehr gerne zur Verfügung. Unser Team berät Sie fachlich versiert und kaufmännisch zielorientiert in allen Belangen des Markenrechts. Wir freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.