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Markenrechtsschutz für Lindt Goldhasen


Der Goldton des Lindt Schokoladenhasen ist markenrechtlich geschützt!

In einem aktuellen BGH Urteil vom 29.07.2021 dreht sich alles um die goldene Folie des Lindt Osterhasen. Der Lindt-Hase wird seit 1994 in dem aktuellen Goldton angeboten und ist mit Abstand der meistverkaufte Schokoladenhase deutschlandweit. Laut einer von der Unternehmensgruppe Lindt & Sprüngli vorgelegten Umfrage ordnen 70 % der befragten Personen den goldenen Farbton im Zusammenhang mit Schokoladenhasen der Unternehmensgruppe zu.

Klage wegen Markenrechtsverletzung

Die Beklagte vertrieb in der Ostersaison 2018 ebenfalls einen sitzenden Schokoladenhasen in der gleichen goldfarbenen Folie. Daraufhin klagte eine Gesellschaft aus der Unternehmensgruppe Lindt & Sprüngli gegen die Herstellerin. Die Beklagte habe die Marke „Lindt“ durch den Vertrieb ihres „Goldhasen“ verletzt. Die Klägerin klagte daher auf Unterlassung des Vertriebs des Schokoladenhasen.

Dies ist nicht der erste markenrechtliche Streit den die Unternehmensgruppe Lindt & Sprüngli führt. So kam es in der Vergangenheit schon zu einem Rechtstreit mit der fränkischen Confiserie Riegelein. Der BGH gab damals der Confiserie Recht und der Riegelein Schokoladenhase durfte weiter vertrieben werden. Der sitzende Lindt Goldhase mit rotem Band und Glöckchen besitze insgesamt keinen Markenrechtsschutz so das Urteil. In dem aktuellen Streit geht es im Gegensatz dazu allein um die einzigartige Goldfarbe des Hasen als Farbmarke. Für die Gerichte war zu entscheiden, ob der Goldton Verkehrsgeltung erlangt hat.

Abstrakte Farbmarken

Gegenstand der abstrakten Einzelfarbmarke ist die einzelne Farbe als solche. Farbmarken sind von konkreten Darstellungen losgelöste Farben und Farbzusammenstellungen. Sie sind zu unterscheiden von anderen lediglich farbigen Marken, die der jeweiligen Markenform unterfallen. Derzeit sind beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München etwa 100 abstrakte Farbmarken und Farbkombinationsmarken registriert.

Der Goldton des Lindt Hasen (Pantone Premium Metallics coated 10126 C) ist ebenfalls dort eingetragen. Zu den bekanntesten Farbmarken gehören unter anderem das Milka-lila, das ADAC-gelb oder das Telekom-magenta.


Das Oberlandesgericht München hatte die Klage zunächst abgewiesen, da der Farbton der Folie für die Produkte keine Verkehrsgeltung hätte. Das Gold sei keine klassische markenrechtlich geschützte Farbe, wie z.B. das Nivea- Blau, das Sparkassen- Rot oder das Milka-Lila. Der Wiedererkennungseffekt bei dem Lindt Hasen beruhe nicht nur auf der Farbe, sondern aus einer Kombination von Form und Farbe.

Erfolg für den „Lindt Goldhasen“lindt-goldhase

Der Bundesgerichtshof stimmte der Auffassung des OLG nicht zu und verwies die Entscheidung an das Berufungsgericht zurück.

Die Klägerin habe bewiesen, dass der Goldton im Sinne von § 4 Nr. 2 MarkenG Verkehrsgeltung erlangt hat. Erforderlich für eine solche Verkehrsgeltung ist die Zuordnung zwischen Marke und Farbton von mind. 50 % der Umfrageteilnehmer. Die von der Klägerin vorgetragenen 70 % übersteigen diese Schwelle deutlich. Es könne daher bei den Verkehrsteilnehmern eine Verwechslungsgefahr der beiden Schokoladenhasen bestehen.  Es spiele dabei keine Rolle, dass Lindt den Farbton nicht für sämtliche Produkte verwendet. Auch, dass der Goldhase weitere Merkmale wie Form, Glöckchen und rotes Halsband aufweist, beeinträchtigt nicht die Verkehrsgeltung der Goldfarbe.


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