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Mehr Vorteile in der Tagespflege bieten


Tagespflegeunternehmen können ihren Mitarbeitern vorteilhafte Leistungen bieten

Der Fachkräftemangel im Pflegesektor ist akut und wird in den kommenden Jahren höchstwahrscheinlich noch weiter steigen. Nahezu 1,7 Millionen Pflegekräfte werden laut Statista in 2024 benötigt, während lediglich rund 1,42 Millionen am Arbeitsmarkt verfügbar sind. Unternehmen in der Tagespflege müssen möglichst viel Personal für sich gewinnen. Das Personal sollte auch langfristig überzeugt werden, damit es dem Unternehmen erhalten bleibt. Womit Sie als Arbeitgeber punkten können und welche Vorteile Sie Ihren Mitarbeitern bieten können, erfahren Sie hier.

Fahrräder vom Arbeitgeber überlassen

Zusätzlich zum Arbeitslohn kann den Mitarbeitern ein Fahrrad überlassen werden. Das Fahrrad kann sowohl für die Fahrten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz, als auch für private Zwecke verwendet werden. Begünstigt werden ebenfalls E-Bikes, sowie Zubehörteile, also Gepäckträger oder Schlösser. Diese Vorteile bleibt außerdem lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Die Mitarbeiter können die Fahrten zur Arbeit außerdem in Höhe der Entfernungspauschale in ihrer Erklärung zur Einkommensteuer als Werbungskosten abziehen. 

Weiterhin kann der Arbeitgeber für E-Bikes auch eine betriebliche Ladestation einrichten. Dies stellt auch einen Vorteil dar, der einen gewissen Geldwert hat. Dieser geldwerte Vorteil ist allerdings nicht mit dem Arbeitslohn gleichzusetzen, sodass auch dieser Vorteil nicht besteuert wird.

Eine weitere Möglichkeit, statt den Mitarbeitern ein Fahrrad direkt zu überlassen, ist das Fahrrad über eine Gehaltsumwandlung zu überlassen. Die Fahrräder können dann von dem Arbeitgeber geleast werden und in Höhe der Leasingrate kann das Gehalt gekürzt werden. Die Arbeitnehmer verzichten damit in dieser Höhe auf ihren Lohn. Allerdings stellt dies dann in dem Fall einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil dar.

Tickets für öffentlichen Nahverkehr

Neben Fahrrädern können die Unternehmen ihren Mitarbeitern auch Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr steuer- und sozialversicherungsfrei überlassen. Dabei ist es egal, ob es sich um Einzel-, Monats- oder Jahreskarten handelt. Eine Nutzung für berufliche Zwecke ist nicht erforderlich. Eine private Nutzung reicht aus. Den Mitarbeitern kann das gesamte Ticket bezahlt werden oder nur ein Zuschuss ermöglicht werden.

Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit, einen Zuschuss für das Deutschlandticket zu gewähren. Der Vorteil beim Deutschlandticket ist, dass es bis zum 31. Dezember 2024 möglich ist, einen Preisabschlag von fünf Prozent zu erlangen, wenn man als Arbeitgeber einen Vertrag mit dem regionalen Verkehrsverband abschließt. Der Arbeitgeber muss das Ticket mit mindestens 25 Prozent bezuschussen, damit der Preisabschlag gewährt wird.


Gesundheitsförderung für bis zu 600 €

Die Gesundheit der Pflegekräfte kann ebenfalls gefördert werden. Für die Mitarbeiter können Beiträge überlassen werden für gesundheitliche Maßnahmen von bis zu 600 €. Dieser Beitrag ist ebenfalls steuer- und beitragsfrei. Was die Voraussetzungen sind, muss möglicherweise noch mit der Krankenkasse abgesprochen werden.

Unterstützung der Gesundheit der Mitarbeiter durch Fitness

Die Gesundheit der Arbeitnehmer kann weiterhin damit unterstützt werden, dass Fitnesskurse finanziert werden. Zuschüsse für Fitnessstudios gelten normalerweise als steuerpflichtiger Lohn, es besteht aber noch die Möglichkeit von Firmenfitness-Mitgliedschaften. Als Arbeitgeber muss man Vertragspartner des Fitnessstudios sein. Über einer Firmenfitness-Mitgliedschaft kann den Mitarbeitern dann das Training im Fitnessstudtio ermöglicht werden. Die Vorteile sind steuer- und soziallversicherungsfrei, jedenfalls dann, wenn der Vorteil den Betrag von insgesamt 50 € im Monat nicht übersteigt.

Erholungsbeihilfe als weiterer Vorteil zum Urlaubsgeld

Neben dem Urlaubsgeld, welches ganz normal lohnsteuer- und beitragspflichtig ist, kann eine sogenannte Erholungsbeihilfe gewährt werden. Diese wird pauschalversteuert, also mit 25 Prozent Lohnsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag. Eine Pauschalsteuer ist möglich bei einem Betrag von 156 € je Arbeitnehmer. Hinzukommen 104 € für den Ehegatten und 52 € je Kind. Sozialversicherungsbeiträge fallen hingegen nicht an.

Es gibt also eine Reihe von Vorteile, die man als Unternehmen gegenüber seinen Mitarbeitern anbieten kann. Werden viele Vorteile angeboten, hebt man sich von anderen Arbeitgebern ab. Somit können noch mehr Tagespflegekräfte für sich gewonnen werden.


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