Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
T (+49) 040 / 7344 086-0
Rechtsanwalt für den Gewerblichen Rechtsschutz, Lebensmittel- und Kosmetikrecht
T (+49) 040 / 7344 086-0
Rechtsanwalt & Spezialist für Kryptorecht & KI-Recht, Zertifizierter Geldwäschebeauftragter (TÜV)
T (+49) 040 / 7344 086-0
| Markenrecht, Sonstige Rechtsgebiete
Blog News
Fachmessen haben im deutschen gewerblichen Rechtsschutz eine besondere Stellung, weil die Präsentation einer Ware vor Fachpublikum rechtlich als Angebot im geschäftlichen Verkehr gilt. Damit wird nicht nur eine konkrete Verletzungshandlung verwirklicht, sondern auch eine bundesweite Erstbegehungsgefahr ausgelöst. Dies gilt selbst dann, wenn der Aussteller aus dem Ausland stammt. Genau hier setzt das Messe-Enforcement an: Rechteinhaber können innerhalb weniger Stunden gerichtlichen Eilrechtsschutz beantragen und erhalten häufig noch während der laufenden Messe eine einstweilige Verfügung.
Damit haben Fachmessen im deutschen IP-Recht eine besondere prozessuale Bedeutung. Die Durchsetzung von Schutzrechten auf Messen basiert auf etablierten Grundsätzen des Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht. Marken- und Designverletzungen lassen sich über § 14 MarkenG bzw. § 38 DesignG unmittelbar angreifen. Bei Produktnachahmungen greift oft § 4 Nr. 3 UWG. Diese Vorschriften ermöglichen es, rechtsverletzende Angebote auf einer Messe sofort als unzulässige Nutzung eines geschützten Kennzeichens, Designs oder als unlautere Nachahmung einzuordnen. Da die Präsentation typischerweise ein "Anbieten" im Sinne der genannten Normen darstellt, liegt eine klare Verletzungshandlung vor. Dies schafft eine belastbare rechtliche Grundlage, um Unterlassungsansprüche unmittelbar geltend zu machen und im einstweiligen Rechtsschutzes effektiv durchzusetzen.
Die Abmahnung ist der erste Schritt des Messe-Enforcements und soll dem Aussteller ermöglichen, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Sie wird auf Messen fast immer persönlich am Stand übergeben, da elektronische Zustellungen häufig ignoriert werden. Inhaltlich entspricht sie einer klassischen IP-Abmahnung mit Unterlassungs-, Auskunfts- und Kostenerstattungsansprüchen. Aufgrund vieler internationaler Aussteller wird sie oft zusätzlich auf Englisch ausgestellt. Die gesetzte Frist fällt meist sehr kurzfristig aus, häufig nur bis zum Ende des Messetages, um auf die hohe Eilbedürftigkeit reagieren zu können.
Musikurheberrecht - So wird Musik geschützt
Reagiert der Aussteller nicht fristgerecht auf die Abmahnung, folgt der Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Da das fortgesetzte Ausstellen eines verletzenden Produkts während der Messe eine laufende Rechtsverletzung darstellt, erkennen Gericht die Dringlichkeit in solchen Fällen regelmäßig an und entscheiden oft innerhalb weniger Stunden. Bei ausländischen Ausstellern kann zusätzlich ein dinglicher Arrest beantragt werden, um spätere Kostenerstattungsansprüche zu sichern. Die Kombination aus Unterlassungsverfügung und Arrest bietet damit einen besonders wirkungsvollen und schnellen Rechtsschutz während der Messe.
Eine einstweilige Verfügung wird im Messe-Enforcement direkt durch den Gerichtsvollzieher am Stand des Ausstellers zugestellt und damit gleichzeitig vollzogen. Diese unmittelbare Zustellung schafft klare Verhältnisse und verhindert, dass der Verletzer die Ausstellung fortsetzt. Ist zusätzlich ein Arrest angeordnet, muss der Aussteller sofort eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Andernfalls kann der Gerichtsvollzieher Messestandgüter pfänden oder sogar räumen lassen. Solche Maßnahmen entfalten starke Wirkung, weßhalb ein kontrolliertes Auftreten aller Beteiligten wichtig ist.
Nach der Messe müssen Zustellungen und Vollstreckungen dem Gericht dokumentiert werden. Zudem erhält der Mandant einen Abschlussbericht. Rund zwei Wochen später wird die Gegenseite per Abschlussschreiben zur Anerkennung der Verfügung und zur Zahlung der Kosten aufgefordert. Reagiert sie nicht, kann ein Kostenfestsetzungsantrag gestellt werden. Zu beachten sind die teils kurzen Verjährungsfristen, insbesondere im UWG: Bleibt die Abschlusserklärung aus, sollte spätestens zur nächsten Messeteilnahme des Gegners eine Hauptsacheklage erhoben werden, um die Unterlassungsansprüche zu sichern.
Messen sind ein häufiger Schauplatz für Marken-, Design- und Wettbewerbsverletzungen. Werden Ihre Produkte kopiert oder Ihre Schutzrechte am Messestand missachtet, ist schnelles und rechtssicheres Handeln entscheidend.
Unsere Anwältinnen und Anwälte im gewerblichen Rechtsschutz unterstützen Sie effektiv und diskret bei allen Schritten des Messe-Enforcements.