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| Kryptorecht, Sonstige Rechtsgebiete

MiCAR: Erlaubnispflichtige Krypto Dienstleistungen


Seit Ende September 2022 existiert die finale Textversion der künftigen Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) der Europäischen Union. Die EU hatte diesbezüglich schon Änderungen der MiCA vorgesehen.

MiCA und MiCAR: Regulierungsrahmen der EU

Krypto-Werte MiCAR EUDie Markets in Crypto-Assets (MiCA) bilden den Gesetzesrahmen für Distributed-Ledger-Technologie (DLT) sowie für virtuelle Vermögenswerte in der EU und haben vorrangig das Ziel, Anleger und Nutzer von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum zu schützen.

Die neue Verordnung schafft in der EU das erste Mal einen einheitlichen Regulierungsrahmen für Geschäftsmodelle, die auf Kryptowerten basieren. Die Regeln ermöglichen Krypto-Dienstleistern, ihre Geschäfte auf der Grundlage von europaweit gleichen Vorschriften zu betreiben. Eine Umsetzung der MiCAR durch die Mitgliedstaaten ist nicht erforderlich. 18 Monate nach dem Inkrafttreten der Regeln gelten sie unmittelbar für die Marktteilnehmer, ohne dass es einer weiteren Mitwirkung nationaler Gesetzgeber bedarf. Ein Hauptpunkt der MiCAR ist die Regulierung von Krypto-Dienstleistungen, die man eigentlich nicht ohne Erlaubnis betreiben darf. Die Frage ist, was in Zukunft als erlaubnispflichtig bzw. auch erlaubnispflichtige Krypto-Dienstleistung gilt.

MiCAR: Endgültiger Katalog von Krypto-Dienstleistungen

Welche Krypto-Dienstleistungen zukünftig erlaubnispflichtig sind, regelt die bald in Kraft tretende MiCAR. Folgende Tätigkeiten sind in der gesamten EU bald erlaubnispflichtig:

  • Die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Dritte
  • Der Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte
  • Der Tausch von Kryptowerten gegen gesetzliche Zahlungsmittel sowie gegen andere Kryptowerte
  • Die Ausführung von Kundenaufträgen
  • Die Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Dritte
  • Die Beratung zu Kryptowerten

Legal-Definitionen in der MiCAR

Die MiCAR definiert die obigen Begriffe selbst. Folgende Definitionen sind Bestandteil der Regulierung:

  • Verwahrung und Verwaltung = Die sichere Aufbewahrung der privaten Schlüssel oder sonst erforderlichen Mittel für Dritte, die für den Zugang zu Kryptowerten erforderlich sind.
  • Beratung zu Kryptowerten = Das Angebot oder die Abgabe personalisierter Empfehlungen in Bezug auf die Nutzung von Krypto-Dienstleistungen

Wenn man in Zukunft ein Tauschgeschäft mit Kryptowerten gegen Fiat-Geld oder Kryptowerte gegen Kryptowerte vornimmt, muss vorher eine Erlaubnis eingeholt werden. Anders ist das aber, wenn man Kryptowerte gegen andere Gegenstände, als Fiatgeld oder Kryptowerte tauscht. Dafür ist nichts geregelt und bedarf somit (noch) keiner Erlaubnis. Diese Regulationen ähneln stark er Wertpapierdienstleistungs-Regulierung unter MiFID II (zweite Markets in Financial Instruments Directive).


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Krypto-Dienstleistungen: Voraussetzungen

Für die Einordnung einer Tätigkeit als Krypto-Dienstleistung muss die Tätigkeit sich auf Kryptowerte im Sinne der Definition der MiCAR beziehen. Diese ist – wie wir gesehen haben – sehr weit formuliert und erfasst fast alle digitale Wert-Darstellungen, die auf einer Distributed-Ledger-Technologie basieren und elektronisch übertragen und gespeichert werden können. Digitale Werte, die gleichzeitig als Finanzinstrumente im Sinne der MiFID II, als E-Geld nach der zweiten E-Geldrichtlinie oder als Einlagen qualifiziert werden, fallen nicht hierunter.




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