SBS Firmengruppe Logos

| Compliance

Mitarbeiter müssen über KI-Kompetenz verfügen


Im August 2024 ist die „EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz“, kurz als EU-KI-VO bezeichnet, in Kraft getreten. Schon seit dem 2. Februar 2025 hat insbesondere Art. 4 der Verordnung unmittelbare Wirkung. Danach müssen Unternehmen gewährleisten, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende Kompetenzen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz verfügen. Der Grund dafür ist schnell gefunden.

Seit einigen Monaten steht die Einführung und Integration von KI in Unternehmensprozesse im Zentrum einer beispiellosen Entwicklung, die seit dem Durchbruch von Anwendungen wie ChatGPT eine starke Dynamik entfaltet hat. Vor allem große Technologieunternehmen aus den USA und China treiben die Entwicklung mit einem hohen Tempo voran und übertrumpfen sich regelmäßig mit Neuerungen bei KI-Modellen – sei es durch den Ausbau funktionaler Möglichkeiten, die Erhöhung der Genauigkeit oder eine deutlich gesteigerte Effizienz.

Das Potenzial von KI lässt sich allerdings auch nur dann nutzen, wenn diese auch beherrscht wird. Gleiches gilt in Hinblick auf die Reduktion von Risiken. Ein unsachgemäßer Umgang kann schnell zu wirtschaftlichen Nachteilen führen und die Integrität von Geschäftsprozessen gefährden. Doch wie sehen solche KI-Kompetenzschulungen aus und wie weit reicht die Pflicht?

Art. 4 EU-KI-VO: Die Schulungspflicht erklärt

Der Wortlaut der KI-Verordnung legt fest, dass alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dafür Sorge tragen müssen, dass ihr Personal sowie weitere in ihrem Auftrag tätige Personen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Dabei sind technische Vorkenntnisse, Erfahrung, Ausbildung, Schulung, der jeweilige Einsatzkontext und die betroffenen Nutzergruppen einzubeziehen.

Nach der Definition der Verordnung zählen zu den Anbietern solche Unternehmen oder Personen, die KI-Systeme oder KI-Modelle selbst entwickeln oder entwickeln lassen und unter eigener Marke anbieten, beispielsweise durch einen eigens verfügbaren KI-Chatbot.

Betreiber wiederum sind Akteure, die KI-Systeme eigenverantwortlich beruflich einsetzen, etwa für Marketingzwecke mithilfe von Anwendungen wie ChatGPT. In der Praxis fällt ein Großteil der Unternehmen in die Kategorie der Betreiber. Zudem verpflichtet der Gesetzestext, nicht nur das eigene Personal, sondern auch beauftragte Drittanbieter im Blick zu behalten.


KI-Kompetenz fördern: Wo Pflicht zum strategischen Erfolgsfaktor wird

Unternehmen stehen vor der Aufgabe, Schulungen zum Thema KI passgenau am eigenen Bedarf auszurichten. Das Angebot am Markt ist groß, die Qualitäten und Kosten schwanken stark. Entscheidend bleibt, was die Mitarbeitenden tatsächlich wissen und anwenden können – verlangt wird laut EU-KI-VO ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“, ohne klare Vorgaben zu Umfang oder Form der Schulungsmaßnahmen.

Vielfältige Informationsquellen, etwa Fachzeitschriften, stellen dabei praxisnahe Inhalte bereit.

Themen wie

  • effektiver Umgang mit Prompts,
  • Datenschutz und rechtliche Rahmenbedingungen sowie
  • konkrete Anwendungsbeispiele im Rechnungswesen

verdeutlichen den hohen Stellenwert praxisnaher KI-Schulungen. Letztlich profitieren nicht nur Unternehmen selbst, etwa beim Schutz vor KI-gestütztem Identitätsbetrug, sondern auch die Mitarbeitenden, für die KI-Wissen ein bedeutendes Karriereplus darstellt.

Die Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz ergibt sich direkt aus der KI-Verordnung. Unternehmen müssen angemessene Maßnahmen ergreifen sowie individuelle Fähigkeiten und den Einsatzkontext berücksichtigen – und das unabhängig davon, welchem Risikograd das jeweilige KI-System zugeordnet ist. Damit geht die Verantwortung einher, Schulungskonzepte flexibel und bedarfsgerecht zu gestalten, denn Standardlösungen fehlen bislang. Die praktische Ausgestaltung bleibt Sache des Unternehmens.


Was hat es mit dem AI-Officer auf sich und benötigt man ihn?

Eine einheitliche Best Practice zur Sicherstellung von KI-Kompetenz existiert bislang nicht. Um Unternehmen Orientierung zu geben, hat das Europäische Amt für KI ein „Living Repository of AI Literacy Practices“ geschaffen, in dem Praxisbeispiele aus der Wirtschaft gesammelt werden. Daraus ergibt sich: Unternehmen sollten zunächst klare Leitlinien im Umgang mit KI definieren und ergänzende Governance-Strukturen in Betracht ziehen, um die Kompetenzentwicklung gezielt zu steuern. In der Überlegung sollte auch stehen, eventuell einen KI-Beauftragten, auch als AI-Officer bezeichnet, einzusetzen.

Der AI Act schreibt keine Pflicht zur Benennung einer eigenen Person vor. Trotzdem gilt: Je mehr KI in einem Unternehmen entwickelt, eingesetzt oder angeboten wird, desto sinnvoller wird eine zentrale Instanz zur Koordination. Der AI Officer sorgt für den Aufbau und die Überwachung von KI-Kompetenzen sowie für die Umsetzung regulatorischer Anforderungen im Unternehmen.

Die Aufgaben und Kenntnisse eines solchen Spezialisten umfassen unter anderem:

  • Fundierte technische Expertise zu den genutzten KI-Systemen
  • Verständnis für die Anwendung über die gesamte Wertschöpfungskette
  • Umfassende rechtliche Kenntnisse zur Einhaltung des AI Acts

Letztlich verlangt der EU AI Act ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz. Sowohl technischer Natur als auch in rechtlicher und strategischer Hinsicht. Die zentrale Rolle eines KI-Beauftragten im Unternehmen liegt darin, alle Stakeholder zu vernetzen und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Letztlich wird der AI Officer in Zukunft zum unverzichtbaren Bindeglied für eine rechtssichere, wirksame und zukunftsfeste KI-Nutzung.


Schulungsformate und Inhalte im Überblick

Im Rahmen des Aufbaus von KI-Kompetenz empfiehlt es sich, Schulungsmaßnahmen systematisch zu differenzieren. Neben grundlegenden Basisschulungen, die ein einheitliches Grundverständnis aller Mitarbeitenden sichern, braucht es passgenaue, fachspezifische Schulungen, die gezielt auf die Anforderungen unterschiedlicher Aufgabenbereiche eingehen.

Exemplarische Inhalte von Basisschulungen:

  • Einführung in grundlegende Funktionsweisen von KI-Systemen
  • Vermittlung ethischer Standards und Grundsätze im Umgang mit KI
  • Überblick zu rechtlichen Herausforderungen und Risiken
  • Sensibilisierung für Datenschutz und Sicherheit im Kontext KI

Themenschwerpunkte fachspezifischer Schulungen:

  • Technische Grundlagen und spezifische Einsatzszenarien in der jeweiligen Abteilung
  • Anforderungen an Sicherheit und Risikomanagement im Fachbereich
  • Detaillierte rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere KI-VO und DSGVO
  • Konkrete Compliance-Vorgaben und Kontrollmechanismen
  • Praktische Übungen zur Implementierung und Bewertung von KI-Lösungen

Eine Standardisierung und sorgfältige Dokumentation des gesamten Schulungsprozesses gewährleisten, dass die Zielgruppen die gewünschten Kompetenzen zuverlässig erwerben. Ebenso sollte die Wirksamkeit der Fortbildungen regelmäßig überprüft werden. Zwar können auch externe Dienstleister mit der Durchführung beauftragt werden, jedoch trägt die Unternehmensleitung die Verantwortung dafür, dass die vermittelten Inhalte präzise den firmenspezifischen Anforderungen entsprechen.


SBS LEGAL – Kanzlei für Compliance Recht

Sie beschäftigen sich aktuell mit dem Aufbau von KI-Kompetenz in Ihrem Unternehmen? Möchten Sie wissen, welche Schulungen für Sie verpflichtend sind, wie Sie den AI Act rechtssicher umsetzen oder ob eine zentrale Position wie ein AI Officer für Ihre Organisation sinnvoll ist? 

Dann sind Sie bei SBS LEGAL genau richtig! 

Unser Team begleitet Ihr Unternehmen bei der praxisgerechten Gestaltung und Umsetzung von KI-Compliance und entwickelt individuelle Lösungen für jede Branche und Unternehmensgröße. Wir unterstützen Sie bei der Einführung effektiver Leitlinien, schulen Ihre Mitarbeitenden kontextbezogen und stehen Ihnen in allen Fragen der KI-Regulatorik und Compliance beratend zur Seite. Zugleich helfen wir, Risiken zu identifizieren, Haftungsfallen zu vermeiden und nachhaltige Standards für Ihr Unternehmen zu etablieren.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung. Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten von SBS LEGAL?

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.

SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutzhinweise gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

Zurück zur Blog-Übersicht