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Meta wurde von der EU-Kommission als sogenannter Torwächter nach dem Digital Markets Act eingestuft und soll deshalb strengere EU-Regeln für digitale Märkte einhalten. Nun beschäftigt sich das Gericht der Europäischen Union mit der Frage, ob diese Einstufung für bestimmte Meta-Dienste rechtmäßig ist.
Der Fall ist für die gesamte Plattformwirtschaft überaus relevant. Denn der Digital Markets Act soll verhindern, dass besonders mächtige Digitalkonzerne ihre Marktstellung zum Nachteil von Wettbewerbern, Unternehmen und Nutzern ausnutzen. Für Meta geht es damit nicht nur um einzelne Dienste, sondern um die grundsätzliche Frage, wie stark große Plattformen in Europa reguliert werden dürfen.
Meta wehrt sich gegen die Anwendung der strengeren DMA-Regeln auf bestimmte Dienste. Nach dem Digital Markets Act gelten große Plattformunternehmen als sogenannte Torwächter, wenn sie für gewerbliche Nutzer einen besonders wichtigen Zugang zu Endnutzern kontrollieren. Genau daran knüpft der Streit an.
Die Klage betrifft insbesondere den Messenger sowie Facebook, soweit der Dienst getrennt vom Messenger betrachtet wird. Meta argumentiert, dass die Angebote eigenständig bewertet werden müssten, weil sie unterschiedliche Funktionen und Nutzungszusammenhänge haben.
Die EU-Kommission sieht das anders. Aus ihrer Sicht sind Facebook und Messenger zentrale Schnittstellen zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Geschäftskunden nutzen die Dienste, um Werbung auszuspielen, Kunden zu erreichen, Support anzubieten oder Verkaufsprozesse anzustoßen. Deshalb können gerade diese Funktionen unter den DMA fallen und strengere Pflichten auslösen.
Dazu gehören etwa Anforderungen an faire Zugangsbedingungen, Datenzugang, Interoperabilität und der Schutz vor wettbewerblicher Benachteiligung. Für Meta geht es damit nicht nur um eine formale Einstufung, sondern um die Frage, wie stark zentrale Plattformdienste in Europa künftig reguliert werden dürfen.
Der Digital Markets Act, kurz DMA, ist eine EU-Verordnung für besonders große digitale Plattformen. Er gilt seit März 2024 und soll dafür sorgen, dass digitale Märkte fairer und offener funktionieren. Adressaten sind vor allem sogenannte Gatekeeper, also Unternehmen wie Meta, Google, Apple oder Amazon, die mit ihren Diensten für viele andere Unternehmen ein wichtiges Zugangstor zu Nutzerinnen und Nutzern kontrollieren.
Der DMA untersagt bestimmte Praktiken, mit denen große Plattformen ihre Marktmacht ausnutzen könnten. Dazu gehören etwa die Bevorzugung eigener Dienste, die erschwerte Nutzung konkurrierender Angebote oder die Zusammenführung von Nutzerdaten ohne wirksame Einwilligung. Das Ziel ist mehr Wettbewerb, mehr Auswahl für Verbraucher und bessere Chancen für kleinere Anbieter.
Durchgesetzt wird der DMA von der EU-Kommission. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 Prozent. Das Gesetz ergänzt das klassische EU-Wettbewerbsrecht, ersetzt es aber nicht.
Der Rechtsstreit ist Teil einer größeren Auseinandersetzung zwischen Meta und der EU-Kommission über die Grenzen digitaler Marktmacht hinweg. Bereits im April 2025 verhängte die EU ein Bußgeld von 200 Millionen Euro gegen Meta wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act. Auch gegen diese Entscheidung geht der Konzern vor. Das aktuelle Verfahren betrifft jedoch nicht dieses Bußgeld, sondern die Einstufung bestimmter Meta-Dienste als besonders regulierungsrelevant.
Hinzu kommt, dass Meta auch die ursprüngliche Einordnung des Marketplace angegriffen hatte. Diese Einstufung wurde von der Kommission inzwischen zurückgenommen. Übrig bleibt damit vor allem der Streit um Facebook und den Messenger als zentrale Zugänge zu Endnutzern.
Das Verfahren kann mitprägen, wie streng große Plattformdienste künftig nach dem DMA behandelt werden. Besonders relevant ist die Frage, wann ein Dienst für Geschäftskunden so wichtig ist, dass er als Zugangstor zum Markt gilt. Für Unternehmen, die auf Plattformen wie Facebook, Instagram, WhatsApp oder Messenger angewiesen sind, entscheidet sich daran, wie fair Zugangsbedingungen, Datenregeln und Wettbewerbschancen künftig ausgestaltet werden.
Eine Entscheidung ist bislang noch nicht gefallen. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verhandelt über die Frage, ob die strengeren DMA-Vorgaben für bestimmte Meta-Dienste rechtmäßig sind. Es geht damit zunächst um die gerichtliche Überprüfung der Einstufung und der daraus folgenden Pflichten. Noch steht also nicht fest, wie das Gericht die Reichweite der DMA-Pflichten bei Meta-Diensten bewertet. Klar ist aber schon jetzt, die Entscheidung kann Auswirkungen darauf haben, wie streng große Plattformen künftig reguliert werden und welche Rechte Geschäftskunden im digitalen Wettbewerb gegenüber Gatekeepern geltend machen können.
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