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Neues Urteil: Nahrungsergänzungsmittelvertriebe aufgepasst!


Lebensmittelrechtliche Kontrollberichte müssen herausgegeben werden

Über das Lebensmittelrecht können bei Prüfungen durch die zuständigen Lebensmittelbehörden über das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) VerbraucherInnen die Daten und Ergebnisse dieser Prüfungen herausverlangen und diese im Internet veröffentlichen. Dies könnte indirekt Wettbewerber dazu anhalten, über vermeintliche Verbraucheranfragen hiergegen vorzugehen. Darauf sollten sich Nahrungsergänzungs- und Lebensmittelvertriebe sowie Kosmetikvertriebe im Rahmen ihrer Compliance-Abteilungen vorbereiten, wenn eine entsprechende Prüfung durch eine (Lebensmittel-)Behörde erfolgt und gegebenenfalls die relevanten Compliance-Maßnahmen einleiten.

Dies geht aus der nachfolgenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin hervor (Beschlüsse der 14. Kammer vom 11. März 2021 (VG 14 L 600/20, u.a.)).

 

Warum Compliance?

Die Bedeutung von Compliance wird leider in vielen Unternehmen noch unterschätzt, obwohl eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ohne Compliance Management nicht mehr möglich ist. Unternehmen haben eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften aus den unterschiedlichsten Bereichen zu beachten. Ohne den nötigen Überblick ist das Risiko hoch, gegen Regelungen zu verstoßen und die damit einhergehenden Konsequenzen, wie z.B. Geldbußen und Unternehmensstrafen tragen zu müssen. Dagegen sorgt eine effiziente Compliance für Rechtssicherheit, ermöglicht vorausschauendes Handeln und minimiert die Haftungsrisiken eines Unternehmens.

Der SBS Legal Compliance Check schafft einen Überblick über die für Sie relevanten gesetzlichen Vorschriften und sonstigen Vorgaben, um Ihr Haftungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Ob Kleinunternehmen, mittelständisches Unternehmen oder Großbetrieb – die SBS Legal Rechtsanwälte entwickeln für Ihr Unternehmen rechtssicher ein individuelles Compliance Konzept.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Compliance-Recht


 

VG Berlin: Informationen über lebensmittelrechtliche Betriebsprüfungen müssen auf Antrag herausgegeben werden

Nachdem mehrere Restaurantbetreiber sich gegen die Herausgabe von Informationen an die Beigeladenen wehrten, hat – nach mehreren Eilentscheidungen – das VG Berlin entschieden, dass VerbraucherInnen nach Antragstellung einen Anspruch auf Informationen über lebensmittelrechtliche Kontrollberichte haben.

Über die Onlineplattform ‚Topf Secret‘ hatten die Beigeladenen bei Berliner Bezirksämtern nachgefragt, wann in den Restaurants der Antragsteller jeweils die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen stattgefunden haben. Sie haben zudem die Herausgabe der jeweiligen Kontrollberichte beantragt, sofern es hierbei zu Beanstandungen gekommen sei.

Herausgabe von Informationen bei vorliegenden Beanstandungen sind rechtmäßig

Dem Informationsersuchen der Beigeladenen wurde nach dem VIG durch die Bezirksämter stattgegeben. Die Antragsteller versuchten sich hiergegen zu wehren, indem sie argumentierten, dass die Beigeladenen beabsichtigen würden, die Informationen im Internet zu veröffentlichen.

Die Eilanträge der Restaurantbetreiber wurden jedoch von der 14. Kammer des VG zurückgewiesen, mit der Begründung, dass die Herausgabe von Informationen an VerbraucherInnen über lebensmittelrechtliche Betriebsprüfungen, bei denen Beanstandungen festgestellt wurden, nach der allein gebotenen summarischen Prüfung als rechtmäßig gelte. Die Beigeladenen, d.h. die Anfragenden, haben gemäß des VIG Anspruch auf den freien Zugang zu den in den Kontrollberichten dargelegten Informationen, so das VG Berlin. Inbegriffen sind hierbei auch die behördlichen Kontrollberichte, sofern darin Daten über nicht zulässige Abweichungen von bestimmten lebensmittelrechtlichen Anforderungen enthalten sind.

Auskunftsanspruch scheitert nicht an fehlender Aktualität der Kontrollberichte oder aus Schutz von Betriebsgeheimnissen u.ä.

Des Weiteren scheitert der Auskunftsanspruch auch nicht an einer möglichen fehlenden Aktualität der Kontrollberichte. Das VIG zieht erst eine Grenze, wenn Vorgänge mehr als fünf Jahre zurückliegen.

Auch der Schutz personenbezogener Daten oder der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Antragsteller liefern keine Ausschlussgründe für die Herausgabe der Informationen über die jeweiligen Betriebsprüfungen.

Eingriffe in Berufsausübungsfreiheit u.ä. sind durch den Verbraucherschutz gerechtfertigt

Durch die Herausgabe der Informationen über die lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen findet zwar ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie die Berufsausübungsfreiheit der Antragsteller, welcher das Recht auf informationelle Selbstbestimmung innehat, statt, allerdings sind diese Eingriffe durch legitime Zwecke des Verbraucherschutzes gerechtfertigt.

Selbst wenn die Informationsgewährung zur Folge haben könnte, dass die Informationen im Internet veröffentlicht werden, gilt sie zur Erreichung dieser Zwecke nicht als unverhältnismäßig.

Selbst die kampagnenartige Weiterverbreitung solcher betrieblichen Informationen sei nicht missbräuchlich, da im VIG angelegt.

Zuletzt vermerkt das VG Berlin, dass eventuelle Ansprüche der Antragsteller auf Ergänzung oder spätere Löschung veröffentlichter Informationen im Zivilrechtsweg zu verfolgen seien.

Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

 

Quelle: Pressemitteilung des VG Berlin vom 22.03.2021


SBS Legal – Rechtsanwälte für Compliance-Recht

Um die Einhaltung der maßgeblichen Regelungen zu gewährleisten, können Unternehmen ein Compliance Management System (CMS) aufbauen und einen Compliance Beauftragten bzw. Compliance Manager mit der Einhaltung der Compliance Regelungen betrauen, um angemessen auf (lebensmittel-)rechtliche Betriebsprüfung o.ä. vorbereitet zu sein.

SBS Legal bietet Ihnen eine Analyse der gefährdeten Bereiche mit dem SBS Legal Compliance Check sowie die Erstellung, Implementierung und Überwachung von Compliance Programmen. Wir optimieren des Weiteren bestehende Compliance Management Systeme, Erstellen und optimieren interne Richtlinien, begleiten die Umsetzung der Maßnahmen und bieten Beratung bei Compliance Verstößen.

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