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Negative Bewertungen auf Kununu und Co. löschen – so geht’s!


Plattformen müssen die Namen der Nutzer offenlegen oder Bewertung löschen

Besteht die Möglichkeit einer Rechtsverletzung durch eine Bewertung, müssen Bewertungsplattformen die Klarnamen von den Nutzern offenlegen oder die Bewertung löschen, das entschied das Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg) mit Beschluss vom 08.02.2023 Az. 7 W 11/24.

Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von verschiedenen Bewertungsplattformen, darunter zählen die bekannten Plattformen Kununu und Trustpilot. Die Beklagte in dem vom OLG Hamburg entscheidenen Fall war die Bewertungsplattform Kununu. Bei Kununu handelt es sich um eine Arbeitgeberbewertungsplattform. Arbeitnehmer bewerten auf dieser Plattform anonym ihren Arbeitgeber. Als Kriterien sind die Arbeitsatmosphäre, die Arbeitsbedingungen, die Kommunikation und einige weitere Aspekte aufgeführt, die von dem Nutzer bewertet werden können.

Bewertungen sind für die Reputation von immenser Bedeutung

Für Unternehmen sind solche Bewertungsplattformen sehr wichtig, um ein positives Image beizubehalten. Insbesondere aufgrund des immer größer werdenden Mangel an Fachkräften wird es für Unternehmen immer schwieriger Arbeitnehmer zu finden. Umso wichtiger ist deshalb die Reputation des Unternehmens, damit Nachwuchs angezogen wird. Eine schlechte Bewertung auf einer Arbeitgeberbewertungsplattform ist demnach besonders ärgerlich für die Unternehmen.

Zahlreiche negative Bewertungen

Die Antragstellerin sah sich solch negativen Bewertungen auf der Plattform Kununu ausgesetzt. Es handelt sich bei der Antragstellerin um ein Start-Up mit etwa 20 Mitarbeitern. Die Antragstellerin hat die Löschung von gleich mehreren negativen Einträgen auf Kununu verlangt.

Tätigkeitsnachweise wurden erbracht

Bereits vorher hatte sich die Antragstellerin an Kununu gewandt und die Löschung der Einträge begehrt. Kununu verlangte im Gegenzug einen Nachweis von der Antragstellerin, dass sie tatsächlich in ihren Rechten verletzt wird. Außerdem hatte Kununu von den jeweiligen Nutzern einen Nachweis erfragt, wonach diese die Echtheit der Bewertung beweisen mussten. Die Nutzer hatten diesen Nachweis durch einen anonymisierten Tätigkeitsnachweis erbingen können.

Das Landgericht Hamburg hatte in der ersten Instanz diese Handlung von Kununu als ausreichend angesehen. Mit den Tätigkeitsnachweisen soll Kununu seiner Pflicht nachgekommen sein, sicherzustellen, dass die Bewertungen echt sind.

Nutzer dürfen nicht anonymisiert bleiben

Das Oberlandesgericht sah dies anders. Mit dem Beschluss des OLG Hamburg wurde die Entscheidung des LG aufgehoben. Als Unternehmen, welches eine Rechtsverletzung rügt, kann ausreichend sein, dass es geltend macht, die Bewertung habe keine hinreichende Grundlage. Also die Behauptung, der Bewertung liegt kein wirklicher Kontakt zu dem Unternehmen zugrunde, ist bereits genügend. Dies kann das betroffene Unternehmen so lange geltend machen, bis ihm gegenüber der Bewerter ausreichend individualisiert wird. Es muss also der Klarname des Nutzers offengelegt werden. Nur dann hat auch das betroffene Unternehmen die Möglichkeit zu überprüfen, ob tatsächlich ein Kontakt zu dieser Person bestand.


Kein Rechtsmissbrauch wegen zahlreichen Löschungsanfragen

Zwar hatte Kununu geltend gemacht, es würde sich um einen Rechtsmissbrauch handeln, weil das Unternehmen gegen eine Vielzahl von negativen Bewertungen vorgegangen ist. Das OLG Hamburg sah darin allerdings kein rechtsmissbräuchliches Verhalten, weil es durchaus auch möglich ist, dass mehrere Bewertungen keiner ausreichenden Grundlage unterliegen.

Datenschutz stellt auch kein Problem dar

Im Internet muss bei solchen Fällen auch immer der Datenschutz beachtet werden, der eine immer größere Rolle spielt. Jedoch kann der Datenschutz nicht dazu führen, dass eine Bewertung öffentlich zugänglich ist, obwohl nicht geklärt wurde, ob ein geschäftlicher Kontakt vorlag. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Bewertung kann von den Unternehmen nur dann abschließend geklärt werden, wenn das Unternehmen überpüfen kann, ob ein Kontakt zwischen Nutzer und Unternehmen bestand.

Grundsätze gelten auch für Trustpilot und Co.

Diese Entscheidung hat auch Auswirkung auf andere Bewertungsplattformen wie Trustpilot und Co. Sollten Sie als Unternehmen von negativen Bewertungen auf etwaigen Plattformen betroffen sein, stehen Ihre Chancen gut dagegen vorzugehen. Dann müssen die Bewerter entweder offengelegt werden oder die Plattform muss die Bewertungen löschen. Als Unternehmen sollten Sie sich in solchen Fällen eine rechtliche Unterstützung an die Seite holen. Mit der richtigen anwaltlichen Vertretung können Sie gegen die negativen Bewertungen schnell und einfach vorgehen. Gleich mehrere Bewertungen können gelöscht werden, sodass das Image des Unternehmens gewahrt wird.


SBS LEGAL – Ihre Kanzlei für Reputationsrecht und Internetrecht

Der Umgang mit Bewertungen im Internet ist ein schweres Unterfangen. Bekommen Arbeitgeber oder Unternehmen negative Bewertungen, schadet das ihrer Reputation und kann zudem wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Daher sollten Sie sich umfassend zu dem Schutz Ihrer Reputation informieren. Unsere Anwälte von SBS Legal sind auf das Reputationsrecht sowie das Internetrecht spezialisiert und können Sie dabei unterstützen, den für Sie bestmöglichen Umgang zu finden.

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