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| Kryptorecht, Sonstige Rechtsgebiete

Neu: Identifikationspflicht für Krypto-Plattformen


Maßnahmen gegen Geldwäsche: Absender muss erkennbar sein

Um Geldwäsche entgegenzuwirken, sollen Kryptowährungsüberweisungen nachverfolgbar werden. Es besteht also eine Identifikationspflicht für Krypto-Plattformen. Konzentrieren tut sich die EU dabei auf den Umtausch von Bitcoin, Ethereum oder anderen Kryptowährungen in Euro oder US-Dollar. Dafür beschlossen die EU-Länder und das europäische Parlament ein neues Gesetz. Daher müssen bei Transaktionen über Krypto-Plattformen künftig diese die dazugehörigen Informationen über den Absender und den Empfänger ermitteln. Denn das sei beim normalen Banktransfer auch normal.

Nachverfolgung: Bagatellgrenze?

Dabei gibt es keine Bagatellgrenze für geringe Beträge. Es wurde erst eine Grenze von 1000,- € diskutiert für Konten, die nur gelegentlich transferieren. Doch diese wurden in das Gesetz nicht mit aufgenommen. Denn dadurch könnten die Regelungen leicht umgangen werden, was den Zweck der Bekämpfung von Verbrechen zuwiderlaufen würde. Daher muss schon ab dem ersten transferierten Euro nachverfolgt werden können. Wenn wegen Geldwäsche oder Terrorismus ermittelt wird, müssen Krypto-Plattformen daher in jedem Fall die Informationen auch an die zuständigen Behörden weiterleiten.bitcoin,krypto

 

Ausnahme: Informationspflicht ab 1000,- €

Doch zu der Regelung gibt es zwei Ausnahmefälle. Zum einen gilt die Informationspflicht nicht, wenn Transaktionen zwischen Krypto-Plattformen mit unabhängigen Wallets abgewickelt werden. Hier bleibt es bei der Informationspflicht ab 1000,- €. Zum anderen ausgenommen von der Neuregelung sind direkte Transfers zwischen den Inhabern von plattformunabhängigen Kryptogeldbörsen wie beispielsweise Bitcoin und Ethereum. Eine Kontrolle dieser sei ohnehin nur sehr schwer möglich.


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