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Neue Namen für vegane Produkte – Folgen für Unternehmen?


Entscheidung des EU-Parlaments: Müssen Unternehmen die Veggie-Wurst umbenennen?

Am 07. Oktober stimmte das EU-Parlament für ein umstrittenes Vorhaben: veganer Fleischersatz dürfte demnach nicht mehr mit fleischbezogenen Bezeichnungen vertrieben werden. Unternehmen dürften für ihre Produkte nicht mehr Begriffe wie SchnitzelWurst, oder Burger verwenden. Das Verbot hätte nicht nur folgen für die Verbraucher, sondern auch für die betroffenen Unternehmen und die gesamte Branche für vegane Ersatzprodukte. 

Verbot soll Verbraucher schützen

Die Befürworter des Verbots sehen darin einen hilfreichen Schritt für den Verbraucherschutz: Sie befürchten, dass Verbraucher beim Einkauf von den Namen verwirrt werden könnten und nicht mehr wüssten, ob sie ein tierisches Produkt oder den veganen Ersatz kaufen. Die Kritiker hingegen sehen in dem Verbot viel mehr eine Belastung der Verbraucher als eine Hilfe. So kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband, dass Begriffe wie Veganes Seitan-Schnitzel den Käufern direkt erkennbar machen würden, was sie geschmacklich von dem Produkt erwarten dürften. Auch die europäische Verbraucherorganisation BEUC kam in einer Umfrage zu dem Ergebnis, dass die Mehrheit der Verbraucher nicht durch die Verwendung fleischbezogener Begriffe verwirrt sei, solange sie klar mit den Hinweisen vegan oder vegetarisch gekennzeichnet seien. Der Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch ging sogar so weit, das Verbot als Lobbyismus der Fleischindustrie zu bezeichnen.

Welche wirtschaftlichen Folgen hätte das Verbot für die Unternehmen?

Schon vor der Zustimmung des EU-Parlaments warnte die Organisation Pro Veg, dass ein derartiges Verbot ein Bremsklotz für die erfolgreiche Branche sei. Vegane Ersatzprodukte seien eine attraktive neue Möglichkeit des Zukunftssektors, für die Deutschland den bisher größten Markt in Europa bietet. Die Produktion veganer Alternativprodukte steigt bereits seit einigen Jahren stetig an. Der Marktführer für vegane Produkte Rügenwalder Mühle warnte schon vor dem Entschluss für Kosten und Absatzeinbrüchen in Millionenhöhe in Folge des möglichen Verbots. Allein die kurzfristigen Umstellungskosten befänden sich im einstelligen mittleren Millionenbereich. Zudem rechnet das Unternehme mit jährlichen Verlusten von zweistelligen Millionenbeträgen, weil befürchtet wird, dass bis zu 20 % möglicher Neukäufer abspringen könnten. Die Käufer würden demnach schon am Regal durch erfundene Fantasienamen abgeschreckt, anstatt die ihnen bekannten Begriffe zu lesen.

 

Rechtssichere Kennzeichnung so komplex wie noch nie

Das Verbot birgt für die betroffenen Unternehmen allerdings nicht nur ein wirtschaftliches, sondern auch ein erhebliches rechtliches Risiko. Durch das Vorhaben wird eine rechtssichere Kennzeichnung der veganen Ersatzprodukte so komplex wie noch nie. Als Folge müssten die Produkte daher unbenannt oder ganz aus dem Handel genommen werden.

Zwanzig Unternehmen antworteten mit offenem Brief

Als Reaktion auf die Nachricht veröffentlichten 20 Unternehmen einen offenen Brief, in dem sie die Entscheidung kritisierten. Zu den Adressaten gehörten unter anderem Aldi Süd, Lidl, Burger King und Beyond Meat. Sie argumentierten, dass die Verbraucherrechte nicht bestärkt, sondern sogar geschwächt würden. Zudem würde den Unternehmen geschadet, der Marktzugang erheblich erschwert und die Innovationsdynamik gebremst. Kleine und mittelständische Unternehmen, Gastronomie, der Lebensmittelhandel und landwirtschaftliche Betriebe, die von der steigenden Nachfrage nach planzlichen Eiweißprodukten profitieren, wären besonders stark betroffen. 

Ist das Schicksal der Ersatzprodukte endgültig besiegelt?

Noch kann das Verbot abgewendet oder geändert werden. Ursprünglich wurde von der EU-Kommission sogar nur eine Liste mit 29 verbotenen, stärker tierbezogenen Begriffen wie Lende, Haxe oder Brust vorgeschlagen. Erst das EU-Parlament erweiterte diese Liste mit allgemeineren Produktbezeichnungen wie Schnitzel, Burger oder Wurst. Im Anschluss an die Entscheidung des EU-Parlaments sind nun die 27 Mitgliedsstaaten gefragt, die jetzt mit dem Parlament in Verhandlung treten. Die Regelung tritt nur in Kraft, wenn auch der EU-Ministerrat zustimmt. Auch der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese bezeichnete das Verbot jedoch bereits als unsinnige Forderung, die seiner Ansicht nach vom Ministerrat abgelehnt wird. 


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