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Neue Regulierung: NFTs und Utility Token unter der MiCAR


Mit dem Inkrafttreten der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) am 30. Dezember 2024 verändert sich die rechtliche Einordnung von Non-Fungible Token (NFTs) und Utility Token grundlegend. Während diese digitalen Vermögenswerte bislang weitgehend unreguliert waren, bringt die MiCAR neue Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Prospektpflichten, Zulassungen und den Anwendungsbereich der Regulierung. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen auf Marktteilnehmer.

Ausgangslage: Bisherige Regulierung von NFTs und Utility Token

Vor der MiCAR galten NFTs und Utility Token in Deutschland nicht als regulierte Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG). Eine Regulierung erfolgte nur, wenn sie als Zahlungsmittel, Tauschmittel oder Anlageinstrumente dienten. Diese Abgrenzung war jedoch nicht immer eindeutig.

  • Utility Token wurden oft als "digitale Gutscheine" beschrieben, die Zugang zu bestimmten Waren oder Dienstleistungen bieten. Solange sie keine finanziellen Ansprüche verkörperten, unterlagen sie keinen strengen regulatorischen Anforderungen.
  • NFTs zeichnen sich durch ihre Einzigartigkeit aus. Da sie nicht austauschbar sind, fehlte ihnen in der Regel eine Funktion als Zahlungsmittel, was ebenfalls zu einer geringen regulatorischen Erfassung führte.

Die Folge: Anbieter konnten NFTs und Utility Token ohne Erlaubnispflicht emittieren und handelbare Plattformen betreiben, ohne dass eine direkte Finanzaufsicht griff.

Änderungen durch die MiCAR: Erweiterung des Anwendungsbereichs

Mit der MiCAR werden digitale Vermögenswerte umfassender reguliert. Die wichtigsten Änderungen betreffen:

Definition von Kryptowerten

Die MiCAR definiert Kryptowerte als digitale Einheiten, die auf Distributed-Ledger-Technologien (DLT) basieren und übertragbar sind. Anders als das KWG unterscheidet die MiCAR nicht nach Funktionalität (z. B. Zahlungsmittel oder Anlagezweck), sondern erfasst alle DLT-basierten Vermögenswerte.

Regulierung von NFTs

NFTs unterliegen grundsätzlich der MiCAR, es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: "Einmalige" Kryptowerte sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat Kriterien zur Beurteilung der Einmaligkeit erarbeitet:

  • NFTs müssen individuelle Merkmale aufweisen, die ihren Wert bestimmen.
  • Der Wert darf sich nicht primär durch Vergleich mit anderen Kryptowerten ergeben.
  • Fraktionierte NFTs (also NFTs, die in kleinere handelbare Anteile aufgeteilt sind) können unter Umständen nicht als einmalig gelten.

Ob ein NFT tatsächlich als "einmalig" eingestuft wird, hängt von einer wirtschaftlichen Betrachtung ab. Ein erheblicher Beurteilungsspielraum bleibt bestehen.

Regulierung von Utility Token

Utility Token fallen unter die MiCAR, sofern sie nicht von einer speziellen Ausnahme profitieren. Eine wichtige Ausnahme greift für Utility Token, die Zugang zu bereits existierenden Waren oder Dienstleistungen bieten oder nur in einem begrenzten Händlernetzwerk nutzbar sind.

Zu beachten ist, dass eine spätere Handelszulassung auf einer Kryptobörse die Ausnahme aufhebt. Wer also Utility Token für ein begrenztes Netzwerk ausgibt, darf diese nicht nachträglich handelbar machen, ohne sich den MiCAR-Pflichten zu unterwerfen

Pflichten für Anbieter und Handelsplattformen

Die MiCAR bringt umfassende Verpflichtungen für Emittenten, Dienstleister und Handelsplattformen.

Whitepaper-Pflicht

Jedes öffentliche Angebot von Kryptowerten (einschließlich NFTs und Utility Token) erfordert ein Whitepaper, das bei der zuständigen Behörde (in Deutschland: BaFin) eingereicht werden muss. Ausnahmen gelten für:

  • Angebote an weniger als 150 Personen je EU-Mitgliedstaat.
  • Angebote mit einem Gesamtwert von unter 1 Mio. EUR pro Jahr.
  • Angebote ausschließlich an qualifizierte Anleger.

Zulassungspflicht für Dienstleister

Unternehmen, die Kryptowerte verwahren, handeln oder übertragen, benötigen eine MiCAR-Lizenz. Auch Betreiber von NFT-Plattformen könnten betroffen sein, insbesondere wenn sie Transaktionen zwischen Wallets abwickeln.

Übergangsregelungen für bestehende Anbieter

Für bereits tätige Kryptodienstleister gibt es eine Übergangsfrist: Unternehmen, die bereits vor dem 30. Dezember 2024 tätig waren, müssen erst ab dem 1. Juli 2026 eine Lizenz beantragen. Bis dahin können sie ihr Geschäft unter den bisherigen Regelungen weiterführen.

In Deutschland gibt es zudem eine Anzeigeverpflichtung: Anbieter mussten ihre Tätigkeit bis zum 1. August 2024 der BaFin melden.

 Fazit: Strengere Regulierung mit Ausnahmen für einmalige Kryptowerte

Die MiCAR bringt eine umfassende Regulierung für den Kryptomarkt, schließt aber weiterhin einmalige NFTs und bestimmte Utility Token aus. Für Anbieter bedeutet dies eine stärkere Regulierungsdichte, aber auch mehr Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Besonders betroffen sind Plattformbetreiber und Dienstleister, die bislang ohne Lizenz agieren konnten.

Die Übergangsregelungen bieten Unternehmen eine Atempause, doch spätestens 2026 wird die Regulierung vollständig greifen. Marktteilnehmer sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen und ihre Geschäftsmodelle entsprechend anpassen.


SBS LEGAL - Anwalt für Kryptorecht

Der Handel mit NFTs und anderen Krypto-Assets steht durch die neue MiCAR-Verordnung vor bedeutenden regulatorischen Veränderungen. Unternehmen und Investoren müssen sich jetzt mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und ihre Geschäftsmodelle zukunftssicher aufzustellen.

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