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Neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen


Was ändert sich beim neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nimmt ab kommendem Jahr Großunternehmen in die Pflicht für eine faire und nachhaltige Wirtschaft zu sorgen. Aber auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, etwa dann, wenn Geschäftsbeziehungen zu Großunternehmen bestehen

Ziel der neuen Pflichten

Die neuen Pflichten haben das Ziel den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Vor allem die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandarts steht hierbei im Vordergrund. Darunter fällt zum Beispiel das Verbot von Zwangs- oder Kinderarbeit.

Mit welchen Pflichten muss ich als Unternehmen rechnen?

Großunternehmen sind dazu verpflichtet die Einhaltung der eigenen Sorgfaltspflichten zu überwachen. Um dies zu gewährleisten, muss das Unternehmen nun einen Verantwortlichen bestellen. Die Geschäftsleitung hat dann die Pflicht sich über die Arbeit und Ergebnisse dieser Person zu informieren. Somit soll ein Austausch über mögliche Risiken gewährleistet werden.


Wie weit reicht die Sorgfaltspflicht?

Wichtig für Unternehmen ist zu wissen, was alles in den Bereich der eigenen Sorgfaltspflicht fällt. Denn diese erstreckt sich nicht nur auf das eigene Unternehmen. Vielmehr müssen die Unternehmen auch die unmittelbaren und direkten Zulieferer überprüfen. Daher hat das Gesetz auch Auswirkungen auf kleinere Unternehmen. Denn auch wenn der Anwendungsbereich nicht auf sie erstreckt ist, sind sie mittelbar, etwa als Zulieferer, von den Regelungen betroffen.

Einführung eines Risikomanagements

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sieht vor, dass die Unternehmen ein angemessenes Risikomanagement einführen. Dieses soll die menschenrechtlichen Risiken in allen maßgeblichen unternehmensinternen Geschäftsabläufen analysieren. Risikofelder sind dem Gesetz nach insbesondere

  • Zwangsarbeit
  • Kinderarbeit
  • Diskriminierung
  • Verstoß gegen die Vereinigungsfreiheit
  • Problematische Anstellungs- und Arbeitsbedingungen
  • Umweltschädigungen

Inhalt der Risikomanagements für Unternehmen

Um Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflicht vorzubeugen, müssen geeignete Abhilfe- oder präventive Maßnahmen getroffen werden. Hierfür kommen jegliche angemessenen Maßnahmen in Betracht. Beispielsweise kann die Einhaltung von Menschenrechten als Vertragsklausel in die Verträge mit Zulieferern eingebettet werden.

Sollte bereits ein Verstoß gegen Menschenrechte vorliegen müssen angemessene Maßnahmen für dessen Beendigung oder Minimierung getroffen werden. Auch hier kommen jegliche angemessenen Maßnahmen in Betracht.

Des weiteren sind die Unternehmen verpflichtet ein Beschwerdeverfahren einzurichten, um somit den Betroffenen, oder denjenigen, die von einer Verletzung der Rechte wissen, die Möglichkeit zu geben auf menschenrechtliche Risiken und Verletzungen hinzuweisen.

Aufgepasst bei der Umsetzung!

Das EU-Lieferkettengesetz geht deutlich über das ab Januar 2023 geltende deutsche Lieferkettengesetz hinaus. Daher muss bei der Umsetzung des Gesetzes aufgepasst werden. Es sollte sich also an den EU-Regelungen orientiert werden, um spätere Nachbesserungen zu vermeiden.

Der Entwurf für das europäische Lieferkettengesetz verpflichtet EU-Firmen dazu, ihre Zulieferer entlang der gesamten Lieferkette zu überprüfen. Wichtig ist also, dass dies nicht nur für die direkten Zulieferer gilt, sondern sich auf nachgelagerte Stufen erstreckt. Die gesamte Lieferkette muss analysiert und eventuell umgestaltet werden.

Nachdem der Entwurf des Europäischen Parlaments und Rats gebilligt wird, haben die EU-Mitgliedstaaten 2 Jahre Zeit die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Deutschland muss das ab 2023 geltende Gesetz dann nachschärfen.

Unterschiede zwischen europäischem Entwurf und deutschem Lieferkettengesetz

Doch was unterscheidet die beiden Gesetze voneinander? Was muss nach Ablauf der Frist nachgeschärft werden? Der weitreichendste Unterschied zwischen dem europäischen Entwurf und dem deutschen Lieferkettengesetz ist, dass die Unternehmen die gesamte Lieferkette überprüfen muss, nicht nur die direkten Zulieferer. Des weiteren enthält die EU-Regelung eine zivilrechtliche Haftung für Firmen. Somit können Betroffene Schadensersatz vor europäischen Gerichten einklagen.

Wie kann ich mich als Unternehmen vorbereiten?

Die neuen Regelungen bringen einige Schwierigkeiten mit sich. Unternehmen sind nicht nur für Gesetzeskonformität innerhalb des eigenen Unternehmens und Tochterfirmen zuständig, sondern auch für ihre Zulieferer entlang der gesamten Erschöpfungskette.

Das heißt das alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang der Produktion der Waren oder Erbringung von Dienstleistungen stehen, müssen überwacht werden. Auch alle vor- und nachgelagerten Geschäftsbeziehungen. Es müssen daher folgende Dinge beachtet werden:

1. Überprüfung der Herkunft der zugelieferten Ware

Die betroffenen Firmen müssen die Herkunft der zugelieferten Ware überprüfen. Dabei muss auch die Herstellung kontrolliert werden und welche Folgen für Umwelt und Klima dies haben kann. Besonders problematisch kann die Prüfung der Lieferkette bei Importen aus Drittweltländern sein.

2. Durchführung von Risiko-Assessment

Ein nachvollziehbares und kontinuierliches Risiko-Assessment ist wichtig, um sich auch die Anforderungen der neuen Regelungen vorzubereiten. Um den Sorgfaltspflichten nachzukommen und diese auch gleich zu dokumentieren, empfiehlt es sich eine flexible Geschäftspartnerprüfung als festen Bestandteil in das Compliance-Management-System einzuführen.

3. digitales Hinweisgebersystem

Um den Anforderungen eines Beschwerdesystems gerecht zu werden empfiehlt es sich ein digitales Hinweisgebersystem einzurichten, welches den Anforderungen des neuen Gesetzes entspricht. Die zuständigen Abteilungen können hiermit auf die Anforderungen des EU-Entwurfes vorbereitet werden. 


SBS LEGAL - Anwalt für Compliance-Recht in Hamburg

Ihr Unternehmen ist von den neuen Regelungen betroffen? Wir helfen Ihnen zu überprüfen, ob die Anforderungen eingehalten werden und entwickeln ein auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnittenes Konzept.  

Sie wollen Rechtssicherheit durch ein effizientes Compliance Management? Wir minimieren Ihre Haftungsrisiken und erarbeiten ein individuell an Ihr Unternehmen angepasstes System.

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